Dr. H. Meurer: Lage der Heuerleute

 

In diesem bedeutenden Zeitzeugnis beschreibt Dr. Meurer 1871 auch die wirtschaftliche und soziale Lage der Heuerleute:

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 Das Hollandsgehen mit besonderer Rücksicht auf die Lage der Heuerleute im Osnabrückischen

Von Dr. H. Meurer   1871

Abgeschrieben durch Franz F. Feldkamp, Falkenstraße 14, 49577 Ankum, im Jahre 2013.

Ein Original dieses Buches befindet sich in meinem Besitz.

Mein Freund Pfarrer i. R. Johannes Underbrink (Emsbüren) hat es mir zur Vorstellung des Heuerlingsbuches geschenkt.

 Die Heuerleute, ihre Lage.

In einem großen Teile der Landdrostei Osnabrück gelten auf dem Lande – denn dieses kommt bei unsrer Untersuchung einzig in Frage – die Verhältnisse, welche von Alters her dem Lande Westfalen eigentümlich waren. Noch jetzt leben daselbst, wie es uns schon Tacitus [6]) geschildert hat, die Landbewohner vorwiegend in einzelnen, getrennt liegenden Gehöften, von Äckern, Weisen und Wäldern umgeben. Eine größere oder geringere Anzahl solcher Gehöfte bildet zusammen eine Bauerschaft. Die verschiedenen Bauerschaften, oft auch einzelne Höfe waren vordem in der Regel durch Marken geschieden, das heißt durch nicht bebauten, aus Heiden, Mooren, Brüchen, Holzteilen und dergleichen bestehendem Boden, welcher als gemeinsamer Besitz aller Markberechtigten angesehen wurde.

Die Bewohner sind teils Colonen – so heißen die Hof- und Grundbesitzer – teils Heuerleute, wie die besitzlosen Bewohner auf den Höfen genannt werden, welche von den Colonen Wohnung und dazu gehöriges Land „heuern“, d. h. gegen entsprechende Leistungen in Pacht erhalten. In anderen Gegenden werden die Heuerleute wohl Häuslinge, Einlieger, bisweilen auch Kötter genannt, wiewohl der Name „Kötter“ meistens den Bewohnern von Kotten oder Köttereien, welche aus abgelösten Teilen eines Erbes entstanden sind, beigelegt wird. Neuerdings sind auf kultivierten Teilen der Mark Markkötter oder Neubauer entstanden.

Das ursprüngliche Verhältnis zwischen dem Colonen und seinen Heuerleuten war ein durchaus patriarchalisches, billiges und entsprechendes. Formell bestand zwar Zeitpacht, so dass die Pacht nach einem bestimmten Zeitraume erneuert wurde, indes waren die Fälle, dass ein solches Verhältnis gelöst wurde, sehr selten; in der Regel ging vielmehr die Heuer von den Eltern auf die Kinder über. Und wie der Colon die Wohlfahrt seiner Heuerleute zu fördern bestrebt war, so zeigten diese wieder das größte Interesse für die Blüte des Colonates. Der Pachtpreis war in der Regel sehr billig bemessen. Zwar wurde der Pächter daneben noch durch so genannte „unbestimmte Handdienste“ verpflichtet, diese Arbeitshilfe suchte aber der Colonus durch Gegenleistungen so auszugleichen, dass sie wenig drückte und den Heuerling nicht verhinderte, zu einem gewissen Grade von Wohlhabenheit und häuslichem Glück zu gelangen.

Im Laufe der Zeit hat sich dieses Verhältnis zum Nachteile der Heuerleute wesentlich anders gestaltet. Es ist dahin gekommen, dass die Zahl der besitzlosen Landbewohner die der besitzenden zu sehr übersteigt und dass ihre schlimme Lage längst die Aufmerksamkeit der Staatsbehörden, wie aller Menschenfreunde erregt und zur Abhilfe dringend aufgefordert hat. Nicht bloß sind die den Heuerleuten zugewiesenen Wohnungen oft zu klein, die Schlafstätten unrein, weil die frische Luft meistens abgeschlossen ist, die ganze Wohnung kalt, ungesund und zu wenig auf Befriedigung der Bedürfnisse des Körpers berechnet, sondern er reicht auch der gegenwärtig den Heuerleuten zugewiesene Fruchtboden meistens weder rücksichtlich seiner Größe, noch seiner Beschaffenheit für die wirklichen Bedürfnisse aus, zu geschweigen von den Pachtverhältnissen, welche in der Regel nicht zu Gunsten der Pächter geordnet sind; insbesondere aber sind es die „ungemessenen Handdienste“ oder die „Haushilfe“, welche den Heuermann leicht sehr arg belasten können, wie sie zu Missbräuchen so sehr Gelegenheit bieten.

