Heinrich Kuhr

Beitrag von Dr. Helmut Lensing

Heinrich Kuhr forderte noch 1929 eine zeitlich unbegrenzte Pachtschutzordnung u.a. deshalb, damit die Bauern ihren Heuerleuten nicht wegen deren kommunalpolitischen oder verbandlichen Engagements plötzlich die Heuer kündigen konnten. Dies war immer noch nötig, wie die Wahlen zur Landwirtschaftkammer vom Februar 1927 gezeigt hatten. Zwar vermochte der VCH seinen Vorsitzenden Kuhr durchzubringen, doch war die Stimmenzahl für den Heuerleutekandidaten erstaunlich gering. Die sozialdemokratische „Freie Presse“ aus Osnabrück begründete dies mit der Tatsache, dass sich die Heuerleute in der Region – nicht zuletzt aus wirtschaftlichem Druck – wenig an der Wahl beteiligt und z.T. sogar für die gegnerische EBV-Liste votiert hätten[i].

Die VCH-Vertreter engagierten sich in Berlin sehr für die Belange ihrer Mitglieder und bemühten sich, die betreffenden Behörden und Ministerien über die Verhältnisse in der Region und die Besonderheiten des nordwestdeutschen Heuerlingswesens aufzuklären. Das Reichsarbeitsministerium, das für die Pachtschutzordnung zuständig war, geriet deshalb besonders in die Schusslinie des Verpächterverbandes. So beklagte sich der Verpächterverbands-Vorsitzende Eduard zur Horst in einer Rede zur Geschichte des Pachtschutzgesetzes: „Mit der Revolution war die Macht in die Hände der Besitzlosen übergegangen und deren Tätigkeit richtete sich vornehmlich gegen Besitz und Eigentum. Naturgemäss suchte sie deshalb auch die Pächter und namentlich die Heuerleute zu sich hinüber zu ziehen, indem sie den Gegensatz zum Besitz in den Vordergrund stellte … Bei der Vorbereitung der Pachtschutzordnung haben unsere Gegner, die sich mittlerweile in den Heuerleute-Verbänden organisiert hatten, massgebend mitgewirkt. Ihre Führer, Helling und Deters, gingen im Reichsarbeitsministerium, das in der Angelegenheit federführend war, ein und aus“[ii]. Über seine Verhandlungen im Reichsarbeitsministerium sowie über seinen Auftritt als Sachverständiger vor dem Reichswirtschaftsrat erstattete Geschäftsführer Deters den Mitgliedern Bericht, so im Juni 1922 im Bentheimer Land auf einer VCH-Versammlung zum Pachtschutz[iii]. Daneben vergaß der Verband aber nicht den Einsatz für die ländlichen Dienstboten und „kleinen Leute“. So veranstaltete er etwa im Frühjahr 1922 in Lingen eine Versammlung mit einem bekannten Bodenreformer, um die Eigenheimbildung dieser Schichten voranzutreiben[iv]. Dabei sollte vor allem das Ödland am Stadtrand für die Siedlung freigegeben werden[v].

[i] Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht II?, in: LVB Nr. 10 vom 12.01.1929 (weiterhin Kuhr, Untergang), Freie Presse, Osnabrück, Nr. 2126 vom 22.03.1927.

[ii] StALIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 120: Die Pachtschutzordnung. Vortrag des Verbandsvorsitzenden Ed. zur Horst, Epe (wohl von 1925).

[iii] ZuA Nr. 86 vom 09.06.1922.

[iv] LVB Nr. 20 vom 11.03.1922.

[v] LVB Nr. 26 vom 29.03.1922. Im folgenden Jahr lud der VCH mit anderen Verbänden den Bodenreformer Adolf Damaschke nach Lingen ein, nach dem schließlich eine Siedlung in der Emsstadt benannt wurde (LVB Nr. 86 vom 27.10.1923, LVB Nr. 88 vom 03.11.1923).

Ödlandsiedlung als Streitpunkt

Neben dem Pachtschutz wurde bald die Ödlandsiedlung der große Streitpunkt zwischen Heuerlingen und Landwirten. Die Heuerleute und Knechte wollten einen sozialen Aufstieg zum selbstständigen Landwirt durch die Siedlung auf den großen Ödländereien der Region erreichen. Da die Landwirte mit ihren bescheidenen Eigenmitteln die großflächige Urbarmachung nicht leisten konnten und folglich mit ihrem Projekt einer „Siedlung vom Hofe“, die von ihren Standesorganisationen favorisiert wurde, nur geringe Flächen zu kultivieren vermochten, forderten die Heuerleute den massiven Einsatz des Staates. Der Staat sollte großflächig Ödland urbar machen und dazu notfalls Landwirte gegen Entschädigung enteignen. Dagegen wehrten sie sich heftig. Um diese wie weitere Forderungen besser durchsetzen zu können, schlossen sich mehrere Heuerleute- und Kleinbauernorganisationen am 25. Juni 1922 in Hannover zum „Reichsverband landwirtschaftlicher Klein- und Mittelbetriebe“ zusammen, darunter der VCH und sein Verbündeter, der „Nordwestdeutsche Heuerlings-Verband“. Zum Geschäftsführer bestimmte der neue Verband auf Vorschlag Heinrich Kuhrs den Kulturingenieur Heinrich Lübke (1894-1972)[i], den späteren Bundespräsidenten[ii].

 

Die zunehmenden Kündigungen von Heuerstellen beschäftigten sogar im Juli 1921 den Preußischen Landtag. Der SPD-Abgeordnete und Gewerkschaftssekretär Walter Bubert (1886-1950) aus Osnabrück zitierte in seiner Rede ein Schreiben des Verpächterverbandes an seine Mitglieder, in dem dazu aufgefordert wurde, die Pachtverhältnisse zu kündigen, um höhere Preise nehmen zu können. Dabei warf er dem Verpächterverband vor, nicht nur möglichst viel Geld und Arbeitsleistung von den Heuerleuten herauspressen, sondern vor allem „mißliebige Elemente“ aus dem Pachtvertrag herausdrängen zu wollen, vornehmlich also Aktivisten der Heuerleuteorganisationen. Insbesondere griff Bubert den Fürsten von Bentheim deswegen an[iii]. Ein Regierungsvertreter antwortete auf die SPD-Vorwürfe und behauptete, soweit bekannt seien Verpächtervereinigungen im Regierungsbezirk Osnabrück nicht gegründet worden. Ebenso lägen über Massenkündigungen von Heuerverträgen keine Erkenntnisse vor. Ministerialdirektor Articus wies darauf hin, dass Preußen die Pachtschutzordnung auch auf die Heuerverträge ausgedehnt habe und sie deshalb vor plötzlichen „Kündigungen und ungerechtfertigte(n) Erhöhungen ihrer Leistungen geschützt“ seien[iv]. Der regionale DVP-Abgeordnete Ernst Stendel (1879-1951), ein Jurist aus Leer, ging sogar noch weiter. Nachdem er den Fürsten von Bentheim als höchst sozialen Mann dargestellt hatte, der sehr geringe Pachtsätze nehme, erklärte er, die fürstlichen Pächter seien überhaupt keine Heuerleute, selbst wenn sie zum Forstdienst oder ähnlichen Leistungen verpflichtet seien. Dazu sei ihr Pachtland viel zu groß. Er verstieg sich sogar zu der unwidersprochenen Behauptung: „Sie können mit der Laterne suchen, wenn Sie Heuerlingsverhältnisse in der Ober- und Niedergrafschaft Bentheim finden wollen; soweit ich unterrichtet bin, kennt man dort das Heuerlingswesen nicht[v]. Dies illustriert, wie wenig bekannt das Heuerlingswesen und die Verhältnisse der Heuerleute außerhalb Nordwestdeutschlands waren, so dass widerspruchslos mit faustdicken Tatsachenverdrehungen gearbeitet werden konnte.

