Die Wertschätzung der Frau damals
Ein „besonderes“ Beispiel für die Stellung der Frau auf dem Lande damals soll hier vorgestellt werden – und dabei stand die Heuerlingsfrau noch weit unter der Bäuerin:
Während eine tragende Stute drei Monate vor und nach dem Abfohlen geschont wurde, galt für die schwangere Frau auf dem Lande eine Schonfrist von lediglich sechs Tagen: drei vor der Entbindung und drei danach.
Die Erklärung dafür, die von älteren Zeitzeugen durchweg bestätigt wird, kann für uns heute nur unglaublich sein:
Während ein Pferd ähnlich wie eine Kuh ungemein teuer und somit kaum zu ersetzen war, fand sich ein Ersatz für eine verstorbene Frau ganz schnell in der Reihe der unverheirateten sog. Tanten oder der Mägde. So wurde in der Regel auch schon nach drei Monaten wieder geheiratet. Ein Blick in die Kirchenbücher belegt das.
Die berühmte Malerin Paula Modersohn-Becker berichtete dazu aus dem Teufelsmoor bei Bremen.
Eine wahre Geschichte hier aus der Gegend: Jemand kommt in ein Bauernhaus und will den Bauern sprechen. Die Frau steht am Feuer und sagt: „He hett sick een beten hinleggt. Wi hebbt en beten unruhige Nacht hat. Sie hatte nämlich nachts ein Kind bekommen.
Rabenstein, Peter: Jan von Moor. Ein Heimatbuch vom Teufelsmoor, Fischerhude 1982. Seite 3