Heuerverträge

Schriftliche Heuerverträge waren die Ausnahme.

Und von daher konnten die Heuerleute sich nirgendwo wirkliche Hilfe holen gegen die unangemessenen Dienste. Akzeptierten sie die gängigen von den Bauern vorgegebenen Vereinbarungen nicht, bekamen sie keine Heuerstelle.

Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts kamen – nach unseren Recherchen zumindest –  vereinzelt schriftlich formulierte Heuerlingsverträge auf, von denen mehrere als Beispiele nachfolgend vorgestellt werden sollen.

Dabei geben gerade diese Schriftstücke als individuelle Dokumente genaue Einblicke in die wirtschaftliche und soziale Lebenswelt der Heuerleute – auch in Hinsicht auf das besondere Abhängigkeitsverhältnis zu den besitzenden Bauern.

http://www.heuerleute.de/heuervertrag-aus-neuenkirchen/

http://www.heuerleute.de/heuervertrag-elting-zu-vehs-1884/

http://www.heuerleute.de/heuerlingsvertrag-aus-menslage/