Heinrich Kuhr forderte noch 1929 eine zeitlich unbegrenzte Pachtschutzordnung u.a. deshalb, damit die Bauern ihren Heuerleuten nicht wegen deren kommunalpolitischen oder verbandlichen Engagements plötzlich die Heuer kündigen konnten. Dies war immer noch nötig, wie die Wahlen zur Landwirtschaftkammer vom Februar 1927 gezeigt hatten. Zwar vermochte der VCH seinen Vorsitzenden Kuhr durchzubringen, doch war die Stimmenzahl für den Heuerleutekandidaten erstaunlich gering. Die sozialdemokratische „Freie Presse“ aus Osnabrück begründete dies mit der Tatsache, dass sich die Heuerleute in der Region – nicht zuletzt aus wirtschaftlichem Druck – wenig an der Wahl beteiligt und z.T. sogar für die gegnerische EBV-Liste votiert hätten[vi].

 

Die VCH-Vertreter engagierten sich in Berlin sehr für die Belange ihrer Mitglieder und bemühten sich, die betreffenden Behörden und Ministerien über die Verhältnisse in der Region und die Besonderheiten des nordwestdeutschen Heuerlingswesens aufzuklären. Das Reichsarbeitsministerium, das für die Pachtschutzordnung zuständig war, geriet deshalb besonders in die Schusslinie des Verpächterverbandes. So beklagte sich der Verpächterverbands-Vorsitzende Eduard zur Horst in einer Rede zur Geschichte des Pachtschutzgesetzes: „Mit der Revolution war die Macht in die Hände der Besitzlosen übergegangen und deren Tätigkeit richtete sich vornehmlich gegen Besitz und Eigentum. Naturgemäss suchte sie deshalb auch die Pächter und namentlich die Heuerleute zu sich hinüber zu ziehen, indem sie den Gegensatz zum Besitz in den Vordergrund stellte … Bei der Vorbereitung der Pachtschutzordnung haben unsere Gegner, die sich mittlerweile in den Heuerleute-Verbänden organisiert hatten, massgebend mitgewirkt. Ihre Führer, Helling und Deters, gingen im Reichsarbeitsministerium, das in der Angelegenheit federführend war, ein und aus[vii]. Über seine Verhandlungen im Reichsarbeitsministerium sowie über seinen Auftritt als Sachverständiger vor dem Reichswirtschaftsrat erstattete Geschäftsführer Deters den Mitgliedern Bericht, so im Juni 1922 im Bentheimer Land auf einer VCH-Versammlung zum Pachtschutz[viii]. Daneben vergaß der Verband aber nicht den Einsatz für die ländlichen Dienstboten und „kleinen Leute“. So veranstaltete er etwa im Frühjahr 1922 in Lingen eine Versammlung mit einem bekannten Bodenreformer, um die Eigenheimbildung dieser Schichten voranzutreiben[ix]. Dabei sollte vor allem das Ödland am Stadtrand für die Siedlung freigegeben werden[x].

[i] Lingen´sches Wochenblatt Nr. 73 vom 27.06.1922.

[ii] Kuhr (wie Anm. 4), S. 68.

[iii] Stenographische Berichte der Verhandlungen des Preußischen Landtags. 1. Wahlperiode, 1. Tagung 1921. Bd. 2,2, Berlin 1921 (weiterhin Stenographische Berichte), S. 2308-2310.

[iv] Ebd., S. 2315.

[v] Ebd., S. 2379-2380. In seiner Replik betonte Bubert vornehmlich die große wirtschaftliche Not der Heuerleute und deren Abhängigkeit von den Landwirten (Ebd., S. 2379-2380).

[vi] Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht II?, in: LVB Nr. 10 vom 12.01.1929 (weiterhin Kuhr, Untergang), Freie Presse, Osnabrück, Nr. 2126 vom 22.03.1927.

[vii] StALIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 120: Die Pachtschutzordnung. Vortrag des Verbandsvorsitzenden Ed. zur Horst, Epe (wohl von 1925).

[viii] ZuA Nr. 86 vom 09.06.1922.

[ix] LVB Nr. 20 vom 11.03.1922.

[x] LVB Nr. 26 vom 29.03.1922. Im folgenden Jahr lud der VCH mit anderen Verbänden den Bodenreformer Adolf Damaschke nach Lingen ein, nach dem schließlich eine Siedlung in der Emsstadt benannt wurde (LVB Nr. 86 vom 27.10.1923, LVB Nr. 88 vom 03.11.1923).