Je größer die Zahl derjenigen wurde, welche eine Heuer suchten, desto mehr wuchs die Zahl der Heuerhäuser, desto kleiner wurde der den Einzelnen zugewiesene Raum an Wohnung und Land, desto höher stiegen die Anforderungen, welche an die einzelnen Pächter gestellt wurden. Der Acker – durchschnittlich rechnet man 10 – 15 Scheffelsaat zu einer Heuer – reichte kaum für die Bedürfnisse der eigenen Familie aus, so dass daraus kein bares Geld weiter gemacht werden konnte. Die Teilung der Marken verschlechterte die Lage der Heuerleute noch mehr. Es war ihnen unmöglich geworden, bei der allgemein geltenden Bewirtschaftung aus der Ackerwirtschaft die Lebensbedürfnisse zu bestreiten.

Was insbesondere die „Handdienste“ betrifft, so ist es begreiflich, wie leicht die Verpflichtung dazu missbraucht werden kann, und leider ist es nur zu gewiss, dass dieselbe sehr oft missbraucht worden ist. Die „Handdienste“ verpflichten den Heuermann, auf den Ruf seines Colonen zur Arbeit zu kommen, mögen die eigenen, noch so dringenden Arbeiten darüber auch versäumt werden. Mag nun auch der gut und billig denkende Colon eine solche Macht, die ihm über seinen Nebenmenschen in die Hände gegeben ist, nur mit billiger Rücksicht auf dessen Lage und Bedürfnisse zu seinem Vorteil verwenden, so ist es leider unleugbare Tatsache, dass unbarmherzige, wenig wohl denkende Colonen dieselbe für ihren Vorteil fleißig ausgenutzt haben.

Schon der Umstand, dass es notwendig geworden ist, die Heuerleute gegen den Missbrauch der Handdienste durch ein Gesetz zu schützen, beweist diese Tatsache. Im Gesetze vom 24. Oktober 1848 § 1 heißt es: „Der seinem Verpächter zur Arbeitshilfe verpflichtete Heuermann ist, mit Ausnahme der Erntezeit, zur Dienstleistung nur dann schuldig, wenn er tags zuvor vor Sonnenuntergang bestellt ist. In neu einzugehenden oder zu verlängernden Heuer-Verträgen dürfen ungemessene Dienste des Heuermanns bei Nichtigkeit nicht ausbedungen werden.“

Leider wird selbst dieses Gesetz allein die Heuerleute gegen selbstsüchtige, übel wollende Colonen zu schützen nicht im Stande sein, so lange diese Mittel in Händen haben, ihre Heuerleute trotz des Gesetzes ihrem Willen geneigt zu machen. Da gegenwärtig meistens nur kurze Heuern abgeschlossen werden, so ist ein widerwilliger Heuerling beständig mit Pachtkündigung bedroht und muss sich doch wohl oder übel fügen, da die Heuern trotz der unaufhörlich massenhaften Auswanderung nach Amerika immer noch so sehr gesucht sind.

Früher war es allgemein gültiger Gebrauch, dass der Colon für die zu leistende Haushilfe seinem Heuermann wieder mit Pferdehilfe zur Seite stand, auch in manchen andern Dingen aushalf, z. B. indem er dessen Brot in seinem Ofen mit backen ließ und dergleichen. Für den Heuermann waren solche Dienstleistungen von nicht geringem Werte, wenn sie regelmäßig, ordnungsgemäß und zur rechten Zeit geleistet wurden. Letzteres geschah oft aber nicht, der Colonus kam, wenn es ihm eben passte, ohne Rücksicht darauf, ob es die richtige Zeit war, ob der Heuermann davon Kenntnis hatte und Alles in Bereitschaft war, ob der Heuermann die Arbeit so oder so wünschte. Hat nun aber gegenwärtig auch diese Gegenleistung der Colonen meistens längst aufgehört, so sind doch die Heuerleute von ihren Verpflichtungen in nichts erleichtert worden, sie sollen vor wie nach gebunden sein, auf den Ruf des Colonen nicht bloß beim Gras- und Kornmähen und Ernten, beim Flachjäten, beim Pflanzen, Kartoffelausgraben, Waschen und allen ähnlichen Arbeiten zu erscheinen, auch dann, wenn die eigenen Arbeiten darum verschoben werden müssen, wenn dem eigenen Vorteil dadurch Gefahr droht; auch dann, wenn der Colon seine Arbeit ohne erkennbaren Nachteil leicht verschieben könnte.

