In Kapitel 9 seines Buch über die Heuerleute beschreibt Funke kurz und bündig die Bedeutungslosigkeit der besitzlosen Landbevölkerung von damals.
… Politisch sind die Heuerleute durchaus unselbständig, indem sie weder als Mitglieder der Gemeinde noch des Staates auf irgend eine Weise vertreten sind[1], und doch bilden sie 2/3 der Bevölkerung unseres Fürstenthums! Ja, nur zu oft werden sie als eine so gut als gar nicht vorhandene Menschenklasse betrachtet. Auf Bauerschaftsversammlungen nicht einmal erscheinen sie mit; Verordnungen, welche dort bekannt zu machen sind und eben deshalb den Vorstehern von der Obrigkeit zugehen, gelangen deßhalb nicht zur Kunde derselben; so geschieht es denn häufig, daß sie wider Gesetze fehlen, von deren Vorhandensein sie gar keine Ahnung haben. Es wäre in der That wünschenswerth, daß es in dieser Hinsicht anders würde, und daß man namentlich bei Gemeindeangelegenheiten das Interesse der Heuerleute wenigstens nicht völlig außer Acht ließe.
[1] Zum Militärdienst waren die Heuerleute jedoch verpflichtet. Funke schreibt, daß fast nur Heuerleutesöhne zum Militärdienst kämen, da die Söhne der Grundbesitzer aus verschiedenen Gründen freigestellt werden konnten und sich notfalls freikauften.
Aus: Lübbert zur Borg, 1847 - Pastor Funkes Buch über Probleme des Heuerleutesystems, in: Menslager Hefte 9, Seite 18 - 29