Daß unmäßiges Saufen, wie es bei den Soldaten und Offizieren zu beobachten gewesen war, auch in der hiesigen ländlichen Bevölkerung Anklang fand, zeigen nicht nur die
Bemerkungen über den sonntäglichen Rausch der Bauern, sondern auch die Statistiken der Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol standen. So entfielen, wie U. Meiners aus den Brüchtenregister des Amtes Westerstede im Ammerland errechnete, von 100 Vergehen zwischen 1758 und 1761 allein 56 auf „Schlägereien, Zankereien und Saufereien im Wirtshaus.” Zwischen 1762 und 1764 fiel das Ergebnis noch extremer aus: Von 189 gebrüchten Vergehen fielen 151 in die Rubrik „Schlägerei und Saufen”. Mit dem Anstieg des Branntweinkonsums aber stieg vor allem das Ausmaß einzelner Exzesse. In einem Bericht aus Burhave, einem Kirchspiel (Ldkr. Wesermarsch), das knapp 1600 Einwohner zählte, heißt es dazu:
Text Seite 110
Mehrfach wird in diesem Buch darauf hingewiesen, dass überdurchschnittlich viele besitzlose Männer (also auch Heuerleute) zu den Trunksüchtigen gehörten.