Die Inflationsjahre

Die Inflationsjahre und die nachfolgende Geldknappheit verschärften die ohnehin starken sozialen Spannungen zwischen Heuerleuten und Verpächtern, was sich etwa in einem Leserbrief eines Heuermanns 1924 deutlich zeigte. Zugleich wird hier auch ein weiterer gravierender Unterschied zwischen beiden Vereinigungen offensichtlich. Die Verpächterorganisation stand wie viele Bauernverbände der neuen demokratischen Republik von Weimar, die aus der Revolution gegen die alte Monarchie entstanden war, kritisch bis feindselig gegenüber, während der VCH die Weimarer Demokratie, die für die Heuerleute Freiheit, Wahlrecht und soziale Aufstiegschancen gebracht hatte, uneingeschränkt befürwortete. So schrieb der Heuermann gegen Behauptungen auf einer Versammlung des Verpächterverbandes in Meppen:

Zu Beginn des Artikels heißt es: Der Herr Redner referierte über die Folgen des im Sturme der Revolution zu Stande gekommenen Pachtschutzgesetzes. Dieses Gesetz mit seinen Folgen scheint wohl vielen Verpächtern ein Dorn im Auge zu sein. … Nach meiner Ansicht war beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Sturme der Revolution nichts mehr zu merken. Seinerzeit, nach der neuen Reichsverfassung, wußte unsere Regierung es wohl, welche Gesetze im Interesse gewisser Volksschichten am notwendigsten waren. Ferner betonte Redner, daß das gute Verhältnis zwischen Bauern und Heuermann immer mehr schwinde. Da möchte ich mir die Frage erlauben, warum denn, ist auch hier wieder das Pachtschutzgesetz schuld? … Wegen des Pachtschutzgesetzes kann nach wie vor das gute Einvernehmen zwischen Verpächter und Pächter weiterbestehen. – Weiter heißt es: Infolge vieler Entscheidungen der Pachteinigungsämter kann fast kein Heuerhaus unterhalten und so hoch versichert werden, daß im Brandfalle an einen Wiederaufbau gedacht werden könne. Soll hier vielleicht die Vermutung nahe liegen, daß ein Heuermann eventuell in der Lage wäre, soviel Pacht aufzubringen, daß im Brandfalle ein neues Heuerhaus erbaut werden könne; dazu käme alsdann noch die Instandhaltung. Es wäre besser gewesen, der Herr Redner hätte diesen Punkt unberührt gelassen, denn vor dem Kriege ließ die Instandhaltung der Heuerhäuser sehr zu wünschen übrig, nämlich es ist schon vorgekommen, daß ein Heuermann bei Wind und Regen am Abend sich mit aufgespanntem Regenschirm zu Bett legen mußte, um seine Gesundheit nicht ganz auf dem Spiele zu setzen. – Um auf alle einzelnen Punkte des Artikels einzugehen, würde zu weit führen. Nur möchte ich die beiden Punkte: „Der Heuermann, als Inhaber einer Heuerstelle, ist Besitzer ohne Lasten“ und „früher kauften wohlhabende Heuerleute sich Grundbesitz zum Ansiedeln, wodurch die Heuerstelle frei wurde und jungen Leuten Gelegenheit gegeben war, eine Familie zu gründen“ noch berühren. Der Heuermannsstand kennt sicherlich seine fast unerschwinglichen Lasten. … Durchweg ist der Heuermann kinderreich und somit sind die Unterhaltungskosten für Familie und Haushalt sehr groß. Der Heuermann kann in der heutigen Zeit nie daran denken, irgend einen Grundbesitz zum Ansiedeln erwerben zu können. Nebenbei erwähnt, wird sich heute ein Bauer auch nicht bereit erklären, solchen Grund und Boden für eine Ansiedlungsstelle dem Heuermann zu angemessenen Preisen zu überlassen, auf welchem selbiger sein Leben in bescheidenen Verhältnissen fristen kann[i].

 

[i] HZ Nr. 18 vom 03.05.1924. Zu den Landstreitigkeiten zwischen den Heuerleuten und Bauern mit ihren Verbänden auf lokaler Ebene siehe als Beispiel: Josef Hamacher, Das Kirchspiel Holte und die Gemeinde Lähden. Stationen einer tausendjährigen Geschichte, in: Josef Hamacher u.a., Holte. Geschichte eines alten Kirchspiels. Lähden, Ahmsen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen. Hrsg. von der Gemeinde Lähden, Lähden 1995 (weiterhin Hamacher), 13-187, S. 168.

Die Zeit von 1920 bis 1927

Der „Verein Christlicher Heuerleute“ 1920 bis 1927

Am 21. Januar 1920 fand die erste Generalversammlung des VCH in Meppen statt, wozu bereits gut 700 Mitglieder eintrafen. Der Vorsitzende Josef Deters aus Handrup gab einen leider nicht in der Presse wiedergegebenen Bericht über den Organisationsstand des Vereins. Der Heuermann Heinrich Kuhr aus Bramhar, der zum zweiten Mann im Verband aufgestiegen war[i], informierte über seine Verhandlungen zum Pachtschutz am 6. Dezember 1919 im Berliner Arbeitsministerium[ii]. Die größtenteils nur mündlichen Heuerverträge sollten nach dem Willen der Heuerleute obligatorisch in schriftliche Verträge umgewandelt werden, da immer mehr Landwirte dazu übergingen, den Heuerleuten unvermittelt zu kündigen. In der Regel musste dann das größtenteils nur gemietete Heuerhaus postwendend geräumt werden. Die Heuerlinge standen in diesem Fall vor dem Nichts. Weiterhin gab es über die gegenseitigen Arbeitsleistungen zunehmend Streit. Bereits während des Krieges hatte eine starke Teuerung eingesetzt, die in der Nachkriegszeit noch an Tempo gewann, was 1923 zur Hyperinflation und dem völligen Zusammenbruch der deutschen Währung führte. Die Inflation machte nun die nicht selten vor langer Zeit mündlich ausgehandelten Verrechnungstarife für die gegenseitige Arbeitshilfe obsolet. Als Erfolg führte Kuhr an, der Verband habe in Berlin großen Einfluss bei der Vorlage der Pachtschutzordnung ausgeübt und verhindert, dass Pachtzeiten von einem Jahr oder weniger zugelassen würden.

Die Heuerleute wählten einen Vorstand, der aus Josef Deters aus Handrup, Heinrich Kuhr aus Bramhar, Hermann Voß aus Emmeln, von Wulfen aus Hollenstede im Kreis Bersenbrück und einem Wilkens aus Groß-Stavern bestand. Die Generalversammlung beschloss, einen hauptamtlichen Sekretär anzustellen und den Sitz des Verbandes von Lengerich nach Lingen zu verlegen. Überdies solle sich der VCH für die Förderung des Eigenheimbaus von Heuerleuten, Pächtern und Landarbeitern bei der Regierung einsetzen[iii].

In Lingen schlug der „Verein christlicher Heuerleute, Pächter und Kleinbauern e.V. für die Kreise Lingen, Meppen, Hümmling, Bersenbrück und Bentheim“, wie er sich 1924 offiziell nannte, seinen Sitz in der Bauerntanzstraße 3 mitten in der Stadt auf, später in der Haselünner Straße 5 und zum Oktober 1930 in der Marienstraße 15 neben der Lingener Post. Die Geschäftsstelle leitete der seit dieser Generalversammlung hauptamtlich angestellte Verbandsgründer Josef Deters, der deshalb nach dieser ersten Generalversammlung vom Vorsitz zurücktrat. Sein Nachfolger wurde Heinrich Kuhr, der bis 1933 den Verband leitete. Rechnungsführer war Franz Speller aus Settlage im Kreis Lingen[iv].