Ja, manchmal sind die Colonen selbst dann noch nicht befriedigt, sondern verlangen, dass neben der Haushilfe der Heuerling noch, so oft es ihnen dienlich scheint, für geringen Tagelohn zur Arbeitshilfe bereit sei. In der Tat ist es nicht zu verwundern, dass solche Rücksichtslosigkeit den Heuermann mit Bitterkeit erfüllen muss, abgesehen von dem vielfachen Nachteile, welcher ihm dadurch erwächst, und welcher solche Zustände nicht bloß unerträglich, sondern auf die Dauer auch unhaltbar macht.

Die vorgenommene „Teilung der Marken“ endlich hat gleichfalls nicht dazu beigetragen, die Lage der Heuerleute auf den Colonaten zu verbessern. Die Marken boten der Wirtschaft des Heuerlings mancherlei Vorteile, denn sie lieferten Weiden für das Vieh, Plagen (abgestochene Rasenstücke) zum Streuen und Düngen für Stall und Acker, nicht selten auch das nötige Brennmaterial für den Herd. Da das Vieh vom Frühjahr bis zum Spätherbst in den Marken genügende Weide fand, so ward es dem Heuerling möglich, nebenher bald ein Rind, bald ein Schwein oder eine Anzahl Gänse für den Verkauf zu mästen, oder in Heidegegenden eine Anzahl Schafe zu halten. Der freie Plaggenstich gab ihm die Mittel, seinen Acker zu verbessern und so eine größere Ernte zu erzielen. Wenn aber die Marken zugleich auch Schlagholz, Torf oder Soden zu freiem Brand lieferten, so war das ein neuer wesentlicher Vorteil für die Heuerlinge.

Die Teilung der Marken machte allen diesen Vergünstigungen ein Ende. Sind die Heuerlinge dafür in anderer Weise entschädigt worden? Und wenn es nicht geschehen ist, musste dann nicht dadurch ihre Lage wesentlich verschlechtert werden? Woher sollte schließlich, wenn ihm solche Vorteile geschmälert wurden, der Heuermann das Geld für den Pachtzins, für Kleidung, den Unterricht seiner Kinder und so viele andere laufenden Bedürfnisse nehmen, abgesehen von den mancherlei unvorhergesehenen Fällen, z. B. eintretenden Krankheiten, Unglück mit dem Vieh und dergl.

Aus dem Gesagten ist so viel einleuchtend, dass die Lage der Heuerleute unter solchen Umständen eine sehr bedenkliche werden musste und zu den ernstesten Erwägungen Veranlassung gibt. Waren sie bei den früheren patriarchalischen Verhältnissen ganz im Stande, aus ihrer Landwirtschaft ihre bescheidenen Ansprüche zu befriedigen, ja im günstigsten Falle und bei großer Sparsamkeit und guter Wirtschaft sogar für Notfälle noch ein kleines Vermögen zu erübrigen, dagegen nur in außerordentlichen Fällen, z. B. bei lang anhaltenden Kriegen, besondern Unglücksfällen u. dgl. In der Lage, zum Nebenerwerb ihre Zuflucht nehmen zu müssen, so ist es einleuchtend, dass unter den veränderten Verhältnissen der größere Teil derselben durch die Notwendigkeit auf einen Nebenverdienst angewiesen wurde, um den Ausfall zu decken.

Sind auch die Verhältnisse in den Grafschaften vielfach anders gestaltet, als in dem Fürstentume Osnabrück, so ist doch die Lage der besitzlosen Landbewohner davon nicht wesentlich verschieden, wenigstens keine günstigere, als hier. Es gilt also auch von diesen, was wir über Heuerleute im Allgemeinen sagen.

