Nachfolgende Unterthemen können auch einzeln erreicht werden:
Auszeichnungen für die intensiven Studien mit umfangreichen Studien ab 00.00.38
Daraus entstanden Veröffentlichungen, Vorträge und Ausstellungen ab 00.01.02
Viele persönliche Kontakte bestätigen die Forschungsergebnisse ab 00.01.37
Häuslinge oder Heuerlinge ab 00.02.38
Häuslingswesen in der Grafschaft Hoya während des Dreißigjährigen Krieges ab 00.03.12
Heuerlingswesen im Landkreis Diepholz ab 00.04.37
Die Steuern und Abgaben richteten sich nach der Größe des Hofes ab 00.05.37
Enormer Anstieg der Bevölkerung:
Beschwerde der Bauerschaft reden über die bei ihr zu sehr sich vermehrende Anzahl der Häuslinge vom 21.12 1775 ab 00.07.08
Etliche Heuerleute (zuvor Mägde und Knechte) heirateten zu früh und bekamen zu viele Kinder
ab 00.07.50
Die Armenkasse wurde so überfordert ab 00.08.30
Soziale Spannungen zwischen Bauern und Besitzlosen erhöhten sich ab 00.09.09
Die Heuerleute waren zur Mehrheit geworden ab 00.09.43
Die Lage der Heuerleute verschlechterte sich zunehmend ab 00.10.38
Mitte des 19 Jahrhunderts: Mangel an Häuslingswohnungen im Amt Syke ab 00.11.12
Obdachlosigkeit stellte sich ein ab 00.13.52
Die Zeit des Nationalsozialismus: Auch Vorteile für Heuerleute? ab 00.13.52
Zur Lage eines Heuerlingsjungen während des Zweiten Weltkrieges ab 00.17.03
Zuflucht in Heuerhäusern für Kriegsvertriebene und Flüchtlinge in der Grafschaft Hoya und Diepholz nach dem 2. Weltkrieg ab 00.20.16
Heuerlingsvertrag aus dem Jahre 1965 ab 00.22.47
Text des Mietvertrages
Zwischen Karl-Heinz NN und Frau Liesel ist folgender Vertrag vereinbart. Liesel verpflichtet sich wenn verlangt wird bei uns zur helfen pro Stunde 2 D-Mark bei eigener Verpflegung.
Als Miete rechne ich Monat 60 D-Mark und kann durch Arbeit abgeleistet werden. Am Haus werden keinerlei Reparaturen geleistet und nicht bezahlt!
Liesel bekommt täglich zwei Liter Milch, wofür eine Kuh gemolken werden muss. Im Krankheitsfall muss Milch bezahlt werden. Alle 14 Tage im Winter sonnabends und sonntags morgens und abends füttern helfen. Krankenkasse und Urlaubsgeld wird von mir nicht gezahlt. Falls Arbeit verweigert wird, muss Wohnung geräumt werden. Holz zum Brennen darf gesucht werden.
Kündigung von beiden Seiten halbjährlich.
Unterschriften
Texte und Fotos aus dem Archiv Ralf Weber und dem Kreismuseum Syke