 

Um die Ziele des Vereins durchzusetzen, bedurfte es Verbündeter. So beschloss in Quakenbrück am 4. Februar 1920 eine gemeinsame Konferenz des sozialistischen „Nordwestdeutschen Heuerlings-Verbandes“ und des VCH eine enge Zusammenarbeit bei Regierungskontakten. Dazu bildeten beide einen lockeren Zusammenschluss unter dem Namen „Interessen-Verband der Heuerleute“. Die SPD-Heuerleute-Organisation war am 20. März 1919 in Badbergen gegründet worden. Sie fand im Osnabrücker Land beachtliche Verbreitung und in ihr waren dort mehr als 90% der Heuerleute organisiert[v]. Beide Verbände vereinbarten, Angriffe gegen den Verbündeten zu unterlassen, keine Werbung für sich im Verbreitungsgebiet des Partners zu betreiben und gemeinsame Vorstandstagungen zur Koordinierung der Arbeit abzuhalten. Schwerpunkt der gemeinsamen Tätigkeit solle der Kampf gegen die Schlafbutzen, die bei den Heuerleuten für eine extrem hohe Tuberkulose-Sterblichkeit sorgten, für menschenwürdige Wohnungen sowie der Einsatz für die Besiedlung des Ödlandes, notfalls durch Enteignungen, sein[vi]. Schnell konnten beide Verbände einen ersten Erfolg vermelden. Am 9. Juni 1920 wurde die Pachtschutzordnung für zunächst zwei Jahre erlassen, später auf Druck der Kleinlandwirteverbände immer wieder verlängert. Weiterhin wurden die obersten Landesbehörden ermächtigt, Pachteinigungsämter zu errichten. In Preußen wurden sie bei den Amtsgerichten angesiedelt und beschäftigten sich hauptsächlich mit Einsprüchen gegen die Pachtkündigungen von Verpächtern, wobei sie häufig die Unwirksamkeit der einseitigen Vertragsauflösungen feststellten[vii].

 

Allerdings beklagten sich die Heuerleute darüber, dass ihre Forderungen in der emsländischen Zentrumspartei, in der Pächter wie Verpächter traditionell ihre politische Heimat besaßen, auf wenig Gehör stießen. So berichtete das Vereinsorgan kurz vor der ersten Reichstagswahl vom 6. Juni 1920 über eine erste Unterredung des Vorstands mit dem emsländischen Zentrumsvorsitzenden, dem Lingener Oberlehrer Dr. Karl Stuke (1883-1945), am 27. April über „Wahlfragen“. Unter der Überschrift „Wie wir verschrieen sind!“ schrieb das Blatt: „Der Herr hatte sich ein Bild von uns gemacht, das uns zu der Aeußerung veranlasste: „Wenn wir so sind, wenn wir das alles wollen, ja, dann sind wir ja Kommunisten und Spartakisten vom reinsten Wasser!“. So z.B. glaubte der Herr allen Ernstes, daß wir eine Enteignung der jetzt von uns bewohnten Heuern ohne Entschädigung an den Besitzer forderten. Das wäre doch in Meppen festgelegt! Wie staunte der gute Mann, als wir ihm den wahren Sachverhalt aufzählten und begründeten, als wir ihm einzelne Vorkommnisse, welche die jetzigen unhaltbaren Zustände grell beleuchteten, berichteten! In einer halben Stunde war aus einem Saulus ein Paulus geworden[viii].

 

Hintergrund dieser Unterredung war eine Personalentscheidung des Zentrums zur Reichstagswahl, die für großen Unmut bei den Heuerleuten und christlichen Gewerkschaftern vor allem im Kreis Lingen, dem Ursprung der Heuerleute-Bewegung, sorgte. Das Zentrum hatte den bisherigen zweiten regionalen Abgeordneten in der Weimarer Nationalversammlung, den Arbeitervertreter Josef Hagemann (1875-1950) aus Osnabrück[ix], nicht wieder auf einen sicheren Platz seiner Wahlkreisliste nominiert, sondern ihn erst auf den aussichtslosen Platz 3 platziert. Neuer Kandidat auf Platz 2 war der um das ländliche Genossenschaftswesen verdiente Bauernführer Theodor Pennemann (1861-1932)[x] aus dem nordemsländischen Brual. Vom Großbauern hieß es, er lehne die staatliche Ödlandkultivierung zugunsten der Heuerlinge ab, präferiere stattdessen die bäuerliche „Siedlung vom Hof“ und stehe dem Verpächterverband nahe. Demgegenüber besaß der langjährige Sekretär der „Katholischen Arbeiterbewegung“ im Bistum Osnabrück und christliche Gewerkschaftsführer Josef Hagemann wegen seines Einsatzes für die „kleinen Leute“ einen guten Ruf bei den Heuerlingen. Seine Zurückstufung hatte eine linkskatholische Abspaltung von der Zentrumspartei im Lingener Land zur Folge. Die „Christlich-Soziale Volkspartei“, deren Führungsmannschaft christliche Gewerkschafter aus Lingen stellten, erhielt bei der Reichstagswahl bezeichnenderweise in den beiden katholischen Kreisen mit der größten Heuerlingsbevölkerung auch die meisten Stimmen, nämlich im Kreis Lingen 4,8% und im Kreis Meppen 1,7%. Um die Heuerleute zurückzugewinnen, kam ihnen die Zentrumspartei als Sofortmaßnahme personell entgegen. Sie veranlasste den Osnabrücker Handwerkervertreter Franz Langewand (1871-1952) noch 1920, sein Mandat in der verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung niederzulegen, wodurch Hagemann als Nachrücker dieses wichtige parlamentarische Mandat einnahm. Bis 1933 gehörte er dann dem Preußischen Landtag an.

 

Da das Zentrum nach Ansicht des Verbandes weiterhin zu wenig Anstalten machte, sich auf die Anliegen der Heuerleute einzulassen, ging der VCH 1921 politisch in die Offensive. Zur Provinziallandtagswahl vom 21. Februar 1921 stellte er einen eigenen Wahlvorschlag auf. Spitzenkandidat war sein Verbandssekretär Josef Deters, auf Platz 2 folgte der Pächter Bernhard Timmer aus Polle im Kreis Lingen. Auf den weiteren Rängen fanden sich der Heuermann Hermann Voß aus Emmeln im Kreis Meppen, der Heuermann Hermann Küpker aus Vechtel im Kreis Bersenbrück und der Maschinenbauer Bernhard Dirkes aus Lähden im Kreis Hümmling[xi]. Gleichzeitig unterstützte die Heuerlingsorganisation die Aufstellung von Heuerleutelisten für die zeitgleich stattfindenden Kreistagswahlen[xii]. Der dominierende soziale Konflikt im Emsland während der Weimarer Republik hatte damit die politische Arena erreicht.