Eine Heuerfamilie, welche etwa aus Mann, Frau und drei Kindern besteht, wird außer demjenigen, was sie zu eigenem Bedarf aus ihrer Wirtschaft zieht, zur Bestreitung sonstiger Ausgaben an Miete, Kleidung, Schulgeld, Heu u. s. w., außerdem einer Summe von mindestens hundert Talern jährlich bedürfen. Ein Teil dieser Summe mag im besten Falle wohl aus dem Erlös von Butter, Eiern, einem gemästeten Stück Vieh, Flachs, Kartoffeln oder sonst der eigenen Wirtschaft irgend entzogen werden kann, gewonnen werden – wenngleich bei sehr vielen Heuerleuten auch dieser Fall nicht anzunehmen ist – immerhin aber bleibt noch eine bedeutende Summe übrig, für deren Deckung zu sorgen ist.

Einzelne Heuerleute fanden früher, wie jetzt, als Handwerker, z. B. als Schneider, Schuster, Maurer, Zimmerleute e. t. c. ein gutes Auskommen. In denjenigen Gegenden, wo der Boden sich besonders für Flachsbau eignet, namentlich in den südlichen Ämtern des Fürstentums und an der untern Hase gaben Spinnen und Weben manchen Heuerleuten einen guten Verdienst; in jenen war die Leinenfabrikation bedeutend, in der untern Hase wurde nur Garn gesponnen und so in Handel gebracht. Wie beträchtlich die Summen waren, welche dadurch in`s Land kamen, wird begreiflich, wenn wir erfahren, dass z. B. im Jahre 1799 allein aus Badbergen für 23.000 Taler Garn, welches hier gesponnen war, nach Enschede versandt wurde. [7])

Seitdem aber die Maschinenspinnerei und Weberei allgemein geworden und das Leinen durch die weit billigere Baumwolle vielfach verdrängt ist, wird für das Handgespinnst nur mehr ein so niedriger Lohn gezahlt, dass derselbe der Mühe und dem Aufwande an Zeit nicht entspricht. Wenn ein guter Spinner täglich 2 – 2 ½ Stück Garn spinnt, so beträgt sein Verdienst 1 ¼, höchstens 1 ½ Sgr. Bei solchem Verdienste ist es begreiflich, wie das Spinnen und wie die Leinwandbereitung im Großen im frühern Maßstabe und der frühern Weise in unserer Gegend fast gänzlich aufgehört hat.

Die nördlich von Osnabrück gelegenen Länder des Landdrosteibezirks sind vermöge der Beschaffenheit des Bodens hauptsächlich auf Ackerwirtschaft angewiesen. Auch die Heuerleute müssen sich auf ihren Ackerbau stützen; als Nebenbeschäftigung wird einzeln Wollarbeit betrieben, da auf den unfruchtbaren Heidestrecken zahlreiche Schafherden unterhalten werden. Wiewohl nun die Bevölkerung hier verhältnismäßig eine weit geringere und die Lage der Heuerleute insofern eine weit günstigere ist, als nicht Gewerbetätigkeit, sondern Ackerbau ihre Hauptbeschäftigung ausmacht und ihnen außerdem mancherlei Gelegenheit geboten wird, auf den zahlreichen Mooren, Brüchen und Heiden allerlei besondere Vorteile sich zu verschaffen, so gilt doch auch hier, dass die Zahl der Heuerleute zu sehr zugenommen hat und dass bei der immer noch geltenden Weise, den Acker zu bewirtschaften – dieses nämlich legen wir überall zu Grunde – in der Regel der zu ihrer Pacht gehörige Acker für den Betrieb einer Nutzen bringenden Ackerwirtschaft nicht ausreicht.

Aber was denn nun? Und was für eine Aushilfe fanden die Heuerleute da, wo der Boden sich für Flachsbau nicht eignete?

Wir können diese Fragen beantworten aus demjenigen, was im Anfange dieser Schrift über die Gewohnheit des Hollandgehens gesagt ist. Die Eigentümlichkeit des Bodens und der Beschäftigung der Bewohner in den Niederlanden erforderten einen großen Aufwand von Arbeitskraft. Soweit das Land selbst diese Kraft nicht aufzubringen vermochte, wurde sie gern aus den Grenzländern, welche daran Überfluss hatten, herbeigezogen, und von diesen eben so gern geleistet, weil ihre besitzlosen Bewohner dadurch Gelegenheit zu einem Verdienste fanden, welcher ihnen so nötig war, aber in der Heimat nicht geboten wurde.

