23. September 2016 Seite 513
…. hier im Artland
… und im Emsland
Das hat folgenden Hintergrund:
Wollten die Heuerleute einen kleinen Schuppen anbauen, dann bekamen sie in aller Regel dafür vom Bauern nur die Erlaubnis, ein Provisorium zu errichten, das nach Abzug oder Kündigung durch die Heuerleute schnell wieder zu beseitigen sein sollte.
Bestehende Eichenbäume durften deshalb dafür nicht gefällt werden, diese wurden dann umbaut…
Fotos: Archiv Robben