Der „Verein Christlicher Heuerleute“ 1919 bis 1933
Eine bedeutende Interessenorganisation ländlicher Unterschichten im deutschen Nordwesten
von Dr. Helmut Lensing
Heuerleute waren eine regionale Besonderheit der ländlichen Gesellschaft Nordwestdeutschlands. Mehrere Jahrhunderte stellten sie im Kerngebiet ihrer Verbreitung, dem heutigen Emsland, der Grafschaft Bentheim, dem nördlichen Westfalen, dem Osnabrücker Land und dem Oldenburger Münsterland, einen beachtlichen Teil der Bevölkerung. Der Gegensatz zwischen Heuerleuten und Bauern prägte lange das dörfliche Leben, bis diese Schicht schließlich infolge Auswanderung, Abwanderung in die Industrie und letztlich durch den agrarischen Strukturwandel in den 1960-Jahren ausstarb[i].
Was waren nun aber Heuerlinge oder Heuerleute? Das Heuerlingswesen unterschied sich in seinem Verbreitungsgebiet stark und war in seiner genauen Ausprägung ganz von den lokalen und regionalen Gegebenheiten abhängig. Ganz grob lässt sich ein Heuerling definieren als „Inhaber einer – meist unselbständigen – landwirtschaftlichen Stelle, die er von einem landwirtschaftlichen Arbeitgeber gepachtet hat und mit seiner Familie für eigene Rechnung bewirtschaftet“, bzw. als jemand, der „seine Pacht in bar und Arbeitshilfe bezahlt“[ii]. Dabei war es nicht selten, dass Heuerleute selbst Kleinstgrundbesitzer waren, aber zum Überleben hinzupachten mussten. Folglich waren Heuerlinge häufig weder reine Pächter noch reine Landarbeiter, sondern sie nahmen in der dörflichen Hierarchie eine Mittelstellung zwischen diesen und den Bauern ein. Das Heuerhaus war bei reinen Pächtern zumeist Eigentum des Bauern, das Inventar hatte der Heuermann zu stellen. Als Gegenleistung für das Wohnrecht und die Pachtfläche, in vielen Regionen überdies für bäuerliche Hilfsleistungen wie die Stellung von Gespannen oder die Mitbenutzung des hofeigenen Backhauses, musste der Heuerling nicht selten mitsamt seiner Familie dem Verpächter Arbeitshilfe leisten.
Hans-Jürgen Seraphim unterscheidet vier Gruppen von Heuerlingen:
- Den Landarbeiterheuerling, der eine Pachtfläche von eins bis drei Hektar besitzt und eine große Arbeitsverpflichtung zu leisten hat.
- Den Pächterheuerling mit einer größeren Pachtfläche und einer geringeren Arbeitsverpflichtung.
- Den Industrieheuerling, der nur eine geringe landwirtschaftliche Arbeitshilfe leistet.
- Den Landarbeiterkleinheuerling, der aber im Regierungsbezirk Osnabrück nicht vorkam[iii].
Im Emsland dürften vornehmlich die Landarbeiter- und Pächterheuerlinge vorzufinden gewesen sein, wobei hier laut Heinrich Kuhr (1892-1971) die Pächterheuerlinge überwogen[iv]. Im Osnabrücker Raum hingegen dominierten laut Johannes Drees (1894-1944) die Industrieheuerlinge[v]. Die Heuerlinge verdienten sich nicht nur durch Arbeitshilfe beim Bauern etwas hinzu, sondern je nach örtlicher Gegebenheit betätigten sie sich nebenbei, eher hauptberuflich oder je nach saisonalem Angebot als Industriearbeiter, Holzschuhmacher, Korbflechter, Hausschlachter, Kanal-, Straßen-, Land- oder Forstarbeiter[vi]. Die Zahl der Heuerleute nahm im Emsland von Süden nach Norden hin ab.
Tab. 1: Die Zahl der Heuerlinge im Emsland und in der Grafschaft Bentheim 1927[vii]Landkreis Heuerlingsstellen Anteil an allen landw. Betrieben in Prozent
Aschendorf 95 4,5
Hümmling 485 15,2
Meppen 717 28,4
Lingen 1311 36,6
Bentheim 799 22,5
Gesamt 3407 22,8
Während die Institution des Heuermanns im Emsland noch weithin bekannt ist, gilt dies nicht für deren Interessenorganisation, einem mitgliederstarken und politisch einflussreichem Verband, der in zahlreichen Dörfern im deutschen Nordwesten präsent war
[i] Siehe dazu näher: Franz Bölsker-Schlicht, Bevölkerungsgeschichte von 1800 bis 1945, in: Werner Franke/Josef Grave/Heiner Schüpp/Gerd Steinwascher (Hrsg.), Der Landkreis Emsland, Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Hrsg. im Auftrag des Landkreises Emsland, Meppen 2002 (weiterhin Bölsker-Schlicht), S. 431-440, Franz Bölsker-Schlicht, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40/1990, Münster 1990, S. 223-250. Zur Entstehung der Heuerleuteschicht und deren Ausgestaltung vgl.: (Adolf) Wrasmann, Das Heuerlingswesen im Fürstentum Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, Teil I Bd. 42/1919, Osnabrück 1920, S. 52-171, und Teil II in Bd. 44/1921, Osnabrück 1922, S. 1-154. Zur Ausgestaltung im Emsland siehe auch: Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht?, in: Lingener Volksbote (weiterhin LVB) Nr. 9 vom 11.01.1929.
[ii] Zitiert nach: Christof Haverkamp, Die Heuerleutebewegung im 20. Jahrhundert im Regierungsbezirk Osnabrück, in: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte (Hrsg.), Emsländische Geschichte Bd. 6, Dohren 1997 (die Reihe wird weiterhin zitiert als: EG mit Bandangabe), 89-107 (weiterhin Haverkamp), S. 90.
[iii] Hans-Jürgen Seraphim, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland (= Veröffentlichung des Provinizialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe I: Wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Arbeiten, Heft 5), Münster 1948, eigene Zusammenfassung nach S. 26-27.
[iv] Heinrich Kuhr, Das Heuerlingswesen im Emsland und in den Nachbargebieten, in: Jahrbuch des Emsländischen Heimatvereins Bd. 12/1965, (Meppen o.J.) (weiterhin Kuhr), 60-72, S. 60. Zu den Arbeitsverpflichtungen siehe: Ebd. S. 61.
[v] Johannes Drees, Arbeitsausgleich zwischen Industrie und Landwirtschaft dargestellt am Heuerlingswesen im Kreise Osnabrück, Diss. Göttingen 1924 (weiterhin Drees), S. 24.
[vi] Kuhr (wie Anm. 4), S. 62.
[vii] Von verschiedenen Autoren, zitiert nach: Haverkamp (wie Anm. 2), S. 90.
https://www.emslaendischer-heimatbund.de/medien/bilder/publikationen/Inhaltsverzeichnis/Emsland-Jahrbuch_Band_53_2007.pdf