Sowohl die Kreistags- als auch die Provinziallandtagswahlen von 1921 erwiesen sich als ein Erfolg für die Heuerleute. Der VCH-Geschäftsführer Josef Deters errang mit seiner Liste 9272 Stimmen, was auf Provinzialebene 0,7% ausmachte und ihm den Einzug in den hannoverschen Provinziallandtag bescherte. Das Zentrum erhielt in der Provinz Hannover 6,4% und kam auf sieben Mandate. Das Vorgehen des VCH hatte der katholischen Partei ein Mandat gekostet[xiii]. In den Kreisen Aschendorf, Hümmling, Lingen und Meppen war die Heuerlingsliste zweitstärkste Partei geworden, wobei das Zentrum besonders im südlichen Emsland stark hatte Federn lassen müssen.

 

Tab. 2: Das Ergebnis der Heuerleuteliste bei der Provinziallandtagswahl 1921 in den Emslandkreisen

 

  Aschendorf Hümmling Lingen Meppen
Stimmen 714 1083 3893 2686
in Prozent 8,8% 11,4% 20,7% 20,3%

 

Die offensichtliche Unzufriedenheit mit der katholischen Partei bei den ländlichen Unterschichten hatte umgehend die SPD auf den Plan gerufen. Sie lud schon Ende Oktober 1919 in Freren zu einer Volksversammlung mit ihrem Osnabrücker Parteisekretär Karl Westphälinger (* 1879) ein, wobei das Thema „Die wirtschaftliche Lage der Heuerleute und die Gestaltung des Pachtschutzgesetzes“ lautete[xiv]. In der Niedergrafschaft Bentheim wandte sich die SPD gleichfalls mit ähnlicher Thematik an die Heuerleute[xv]. Die „Zentrumsvereinigung Emsland“, Leitungsgremium der Partei in der Region Emsland/Grafschaft Bentheim, versuchte deshalb mit den Heuerleuten ins Gespräch zu kommen und veranstaltete am 22. Oktober 1921 in Lingen eine große Versammlung zur Heuerlingsfrage, an der die hannoverschen Zentrumsabgeordneten Friedrich Grebe (Landtag), Theodor Pennemann (Reichstag) und Josef Hagemann (Landtag) sowie aus Westfalen die Landwirtschaftsexperten und Reichstagsabgeordneten Carl Herold, Franz Bornefeld-Ettmann und Franz von Papen teilnehmen sollten[xvi]. Überdies versuchte Josef Hagemann, durch Zeitungsartikel zur Heuerlingsfrage die abtrünnigen Parteifreunde zurückzugewinnen[xvii]. Erfolgreich war dieses Bemühen angesichts der sich ständig verschlechternden Wirtschaftslage und der heftigen Verteilungskämpfe indes nicht.

Bauern wehren sich

 

Nachdem die Heuerleute augenscheinlich politisch Oberwasser gewonnen und erste Erfolge aufzuweisen hatten, ließ eine Gegenreaktion nicht lange auf sich warten. Ende Mai 1921 trafen sich Landwirte mit größerem Grundbesitz innerhalb des EBV, die Heuerleute beschäftigten, ebenfalls in Lengerich im Kreis Lingen und gründeten einen „Verband ländlicher Verpächter“. Vornehmliches Ziel des Verbandes war es, das Privateigentum zu schützen und den Mitgliedern unentgeltlich Rechtsbeistand zu gewähren. Kommissarischer Vorsitzender des Verpächterverbandes wurde der stellvertretende Vorsitzende des EBV im Kreis Lingen, Heinrich Alves aus Brockhausen, sein Stellvertreter war Heinrich Voß aus Brögbern, Vorsitzender des dortigen Landwirtschaftlichen Ortsvereins und Kreistagsmitglied. Als Geschäftsführer fungierte Al. Vogelwedde aus Lengerich. Die Verpächter bekämpften die Pachtschutzverordnung leidenschaftlich, da sie darin einen völlig unzulässigen Eingriff in ihr Privateigentum sahen[xviii]. Gesetzliche Regelungen des Pachtverhältnisses zwischen Bauern und Heuerleuten lehnten sie daher nicht nur als überflüssig, da sich die patriarchalische Struktur seit vielen Jahren bewährt habe, sondern sogar als eigentumsfeindlich und zerstörerisch für die bestehende Ordnung ab[xix]. Der Verpächterverband dehnte sich schnell über die emsländischen Kreise und die Grafschaft Bentheim aus. Leiter des Verpächter-Verbandes in der Region wurde schließlich Otto Freiherr von Landsberg-Velen (1890-1974) auf Schloss Dankern. Bereits im Juli 1921 beschloss der Verband, sich einer größeren Organisation anzuschließen[xx]. Dies wurde der „Verband der Pächter und Grundeigentümer Niedersachsens“, der zum Januar 1922 seine Tätigkeit aufnahm und sich auf den deutschen Nordwesten konzentrierte. Als Vorsitzender amtierte der deutschnationale Politiker Eduard zur Horst (* 1870) aus Epe bei Bramsche im Kreis Bersenbrück, sein Stellvertreter wurde Otto Freiherr von Landsberg-Velen. Weiterhin im Vorstand vertreten war der Landwirt Ewald Stallforth vom Gelshof in Klosterholte (bei Bawinkel) im Kreis Meppen. Die restlichen Vorstandsmitglieder stammten aus dem Osnabrücker Umland[xxi]. Politische Rückendeckung erhielt der Verband von der rechtsliberalen „Deutschen Volkspartei“ (DVP) und vornehmlich von der monarchistisch-antidemokratischen „Deutschnationalen Volkspartei“ (DNVP)[xxii], in der Otto Freiherr von Landsberg-Velen, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Ortsvereins Haren und später emsländischer Stahlhelmführer, wie Eduard zur Horst ihre politische Heimat fanden. Da lokale Vertreter wie Ewald Stallforth auch im Zentrum aktiv waren, übertrug sich das gespannte Verhältnis zwischen Heuerleuten und Verpächtern wiederum auf die Zentrumspartei.

[i] Siehe zu Kuhr: Helmut Lensing, Art. Kuhr, Heinrich, in: EG Bd. 6, Dohren 1997, S. 238-245.

[ii] Kuhr (wie Anm. 4), S. 67-68.

[iii] KVB Nr. 8 vom 28.01.1920, Ems-Zeitung, Papenburg (weiterhin EZ) Nr. 11 vom 29.01.1920.