Nahm das Hollandsgehen seinen Anfang vielleicht in einer Zeit besonderer Not, so hat es seine Fortsetzung und Ausdehnung doch offenbar durch die missliche Lage gefunden, in welche die Heuerleute im Laufe der Zeit allmählich gelangt waren. Die ersten Arbeiter zogen wohl andere nach, bis die Sitte des Hollandgehens, wie früher bereits mitgeteilt wurde, nicht bloß in den holländischen Grenzländern, den Grafschaften Bentheim und Lingen, und dem so genannten Niederstift Münster, sondern durch das ganze Fürstentum Osnabrück, den nördlichen und westlichen Teil des Münsterschen Hochstifts, die Grafschaften Diepholz und Hoya, also beinahe durch sämtliche Teile Niedersachsens zwischen den Niederlanden und der Weser, ja über dieselbe hinaus verbreitet war. Je schlechter die Verhältnisse der Arbeiter, sei es durch besondere Unfälle, sei es durch die wachsende Zahl der Arbeiter und das Ungenügende der ihnen gebotenen nächsten Erwerbsquellen, sei es durch die höhern an sie gestellten Anforderungen und von ihnen geforderten Leistungen, sich gestalteten, und je weniger ihnen die Heimat Gelegenheit zu ausreichendem Nebenverdienst bot, desto mehr nahm das Hollandsgehen zu und verbreitete sich in immer weiterem Kreise.

Man war froh, in der Fremde zu finden, was die Heimat versagte, Arbeit und Brot. Veränderte sich dann auch, wie erzählt, im Laufe der Zeit das Ziel der Arbeiterwanderungen, so ist doch das Wesen geblieben, und wenn auch allmählich in einzelnen Gegenden, wie namentlich auch in der südlichen Hälfte des Fürstentums Osnabrück die Gewohnheit der jährlichen Arbeiterwanderung gänzlich aufgehört, in andern sich sehr vermindert hat – die Ursachen davon sind an verschiedenen Orten verschieden – so hat die Zahl der Auswanderer dagegen in andern bedeutend zugenommen.

Da zieht mit dem Vater der kaum in die Jünglingsjahre getretene Sohn in die Fremde hinaus, und junge Leute, welche bei den Colonen als Knechte in Dienst treten, bedingen sich einige Monate des Frühlings zur Arbeit in der Fremde aus, um den guten Verdienst mitzunehmen, welchen sie ihm für seine Arbeitshilfe bietet, die Einen, durch die Not der Verhältnisse getrieben, die Andern dagegen von dem Verlangen, sich günstigere Verhältnisse zu schaffen. Ob sie die Gefahren nicht kennen, denen sie entgegen gehen, die nachteiligen Wirkungen nicht, welche fast immer unausbleiblich sind? Oder ob sie glauben, über dieselben hinwegsehen zu müssen, da es für sie keinen andern Ausweg gibt?

 

 

[1] Man berechnet die Zahl der in der Fremde lebenden Schweizer auf beiläufig 55 – 66.000 Seelen, und zwar an 20.000 in Amerika, 16.000 in Frankreich, mehr als 10.000 in Italien, bis 15.000 in Deutschland und Österreich. Schweizer bildeten an den Höfen von Frankreich, Neapel, Rom etc. früher häufiger, als jetzt, eine beliebte Garde.

[2] Die meisten Arbeiter nehmen Nahrungsmittel von zu Hause mit, so dass in der Fremde nur das Notwendigste gekauft wird. An einzelnen Arbeitsstellen wird auch wohl die Kost verabreicht. – Als Schlafstätten dienen häufig Scheunen oder auf dem Moore aufgeschlagene Hütten, ein wenig Heu vertritt die Stelle des Bettes. Die vormaligen anstrengenden und verderblichen Reisen zu Fuß, werden jetzt meistens auf der Eisenbahn gemacht. Verschiedene Bahnen befördern die Arbeiter unter gewissen Umständen um einen billigeren Preis, als den gewöhnlichen.

[3] Früher war der Verdienst 10 – 20 Gulden höher.

