Verweigerung der Heiratserlaubnis

 Amberger Nachrichten  v. 21.04.2001

Arme brauchten Erlaubnis zum Heiraten

http://www.asamnet.de/~maschmid/Bilder/Hirten.html

Im Heuerlingsgebiet Nordwestdeutschlands bestand nach dem Armenrecht ebenfalls die Möglichkeit der Heiratsverweigerung.

Im Grunde genommen hatten die Bauern die Vorauswahl: Gaben sie einem jungen Paar eine Heuerstelle, bekamen diese durchweg eine Heiratserlaubnis, weil sie sich eigenständig versorgen und auch nachkommende Kinder aufziehen konnten.

Auch von hierher kann sicherlich die These untermauert werden, dass im Vergleich zu anderen Teilen Deutschlands (z. B. Bayern und Ostdeutschland) das Heuerlingssystem nicht die schlechteste Sozialisationsform darstellte.

 Amberger Nachrichten  v. 21.04.2001

Interessante Literatur dazu:

  1. Schulz, Hubert: Ehebeschränkungen im 19. Jahrhundert, 2002
  2. Lipp, Carola: “Das Zwangszölibat der Mittellosen”, 1989
  3. Achtermann, Eberhard: 300 Gulden und ein Gewehr, 1987
  4. Matz, Klaus-Jürgen: Pauperismus und Bevölkerung, 1980
  5. Annemarie Ryter: Als Weibsbild bevogtet – Zum Alltag von Frauen im 19. Jahrhundert, 1994