Funde im Staatsarchiv Osnabrück 1

Ein Bericht des Amtes Vörden, »die Verhältnisse der Heuerleute betreffend«, verwies 1806 auf gesicherte Wohnungen für Heuerleute, auf vereinbarte Beanspruchung und Bezahlung, auf gewährte Nutzung der Mark und Entschädigung nach der Markenteilung.

Aber das seien »Ausnahmen … von einigen Colonen, während andere sie »bis aufs Blut aussaugen«. Nahezu alles müßten die Heuerleute »anheuern«: sie »kommen in die fürchterlichste Dependenz von ihren Wirthen, so daß sie befürchten müssen, -bei der Fülle der Menschen ¬verhältnismäßig gegen die Wohnungen – alle Augenblick oder wenigstens bey der ersten Gelegenheit verstoßen oder mit Frau und Kinder auf die offene Straße gesetzt zu werden. Der »Heuermann lebe vom Acker, vom Tagelohn und vom »Hollandgehen, während welcher Zeit die Frau mit den Kindern ein Stück Löwend-Linnen bearbeitet und verfertigt«. Er müsse »manche Seite Speck, manches Schwarzbrod und Buttertopf mit dahin nehmen, um so viel Geld zurückbringen zu können, indem es in Holland so theuer ist für baares Geld zu zehren. Die Familien seien verarmt, nicht kreditwürdig, fugae suspectus« (lat. = fluchtverdächtig). Und doch habe der Staat Vorteile von dieser arbeitsamen Classe«. Sie könne »Heideland cultivieren« und durch ihre temporäre Emigration ein artiges Capital baaren Geldes ins Land holen, wodurch »das Fürstenthum erst zahlungsfähig werde. Zudem mache »eine beträchtliche Menge Heuerleute und Kinder bei anzulegenden Manufacturen den Taglohn wohlfeil«. (StOs: Rep 321, 533, 91-96)

entdeckt in: 

erschienen in Bremen 1995, Seite 8