[iv] Adreßbuch der Stadt Lingen an der Ems und des Kreises Lingen 1925. Bearbeitet von Verwaltungssekretär Riekhoff, Stand Oktober/Dezember 1924, Lingen 1925, S. III.47.

[v] Siehe den Bericht zum zehnjährigen Bestehen vom Geschäftsführer Renner in: EZ Nr. 81 vom 06.04.1929; Haverkamp (wie Anm. 2), S. 91.

[vi] FVB Nr. 8 vom 22.02.1920. Dabei plädierte der VCH – sofern eine Enteignung nicht zu vermeiden sei – für eine Entschädigung, der sozialistische Verband bevorzugte eine entschädigungslose Enteignung.

[vii] Haverkamp (wie Anm. 2), S. 91.

[viii] StALIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 107: Mitteilungen des Verbandes christlicher Heuerleute und Landarbeiter Nr. 6 vom 01.05.1920.

[ix] Zu Hagemann siehe: Helmut Lensing, Art. Hagemann, Josef, in: EG Bd. 7, Dohren 1998, S. 142-147.

[x] Zu Pennemann siehe: Helmut Lensing, Art. Pennemann, Theodor, in: Ebd., S. 212-216. In dieser Reihe finden sich ebenso weitere Lebensläufe hier angesprochener Männer, so von Dr. Karl Stuke, Dr. Johannes Drees, Dr. Hermann Korte, Franz Langewand, Gerhard Schwenne oder Friedrich Grebe. Zum Versuch der Zentrumspartei, die Gemüter bei den Heuerleuten zu beruhigen: N.N., Burlage, Pennemann, Hagemann, in: LVB Nr. 43 vom 29.05.1920.

[xi] Ems- und Haseblätter, Meppen, Nr. 6 vom 09.02.1921, LVB Nr. 13 vom 12.02.1921.

[xii] Siehe etwa: FVB Nr. 2 vom 16.01.1921, FVB Nr. 7 vom 13.02.1921. Hermann Voß war im Kreis Meppen Spitzenkandidat der dortigen Heuerleuteliste, die fünf Mandate gewann (KVB Nr. 16 vom 26.02.1921).

[xiii] FVB Nr. 9 vom 27.02.1921.

[xiv] FVB Nr. 43 vom 23.10.1921.

[xv] ZuA Nr. 151 vom 12.11.1921.

[xvi] LVB Nr. 82 vom 12.10.1921, LVB Nr. 84 vom 19.10.1921 und LVB Nr. 98 vom 07.12.1921.

[xvii] Siehe: Josef Hagemann, Zur Heuerlingsfrage, in: LVB Nr. 77 vom 24.09.1921, Josef Hagemann, Das Zentrum und die Heuerlingsfrage, in: LVB Nr. 100 vom 10.12.1921.

[xviii] FVB Nr. 22 vom 29.05.1921. Über die seinerzeitigen Probleme zwischen beiden Gruppen vgl. aus Sicht der Verpächter: Heinrich Niehaus, Das Heuerleutesystem und die Heuerleutebewegung. Ein Beitrag zur Lösung der Heuerleutefrage, Quakenbrück 1924.

[xix] Siehe: Volksfreund Nr. 6 vom 10.02.1923 mit Berichten über Vereinsversammlungen in Sögel, Meppen und Bawinkel. Dies stieß sogleich auf Proteste der Heuerleute, die sich mit einem Leserbrief zu Wort meldeten (HZ Nr. 8 vom 24.02.1923). Zur Bekämpfung des Pachtschutzes durch den „Emsländischen Bauernverein“ siehe z.B.: Emsländischer Bauer Nr. 10 vom 08.03.1924 oder Nr. 47 vom 22.11.1924.

[xx] FVB Nr. 29 vom 17.07.1921.

[xxi] FVB Nr. 1 vom 01.01.1922.

[xxii] Siehe etwa: FVB Nr. 86 vom 09.12.1924 (Anzeige zur Generalversammlung in Osnabrück) und StALIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 120.

Organisationsstruktur des VCH

Über die Organisationsstruktur des VCH ist aus der vorhandenen Presse wenig zu entnehmen. Der Verband, kurzzeitig nur eine reine Pächterorganisation, entwickelte sich schnell zu einer landwirtschaftlichen Berufsorganisation mit wirtschaftspolitischen Ambitionen. Er überzog die Region mit einer Vielzahl von Ortsgruppen. In jedem Kreis gab es eine eigene Kreisführung mit einem Kreisvorsitzenden. So leitete in der Grafschaft Bentheim der Bimolter Heuermann Jan Hindrik Schnieders den VCH auf Kreisebene[i]. Im Lingener Land war Joseph Liebner aus Schapen der Kreisvorsitzende[ii]. Die Kreisvorsitzenden gehörten per Amt dem Verbandsvorstand an[iii]. Die Ortsgruppen veranstalteten Versammlungen zu politischen Themen wie dem Pachtschutz und der Ödlandsiedlung oder zur Stellung einzelner Parteien zu ihren Forderungen. Ferner gehörten beruflich-fachliche Weiterbildungsveranstaltungen mit Vorträgen etwa zur Düngung oder zur Förderung des Genossenschaftswesens zum Programm der Ortsgruppen und des Verbandes[iv]. Nicht zuletzt boten beide auch Unterhaltungs- und Geselligkeitsabende an[v]. Mündliche Überlieferungen berichten ebenso von Selbsthilfeorganisationen der Heuerleute, beispielsweise von Viehversicherungen. Die Kommunikation zwischen Verbandsführung und den einfachen Mitgliedern leistete ein in Lingen erstelltes Verbandsorgan. Im Gegensatz zum im vorletzten Jahr in Göttingen nahezu komplett aufgefundenen EBV-Verbandsorgan „Emsländischer Bauer“ konnten hiervon bisher lediglich drei Exemplare ermittelt werden. Die älteste bekannte Ausgabe des Vereinsblatts trägt den Titel „Mitteilungen des Vereins christlicher Heuerleute und Landarbeiter“, trug die Nummer 3, erschien unter „Lengerich“ und stammt vom 1. März 1920. Dort wurde der Wortlaut des Zusammenarbeitsabkommens mit dem „Nordwestdeutschen Heuerleute-Verband“ abgedruckt und sich gegen Vorwürfe zur Wehr gesetzt, wegen der Unterstützung von entschädigungslosen Enteignungen sei der Verein unchristlich. Hintergrund war wohl eine kurze Zuschrift „mehrerer christlicher Landwirte“ an den Meppener „Katholischen Volksboten“, in der es hieß: „Wie lässt sich der Satz „Enteignung der Heuerlingsstellen“ mit der christlichen Weltanschauung vereinbaren? Oder ist das 7. Gebot Gottes und das 10., „du sollst nicht stehlen“ und „du sollst nicht begehren“ aus den 10 Geboten Gottes gestrichen worden?“. Die Ausgabe Nr. 6 vom 1. Mai 1920, in der es im Titel nun „Verband“ statt „Verein“ christlicher Heuerleute heißt, informierte über den Beschluss der Meppener Generalversammlung des Vereins, das Blatt nunmehr vierzehntägig in Lingen erscheinen zu lassen[vi].

