Heuervertrag aus Neuenkirchen

Diesen schriftlichen Heuerlingsvertrag aus dem Ort Neuenkirchen nordwestlich von Osnabrück (früher Altkreis Bersenbrück) schickte Franz Vennemeyer. Eine genaue Datierung fehlt.

Franz Vennemeyer leitet den Heimatverein Neuenkirchen b

Die Dienste zu der Heuer sind folgende:

Jährlich: 3 Morgen Gras mähn, anderthalb braken, einen halben Tag wehen, zwei halbe Tage heuen, zwei halbe (Tage) Kartoffeln sammeln, Flachs luken, reppen und sprehen, pflanzen, waschen helfen, auch im Herbst einige mahl Rübenziehen helfen, wohl mahl Rüben ziehen helfen, auch im Bühner beider Schule, wenn wir es nicht alleine bewältigen können, wurde mal (unleserlich) heulen helfen, dafür frei mit zur Mühle gehen, wenn wir hin fahren, auch frei Kühe belegen lassen, wenn wir einen Bullen haben. Mit Sense Roggen und Hafer mähen helfen, bis es gethan ist. Helfen in Thagelohn zu den alten Preis für ein Tag 50 Pf. Morgen Grasmähen 33 Pf. und dann nach Bedarf helfen. Die Handlangerarbeiten zu den Reparaturen des Hauses, als dekken u. s.w. zu leisten, der Kalk wird zum Weißen geliefert.

Das Abnehmen auf den Binnengrunde sowie Torf- und Plaggenstich wird angewiesen. Für Größe und Güte der Grundstücke unseres Hauses wird nicht eingestanden. Beiden Theilen steht eine einjährige Kündigung frei. Beim Dämpfen und Kartoffelausflügen mit zwei Mann helfen.

Miethe jährlich: 183 Mark – (Hofarchiv Wessendorf, Neuenkirchen).