…und so klagte ein Pastor um 1750 von der Kanzel:
Dieser Text konnte im Buch nicht verwendet werden, da bei den frühen Recherchen die Quelle leider nicht notiert wurde…
„Unser eigentlicher Bauer hat ein oder mehrere kleinere Nebenhäuser auf seinem Bauerngute, und eine solche Wohnung vermiethet er gewöhnlich nur auf vier Jahre an eine Familie, die gar kein Landeigenthum besitzt, noch sich im Stande sieht, es je zu besitzen.
Mann und Weib sind dem Miethsherrn zu unbestimmten Frondiensten für ein geringen Tageslohn verpflichtet, auch dann, wenn sie auf den vom Bauern gemieteten Lande selbst nöthig hätten zu arbeiten.
Ist die Mietzeit verflossen, so ist der Heuerling ohne Wohnung, wenn sein Mietsherr den Contract nicht zu verlängern Lust hat, oder der arme Heuerling verschrien ist, und das ist er oft ohne seine Schuld, vielleicht weil er nur einmal über seine ihm unerträglich gewordene Sklaverey seufzte.
In demjenigen Kirchspiele also, wo er geboren ward, sind ihm nun alle Aussichten auf eine Wohnung genommen, oder wieder zu erhalten. So sieht er sich gezwungen, das in einem fremden Kirchspiele und wohl gar in einer fremden Provinz zu suchen, ob er gleich in den Preußischen Provinzen kein eigentliches Recht hat, auszuwandern.“