[i] Siehe etwa: Zeitung und Anzeigeblatt, Neuenhaus (weiterhin ZuA), Nr. 27 vom 02.02.1925 oder ZuA Nr. 247 vom 19.10.1929. Es finden sich auch die Schreibweisen Snyders oder Snieders.

[ii] FVB Nr. 31 vom13.03.1929, Lingener Kreisblatt (weiterhin LKB) Nr. 92 vom 20.04.1929 und besonders FVB Nr. 130 vom 04.11.1929.

[iii] LKB Nr. 92 vom 20.04.1929 (Liebner), LVB Nr. 191 vom 15.12.1928 (Schnieders).

[iv] Siehe z.B.: ZuA Nr. 26 vom 31.01.1930 (VCH-Versammlung in Wietmarschen über Düngung und die Bearbeitung von Wiesen, dazu soll im Ort ein Versuchsfeld angelegt werden), Lingener Tageszeitung (weiterhin LT) vom 10.01.1930 (verbandliche Weiterbildung) oder LT vom 21.10.1930 (Sprechtage der VCH-Zentrale bei den Ortsgruppen Schapen, Messingen, Talge-Wilsten und Schardingen).

[v] Siehe z.B. den Bericht über das Verbandsfest von VCH-Ortsgruppen der Umgebung in Herzlake, auf der Dr. Buddenböhmer von seiner Nordmeerexpedition berichtete, worauf Essen und Tanz folgte (HZ Nr. 92 vom 15.11.1930).

[vi] Stadtarchiv Lingen (weiterhin StA LIN) Dep 3 Haus Beversundern Nr. 111 (dabei ist im Vertrag allerdings keine Rede von einer Enteignung der Heuerstellen); Katholischer Volksbote, Meppen (weiterhin KVB) Nr. 17 vom 28.02.1920; StA LIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 107. Hierin wird auch von der Umbenennung in „Verband christlicher Heuerleute und Landarbeiter“ berichtet. Eine Erwähnung des Blattes ist zu finden in: Harener Ems-Zeitung, Meppen, Nr. 49 vom 27.04.1929. Das dritte aufgefundene Exemplar, die Nr. 12 vom 01.12.1922, war wegen der rapide steigenden Inflation verkleinert und nur noch vier Seiten stark. Es trug den Titel „Mitteilungen des Verbandes Christlicher Heuerleute, Pächter u. Kleinbauern e.V.“ und wurde vom Geschäftsführer Josef Deters redigiert (StA LIN Dep 3 Haus Beversundern Nr. 120).

Die Gründung des „Vereins Christlicher Heuerleute“

Die Konstituierung des „Vereins Christlicher Heuerleute“ (VCH) war eine Folge der politischen Umwälzung vom November 1918. Mit dem Sturz der Monarchie und der Etablierung der demokratischen Republik von Weimar wurde auf allen Ebenen das gleiche, geheime, allgemeine, direkte und freie Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt. Dies galt auch für die kommunalen Wahlen, bei denen bislang insbesondere Minderbemittelten durch ein Zensusrecht jede politische Mitwirkung verwehrt gewesen war. In vielen Gemeinden des Emslands wurden dennoch Einheitslisten aufgestellt. Die Vertreter verschiedener dörflicher Interessengruppen und sozialer Schichten einigten sich im Vorfeld auf einen Schlüssel zur Verteilung der Sitze. Dabei kamen erstmals Heuerleute, denen die Kriegserfahrung den Horizont erweitert und das Selbstbewusstsein gestärkt hatte, in die Kommunalparlamente. In Handrup bei Freren gelang jedoch kein friedliches Einvernehmen. Hier standen sich bei der ersten demokratischen Wahl der Gemeindevertretung im März 1919 zwei Listen gegenüber. Die Einheitsliste war gescheitert, weil die 34 Bauern des Dorfes darin für sich neun Vertreter beanspruchten, den 65 Heuerleuten und Pächtern jedoch nur sechs Abgeordnete zugestehen wollten. Wie das „Frerener Volksblatt“ berichtete, spielten sich im Ort vor dem Urnengang „stürmische Szenen“ ab. Die starken Auseinandersetzungen in Handrup drohten sogar „in Tätlichkeiten auszuarten“[i]. Die Heuerleute gewannen die Kommunalwahl und vermochten erstmals die Geschicke der Gemeinde zu bestimmen[ii]. Die durch diese Auseinandersetzung selbstbewusst gewordenen Handruper Heuerleute und Pächter ließen den erlebten Konflikt mit den Bauern nicht auf sich beruhen. Für Christi Himmelfahrt, den 1. Juni 1919, riefen sie eine Heuerleute-Versammlung nach Lengerich ein. Die Leitung übernahm der Pächter Blömer aus Handrup, Redner war der dortige Haussohn Josef Deters (1887-1958). Laut „Frerener Volksblatt“ beleuchtete er „in ruhiger, wenngleich etwas einseitiger Weise die Stellung des Heuermanns in der Gemeinde, im Kreis und zum Grundherrn“. Deters beklagte, dass die Heuerleute bei der Wahl des Kreistags übergangen worden wären und im einflussreichen Kreisausschuss überhaupt nicht vertreten seien, obgleich sie ein Drittel der Bevölkerung des Kreises Lingen stellten. Ferner forderte Deters ein Pachtgesetz, um die mündlichen Heuerverträge auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, sowie einen Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten.

[i] Frerener Volksblatt (weiterhin FVB) Nr. 10 vom 09.03.1919.

[ii] Kuhr (wie Anm. 4), S. 66.

Der „Verein Christlicher Heuerleute“ 1919 bis 1933

Eine bedeutende Interessenorganisation ländlicher Unterschichten im deutschen Nordwesten

von Helmut Lensing     (mit freundlicher Einstellerlaubnis vom 23. August 2016)

Einleitung

Heuerleute waren eine regionale Besonderheit der ländlichen Gesellschaft Nordwestdeutschlands. Mehrere Jahrhunderte stellten sie im Kerngebiet ihrer Verbreitung, dem heutigen Emsland, der Grafschaft Bentheim, dem nördlichen Westfalen, dem Osnabrücker Land und dem Oldenburger Münsterland, einen beachtlichen Teil der Bevölkerung. Der Gegensatz zwischen Heuerleuten und Bauern prägte lange das dörfliche Leben, bis diese Schicht schließlich infolge Auswanderung, Abwanderung in die Industrie und letztlich durch den agrarischen Strukturwandel in den 1960-Jahren ausstarb[i].

