Die Inflationsjahre

Die Inflationsjahre und die nachfolgende Geldknappheit verschärften die ohnehin starken sozialen Spannungen zwischen Heuerleuten und Verpächtern, was sich etwa in einem Leserbrief eines Heuermanns 1924 deutlich zeigte. Zugleich wird hier auch ein weiterer gravierender Unterschied zwischen beiden Vereinigungen offensichtlich. Die Verpächterorganisation stand wie viele Bauernverbände der neuen demokratischen Republik von Weimar, die aus der Revolution gegen die alte Monarchie entstanden war, kritisch bis feindselig gegenüber, während der VCH die Weimarer Demokratie, die für die Heuerleute Freiheit, Wahlrecht und soziale Aufstiegschancen gebracht hatte, uneingeschränkt befürwortete. So schrieb der Heuermann gegen Behauptungen auf einer Versammlung des Verpächterverbandes in Meppen:

Zu Beginn des Artikels heißt es: Der Herr Redner referierte über die Folgen des im Sturme der Revolution zu Stande gekommenen Pachtschutzgesetzes. Dieses Gesetz mit seinen Folgen scheint wohl vielen Verpächtern ein Dorn im Auge zu sein. … Nach meiner Ansicht war beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vom Sturme der Revolution nichts mehr zu merken. Seinerzeit, nach der neuen Reichsverfassung, wußte unsere Regierung es wohl, welche Gesetze im Interesse gewisser Volksschichten am notwendigsten waren. Ferner betonte Redner, daß das gute Verhältnis zwischen Bauern und Heuermann immer mehr schwinde. Da möchte ich mir die Frage erlauben, warum denn, ist auch hier wieder das Pachtschutzgesetz schuld? … Wegen des Pachtschutzgesetzes kann nach wie vor das gute Einvernehmen zwischen Verpächter und Pächter weiterbestehen. – Weiter heißt es: Infolge vieler Entscheidungen der Pachteinigungsämter kann fast kein Heuerhaus unterhalten und so hoch versichert werden, daß im Brandfalle an einen Wiederaufbau gedacht werden könne. Soll hier vielleicht die Vermutung nahe liegen, daß ein Heuermann eventuell in der Lage wäre, soviel Pacht aufzubringen, daß im Brandfalle ein neues Heuerhaus erbaut werden könne; dazu käme alsdann noch die Instandhaltung. Es wäre besser gewesen, der Herr Redner hätte diesen Punkt unberührt gelassen, denn vor dem Kriege ließ die Instandhaltung der Heuerhäuser sehr zu wünschen übrig, nämlich es ist schon vorgekommen, daß ein Heuermann bei Wind und Regen am Abend sich mit aufgespanntem Regenschirm zu Bett legen mußte, um seine Gesundheit nicht ganz auf dem Spiele zu setzen. – Um auf alle einzelnen Punkte des Artikels einzugehen, würde zu weit führen. Nur möchte ich die beiden Punkte: „Der Heuermann, als Inhaber einer Heuerstelle, ist Besitzer ohne Lasten“ und „früher kauften wohlhabende Heuerleute sich Grundbesitz zum Ansiedeln, wodurch die Heuerstelle frei wurde und jungen Leuten Gelegenheit gegeben war, eine Familie zu gründen“ noch berühren. Der Heuermannsstand kennt sicherlich seine fast unerschwinglichen Lasten. … Durchweg ist der Heuermann kinderreich und somit sind die Unterhaltungskosten für Familie und Haushalt sehr groß. Der Heuermann kann in der heutigen Zeit nie daran denken, irgend einen Grundbesitz zum Ansiedeln erwerben zu können. Nebenbei erwähnt, wird sich heute ein Bauer auch nicht bereit erklären, solchen Grund und Boden für eine Ansiedlungsstelle dem Heuermann zu angemessenen Preisen zu überlassen, auf welchem selbiger sein Leben in bescheidenen Verhältnissen fristen kann[i].

 

[i] HZ Nr. 18 vom 03.05.1924. Zu den Landstreitigkeiten zwischen den Heuerleuten und Bauern mit ihren Verbänden auf lokaler Ebene siehe als Beispiel: Josef Hamacher, Das Kirchspiel Holte und die Gemeinde Lähden. Stationen einer tausendjährigen Geschichte, in: Josef Hamacher u.a., Holte. Geschichte eines alten Kirchspiels. Lähden, Ahmsen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen. Hrsg. von der Gemeinde Lähden, Lähden 1995 (weiterhin Hamacher), 13-187, S. 168.