[4] Herr Pastor Behnes zu Messingen teilt mir folgendes spezielle Beispiel mit: Zwei Arbeiter aus dem Bersenbrück`schen verdienten in Mecklenburg während drei Monaten des Sommers 1868 zusammen 207 Taler. Nachdem für Beköstigung etc. jeder etwa 35 Taler, an Reisekosten 14 Taler verausgabt hatte, brachte der Jüngere etwa 49 Taler, der Ältere 60 Taler heim. – Sie hatten 618 ( ) Ruthen Torf, 7 Zoll dick, angefertigt, also für die Ruthe 10 gr. und täglich etwa 2 ½ Taler verdient.

[5] Durchschnittlich kommen in Deutschland 3.600, in Hannover 2.750 Seelen auf 1 Q.-M.

[6] Vgl. Tacitus Germania XVI.

[7] Enschede ist ein holländischer Ort an der westfälischen Grenze, welcher bedeutende Leinwand-Fabrikation treibt.

[8] „Patriotische Phantasien“ Th. 1. XV.

[9] Steinhard, Deutschland und sein Volk. Teil II. S. 682.

[10] Im Jahre 1862 starben z.. B. aus der Gemeinde Merzen von den Arbeitern im Auslande fünf, 1862 waren gegen Pfingsten schon drei gestorben. Ähnlich geht`s überall.

[11] Solche, welche mit den Verhältnissen näher bekannt sind, wollen behaupten, dass im Fürstentume Osnabrück vorzugsweise viele, ja fast ausschließlich Katholiken sich bei der Arbeiterwanderung beteiligen. Pastor Kerle, welcher die Verhältnisse genau kennen kann, da er viele Jahre lang im Amte Bersenbrück tätig war, schreibt darüber: „Aus Bauerschaften mit gemischter Bevölkerung ziehen oft fast sämtliche katholische Heuerleute ins Ausland, während von den dortigen Akatholiken kaum einer fortgeht.“ Woher diese Erscheinung?

[12] Der mehr erwähnte P. Gildehaus erhebt auch dieses Bedenken gegen das Hollandsgehen. „Der Mann sagt er, schnürt seinen Bündel, er geht und lässt der Frau den trostreichen Segen: „Siehe zu, wie du mit Acker, Vieh, Haushaltung und Kindern fertig wirst.“ Die Einwände, welche Möser diesem Bedenken entgegen stellt, dass ja der Mann auch in der Heimat um Tagelohn arbeiten müsse, kann als zutreffend nicht angesehen werden. Man mag zugeben können, dass es im Fürstentume Osnabrück und seinen Grenzländern zu einer Zeit, wo schreckliche Kriege das Mark des Landes verzehrt und viele Bewohner in die Unmöglichkeit versetzt hatten, die aufzubringenden Steuern zu bezahlen, in der Tat als Wohltat angesehen werden musste, wenn Manche Gelegenheit fanden, im Auslande ein gutes Stück baren Geldes zu verdienen, aber offenbar haben die Verhältnisse sich längst ganz anders gestaltet. Was damals und unter jenen Verhältnissen wünschenswert sein konnte, kann unter veränderten Verhältnissen höchst nachteilig sein und ist es in diesem Falle ohne allen Zweifel. Außerdem arbeitet der Tagelöhner im Sommer nur von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr, so dass er seiner Familie und seinem Acker nie ganz entzogen wird.

[13] Pfeil in seinem „Archiv für Landeskunde im Königreiche Preußen“ Bd. I.

[14] Eben während wir dieses schreiben, sind französische Gefangene herangezogen, um beim Kanalbau in der Nähe von Lingen und Papenburg beschäftigt zu werden. Hoffen wir, dass die Arbeit nicht bloß angefangen, sondern auch vollendet werde! Die Arbeitskräfte fehlen uns auch ohne die Franzosen nicht.

[15] Schon Cäsar berichtet: „Die Ubier bereiteten ihr Land künstlich zu, indem sie es drei Fuß tief aufgruben;“ und: „Auch ist es nicht erlaubt, länger als ein Jahr denselben Acker zu bestellen;“ und Tacitus: „Sie (die deutschen) verändern jährlich die Bestellung der Felder, ein Teil des Ackerlandes aber bleibt übrig.“

[16] Abscheulich ist es, wie mit dem kostbaren Dünger manchmal umgegangen wird. Überall auf den Dorfschaften und den Höfen kann man sehen, wie Jauche fortläuft und die Düngungskraft durch Sonne und Luft dem Dünger entzogen wird. Wann soll das besser beachtet werden?