Was waren nun aber Heuerlinge oder Heuerleute? Das Heuerlingswesen unterschied sich in seinem Verbreitungsgebiet stark und war in seiner genauen Ausprägung ganz von den lokalen und regionalen Gegebenheiten abhängig. Ganz grob lässt sich ein Heuerling definieren als „Inhaber einer – meist unselbständigen – landwirtschaftlichen Stelle, die er von einem landwirtschaftlichen Arbeitgeber gepachtet hat und mit seiner Familie für eigene Rechnung bewirtschaftet“, bzw. als jemand, der „seine Pacht in bar und Arbeitshilfe bezahlt“[ii]. Dabei war es nicht selten, dass Heuerleute selbst Kleinstgrundbesitzer waren, aber zum Überleben hinzupachten mussten. Folglich waren Heuerlinge häufig weder reine Pächter noch reine Landarbeiter, sondern sie nahmen in der dörflichen Hierarchie eine Mittelstellung zwischen diesen und den Bauern ein. Das Heuerhaus war bei reinen Pächtern zumeist Eigentum des Bauern, das Inventar hatte der Heuermann zu stellen. Als Gegenleistung für das Wohnrecht und die Pachtfläche, in vielen Regionen überdies für bäuerliche Hilfsleistungen wie die Stellung von Gespannen oder die Mitbenutzung des hofeigenen Backhauses, musste der Heuerling nicht selten mitsamt seiner Familie dem Verpächter Arbeitshilfe leisten.

Hans-Jürgen Seraphim unterscheidet vier Gruppen von Heuerlingen:

  1. Den Landarbeiterheuerling, der eine Pachtfläche von eins bis drei Hektar besitzt und eine große Arbeitsverpflichtung zu leisten hat.
  2. Den Pächterheuerling mit einer größeren Pachtfläche und einer geringeren Arbeitsverpflichtung.
  3. Den Industrieheuerling, der nur eine geringe landwirtschaftliche Arbeitshilfe leistet.
  4. Den Landarbeiterkleinheuerling, der aber im Regierungsbezirk Osnabrück nicht vorkam[iii].

 

Im Emsland dürften vornehmlich die Landarbeiter- und Pächterheuerlinge vorzufinden gewesen sein, wobei hier laut Heinrich Kuhr (1892-1971) die Pächterheuerlinge überwogen[iv]. Im Osnabrücker Raum hingegen dominierten laut Johannes Drees (1894-1944) die Industrieheuerlinge[v]. Die Heuerlinge verdienten sich nicht nur durch Arbeitshilfe beim Bauern etwas hinzu, sondern je nach örtlicher Gegebenheit betätigten sie sich nebenbei, eher hauptberuflich oder je nach saisonalem Angebot als Industriearbeiter, Holzschuhmacher, Korbflechter, Hausschlachter, Kanal-, Straßen-, Land- oder Forstarbeiter[vi]. Die Zahl der Heuerleute nahm im Emsland von Süden nach Norden hin ab.

 

Tab. 1: Die Zahl der Heuerlinge im Emsland und in der Grafschaft Bentheim 1927[vii]

Landkreis                  Heuerlingsstellen       Anteil an allen landw. Betrieben in Prozent

Aschendorf                95                               4,5

Hümmling                  485                             15,2

Meppen                      717                             28,4

Lingen                        1311                           36,6

Bentheim                    799                             22,5

Gesamt                       3407                           22,8

 

Während die Institution des Heuermanns im Emsland noch weithin bekannt ist, gilt dies nicht für deren Interessenorganisation, einem mitgliederstarken und politisch einflussreichem Verband, der in zahlreichen Dörfern im deutschen Nordwesten präsent war.

 

[i] Siehe dazu näher: Franz Bölsker-Schlicht, Bevölkerungsgeschichte von 1800 bis 1945, in: Werner Franke/Josef Grave/Heiner Schüpp/Gerd Steinwascher (Hrsg.), Der Landkreis Emsland, Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Hrsg. im Auftrag des Landkreises Emsland, Meppen 2002 (weiterhin Bölsker-Schlicht), S. 431-440, Franz Bölsker-Schlicht, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40/1990, Münster 1990, S. 223-250. Zur Entstehung der Heuerleuteschicht und deren Ausgestaltung vgl.: (Adolf) Wrasmann, Das Heuerlingswesen im Fürstentum Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, Teil I Bd. 42/1919, Osnabrück 1920, S. 52-171, und Teil II in Bd. 44/1921, Osnabrück 1922, S. 1-154. Zur Ausgestaltung im Emsland siehe auch: Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht?, in: Lingener Volksbote (weiterhin LVB) Nr. 9 vom 11.01.1929.

[ii] Zitiert nach: Christof Haverkamp, Die Heuerleutebewegung im 20. Jahrhundert im Regierungsbezirk Osnabrück, in: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte (Hrsg.), Emsländische Geschichte Bd. 6, Dohren 1997 (die Reihe wird weiterhin zitiert als: EG mit Bandangabe), 89-107 (weiterhin Haverkamp), S. 90.

[iii] Hans-Jürgen Seraphim, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland (= Veröffentlichung des Provinizialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe I: Wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Arbeiten, Heft 5), Münster 1948, eigene Zusammenfassung nach S. 26-27.

[iv] Heinrich Kuhr, Das Heuerlingswesen im Emsland und in den Nachbargebieten, in: Jahrbuch des Emsländischen Heimatvereins Bd. 12/1965, (Meppen o.J.) (weiterhin Kuhr), 60-72, S. 60. Zu den Arbeitsverpflichtungen siehe: Ebd. S. 61.

[v] Johannes Drees, Arbeitsausgleich zwischen Industrie und Landwirtschaft dargestellt am Heuerlingswesen im Kreise Osnabrück, Diss. Göttingen 1924 (weiterhin Drees), S. 24.

[vi] Kuhr (wie Anm. 4), S. 62.

[vii] Von verschiedenen Autoren, zitiert nach: Haverkamp (wie Anm. 2), S. 90.

Vorlaufphase 6 – Der Durchbruch

Dieser  “Werbetour” folgten

                 weitere Besuche im Diepholzer Land!

In Fachsitzungen wurde der Kurs gemeinsam ausgelotet.

Als ein Schwerpunkt wurde die Weiterentwicklung der Befragungstechnik ausgemacht…