Auch wenn es schon lange keine Heuerleute mehr gibt, erinnern die in der freien Landschaft noch verbliebenen Heuerhäuser – von der Bauruine bis zum Baudenkmal – an die Geschichte und das karge Leben ihrer Bewohner in den vergangenen Zeitläuften.
Auch das Heuerhaus, in dem meine Mutter aufwuchs, steht noch. Während das 1988 von meiner Cousine gemalte Bild noch das ursprüngliche Erscheinungsbild zeigt, wurde es zwischenzeitlich renoviert und erweitert. Auch hier diente der vorhandene Bestand der baurechtlichen Rechtfertigung für einen modernen Anbau. Von „Kabache“ kann keine Rede mehr sein.
Auch, wenn die Geschichte der Heuerhäuser weiter geht, bedarf es immer seltener einer Entscheidung darüber, ob der Wandel der Heuerhäuser im Einklang oder gar im Widerspruch zum jeweils geltenden Baurecht steht oder erfolgt ist.
Dr. Bernhard Schulte