Die sogenannte Nachsaat war in manchen Ortschaften des Bersenbrücker Raumes ein sonderbarer Brauch, der sonst nirgendwo im Gebiet des Heuerlingswesens bisher so festgestellt werden konnte. Wenn ein Heuermann seine Stelle bei einem Bauern aufgab, so hatte er das Recht, sein bisherig gepachtetes Ackerland noch drei Jahre weiterhin zu beernten, obwohl er schon weggezogen war. Immerhin hatte er ja in den zurückliegenden Jahren seinen kostbaren Dünger aufgebracht, der ja noch seine Wirkung in den Folgejahren zeigte.
Diese Form des Rechts der Nachsaat brachte sowohl für die abziehende als auch für die nachfolgende Heuerlingsfamilie meist mehr Nachteile als Vorteile. So lag beim Wechsel der Wohnung das alte Ackerland meistens entfernt und war mit weiten Wegen verbunden. Der Nachpächter konnte in diesen drei Jahren keine Düngung des Bodens vornehmen, so dass die Erträge von Jahr zu Jahr zurückgingen und der Acker nur ausgelaugt übernommen werden konnte.
Noch schlimmer war, dass in dieser Übergangszeit die Unkräuter nicht bekämpft wurden und insbesondere die Quecke sich stark verbreiten konnte. Diese überaus hartnäckige und schwer zu bekämpfende Pflanze konnte die Ernteerträge erheblich reduzieren.
aus: Redebeitrag eines Zuhörers in im Meyer – Haus Berge 2016
Hier sieht man einen durch Quecken “versauten” Acker. Heute wird einmal gespritzt, dann sind sie bei guter Ackerführung nahezu verschwunden – bis auf die Randbereiche.
Früher war das eben anders!
Foto: Archiv Robben