Kaum zu glauben – aber so war es!
Der Matheisbauer in Vagen hatte mit seiner Dirn unerlaubten Umgang und aus der Reihe seiner Ehebrüche drei Kinder gewonnen.
Die Magd kam dann, als sie mit dem vierten Kinde schwanger ging, vom Hofe fort und verdingte sich in Riedberg. In dem kleinen Nest konnte natürlich Zustand nebst Vorgeschichte – Vagen ist ja von Riedberg nicht weit entfernt – nicht lange verborgen bleiben.(…)
… bedachte der Seelsorger das Ärgernis, daß durch eine ledige schwangere Weibsperson ins Dorf kommen mußte. Er habe die Dirn, als er ihren Zustand sah, zu sich kommen lassen und in einem gründlichen Verhör die näheren Umstände erfahren.
Das arme Weib, irgendeines dieser halbtierischen unglaublich kulturrückständigen Geschöpfe, wie sie zwischen Vieh und Knecht aufwuchsen, fand beim Pfarrer nicht die Humanität, die ihr nottat.
Der Pfarrer ging zum Gemeindevorsteher und verlangte dringend die Entfernung der Schwangeren. Suprema lex parochi voluntas – »zwisch’n heunt und vierzehn Tag muaßt fürt«, sagte der Vorsteher zu dem armen Geschöpf.
Sie ging nicht.
Wohin auch?
Die bäuerlichen Eltern – wenn ihre Eltern noch lebten oder wenn es ihrer Geburt nicht an Legitimität gebrach – die bäuerlichen Eltern nehmen geschändete Töchter nicht erbarmend auf. Die Kinder der Töchter – ja. Die wachsen unter den andern auf und
werden einmal wertvolle Hilfskräfte, die der Bauer immer brauchen kann, wenn sie abhängig und also billig sind.
Aber das Wochenbett der Tochter ist im Vaterhause unerwünscht. Der Nachbar deutet mit dem Finger –
das Mädel muß sich schon anderswo umsehen.
Vielleicht hat sie eine verheiratete Schwester oder Freundin, die ihr in den Tagen der Not »auswartet«.
Das Elend der Frau war nie ungeheurer als in der guten alten Zeit, in der das Mitleid selten war.
Und so ist’s begreiflich, daß die schwangere Dirn den Hof in Riedberg nicht verließ, selbst auf des Vorstehers Gebot nicht. Der Bauer warf sie nicht hinaus; vielleicht gebrach es seiner Bäurin an Brutalität. Jedenfalls ist es bezeichnend, daß das Machtwort des Pfarrers auf einem Bauernhof keine Folgsamkeit fand.
Der Ortsvorsteher kam nach Ablauf der vierzehn Tage und setzte eine letzte Frist von drei Tagen.
Aber nach drei Tagen war das unglückliche Wesen noch auf dem Hofe.
Er schlich zum Landrichter und schilderte den Fall. (…)
Der Landrichter eilte in eigener Person nach Riedberg und befahl der Dirn, augenblicklich abzuziehen. Anderntags um’s Elfeläuten würde der Gendarm zur Stelle sein.
Als der Büttel um’s Elfeläuten kam, war die arme Dirn bereits nicht mehr im Dorfe. Es war aber am 29. Oktober des Jahres 1841.
Die arme Dirn hieß Maria Meßner und war irgendwohin im Tölzer Bezirk zuständig.
Hätt’ sich halt nicht verführen lassen sollen!
in: Queri, Georg: Bauererotik und Bauernfeme in Oberbayern, München 2010, 2. Auflage, Seite 116 – 118