Heiratserlaubnis – nicht selbstverständlich

Heuerleute konnten heiraten…

Mit der Übernahme einer Heuerstelle konnten Knechte und Mägde (in aller Regel die Kinder der Heuerleute) oder auch abgehende Kinder der Bauern heiraten.

Sie konnten sich damit selbst versorgen.

Aber die Heiratserlaubnis war nach dem einflussreichen Armenrecht durchaus nicht selbstverständlich.

In anderen Teilen Deutschlands wurde die Heiratserlaubnis durchaus auch verweigert: Das war ohne Zweifel ein tiefer Einschnitt in die Lebensplanung und Freiheit der Menschen.

Dieser Bericht aus Amberg mag das beweisen:

http://www.asamnet.de/~maschmid/Bilder/Hirten.html

Stand 31. 10. 2017

Arme brauchten Erlaubnis zum Heiraten
Dienstboten und Hirten oft von Armut betroffen / Ein unbekanntes Kapitel der
Geschichte
Von Josef Popp
SCHMIDMÜHLEN. Ein Blick in das Archiv der Gemeinde Schmidmühlen zeigt ein Stück Geschichte, an die sich heute so gut wie niemand mehr erinnern kann und mag. Es ist die Geschichte der Armen und Kranken im 19. Jahrhundert.
Wissenschaftlich schon längst unumstritten ist, dass die zu verschiedenen Zeiten erscheinenden Formen der Armut geschichtliche Phänomene sind, die als wichtige Bestandteile eines Landes bzw. einer Region zu gelten haben.
So hat es früher auch in Schmidmühlen Arme und Kranke gegeben, die der öffentlichen Unterstützung bedurften. Zu einem wirklichkeitsnahen Bild der Geschichte Schmidmühlens gehört es auch zu zeigen, wer diese Armen und
Kranken waren und welchen sozialen Schichten sie angehörten.

Magistrat musste zustimmen
Vor rund zwei Jahrhunderten war es für ärmere Leute gar nicht so einfach, sich in einem Ort nieder zu lassen oder gar zu heiraten. Die Gesetzgebung des 19. Jahrhunderts zur Heimat- und Ansässigmachung und Heirat bewegte sich zwischen dem Interesse auch der ärmeren Bevölkerungsschichten, zu heiraten, und den Interessen der Gemeinden, die Anzahl der unterstützungsbedürftigen gering zu halten. Jede Gemeinde war nämlich verpflichtet, bei Bedürftigkeit die zum Leben notwendige Unterstützung zu gewähren. So war es in einem Bettelmandat vom Jahr 1780 den kurfürstlichen und ständischen Beamten geboten, keine Leute heiraten zu lassen, die sich selbst nicht ernähren konnten.