[17] „Das deutsche Land etc.“ 2. Ausgabe. Bd. II. S. 367. Die angeführte Stelle ist aus W. Peters` Preisschrift: Die Heid-

flächen Norddeutschlands wörtlich abgeschrieben.

[18] Nach amtlichen Mitteilungen von 1864 waren im Königreich Hannover 2430 Morgen Landes mit Tabak bepflanzt. Im Durchschnitt wurde der Ertrag pr. Morgen auf 8 Ctr. a 10 Taler berechnet – sicher ein befriedigendes Resultat! Versuche eines Sachkenners in Osnabrück fielen vollkommen zufriedenstellend aus.

[19] Im Jahre 1867 wurden in Stadt und Amt Lingen 3696, im Amt Freren 2103, Bentheim 1775, Neuenhaus 4788, im Amte Aschendorf 3797, Haselünne 1765, Hümmling 5020, Meppen 4950 Bienenstöcke gezählt.

[20] Nach einem offiziellen Berichte wurden i. J. 1867 für ppr. 20.000 Thlr. Hühnereier über Holland nach England ausgeführt.

[21] Nach den Mitteilungen über den Leggenverkehr im Fürstentum Osnabrück ist nicht bloß die Produktion selbst wieder sehr im Steigen, sondern auch der Preis, welcher dafür gezahlt wird. Es ist das durch Zahlen nachzuweisen. Der durch E. C. Boye in unserer Gegend verbreiteten s. g. belgischen Methode des Flachsbaues wird von erfahrenen Landwirten ein großer Vorzug eingeräumt; der Flachs soll besser und der Ertrag größer sein. Dahingegen kann das Flachsspinnen und Weben nach den Erträgen, welche möglich sind, nicht mehr als lohnender Erwerbszweig empfohlen werden.

[22] Es wird bedauert, dass die auf einer Strecke der Westbahn versuchte Heizung der Lokomotiven mit Torf wieder aufgegeben worden ist.

[23] Hr. P. Kerle teilt den Pachtkontrakt, welchen ein Grundbesitzer der Gemeinde Ankum in einer Versammlung des landwirtschaftlichen Vereins daselbst vorgelegt hat, mit dem Bemerken mit, dass die Heuerleute dieses Grundbesitzers, mit denen ein ähnlicher Kontrakt geschlossen war, seit 15 Jahren schon nicht mehr ins Ausland auf Arbeit ziehen, und sämtlich solide, fleißig und verhältnismäßig wohlhabend sind. Der Colon verpachtet hiernach dem Heuermann auf 8 Jahre Haus und Garten zu 15 Rthlr. Pr. Jahr, dazu 10 Morgen d. i. 30 Scheffelsaat Ackerland zu 4 Rthlr. pr. Morgen; dagegen verpflichtet sich der Heuermann zu jährlich 100 Tagen Haushilfe gegen einen Tagelohn von 10 gr. Pr. Tag.

Bei einer Familie von 6 Personen berechnet der Ökonom, angenommen, dass der Garten und 18 Scheffelsaaat Acker für den eigenen Bedarf ausreichen, Einnahme und Ausgabe also:

Einnahme:

100 Tage Haushilfe                                                                                                                    33 Rhtlr.  10 gr.

Aus dem Haushalt an Vieh, Butter, Milch, Eiern u. dgl. wöchentlich 15 gr. =                         26 Rhtlr.  — gr.

Früchte von 12 Scheffelsaat Land a 8 Rhtlr.                                                     =                       96 Rhtlr.  — gr.

155 Rhtlr.  10 gr.

Ausgabe:

Wohnhaus und Garten                                                                                                                 15 Rhtlr.

10 Morgen Ackerland                                                                                                                  40 Rhtlr.

Haushalt, Kleidung, Feuerung u. dergl. wöchentlich 1 ½ Rhtlr.                       =                        78 Rhtlr.

133 Rhtlr.

Also Überschuss =                                                  22 Rhtlr. 10 gr.

 

[24] Stieglitz, Hermann: Handbuch des Bistums Osnabrück 1991, 2. Völlig neubearbeitete Auflage 1991, herausgegeben vom Bischöflichen Generalvikariat Osnabrück.

Meurer, Heinrich: Das Hollandsgehen in besonderer Rücksicht auf die Lage der Heuerleute im Osnabrückischen. Osnabrück 1871, Seite 12 f