Vom Mittelalter her waren die Bauern nicht frei

 

 

Die allermeisten Bauern, die einen Hof bewirtschafteten, waren seit dem frühen Mittelalter nicht Eigentümer dieses Hofes, sondern allenfalls Besitzer.

Grundeigentümer waren größtenteils Adelige, zum Teil auch Klöster oder Stifte, unter deren Schutz sich die Bauern im Laufe der Zeit gestellt hatten, um etwa dem Militärdienst zu entgehen. Die Grundherren bearbeiteten den Boden nicht selbst, sondern hatten das Land Bauern zur Bewirtschaftung übertragen. Dafür und für den Schutz durch den Herrn hatten die Bauern Abgaben an den Grundeigentümer zu leisten.

Außerdem bestand ein persönliches Rechtsverhältnis zum Grundherrn, das eine Minderung der persönlichen Freiheit des Bauern bedeutete. Der Grundgedanke dieses Abhängigkeitsverhältnisses fußte also auf dem feudalistischen Lehnsverhältnis. So wie der adelige Besitzer Vorrechte vom nächst höheren Adeligen – bis hin zum Kaiser – nur geliehen (Lehen) bekam, so lief diese Kette hinunter bis zum Bauern fort, die, wenn sie Leibeigene waren, sogar quasi als Eigentum betrachtet wurden.