Gar nicht vorhandene Menschenklasse (Pastor Funke)

In Kapitel 9 seines Buch über die Heuerleute beschreibt Funke kurz und bündig die Bedeutungslosigkeit der besitzlosen Landbevölkerung von damals.

 

… Politisch sind die Heuerleute durchaus unselb­ständig, indem sie weder als Mitglieder der Gemeinde noch des Staates auf irgend eine Weise vertreten sind[1], und doch bilden sie 2/3 der Bevölkerung unse­res Fürstenthums! Ja, nur zu oft werden sie als eine so gut als gar nicht vorhandene Menschenklasse be­trachtet. Auf Bauerschaftsversammlungen nicht ein­mal erscheinen sie mit; Verordnungen, welche dort bekannt zu machen sind und eben deshalb den Vor­stehern von der Obrigkeit zugehen, gelangen deßhalb nicht zur Kunde derselben; so geschieht es denn häu­fig, daß sie wider Gesetze fehlen, von deren Vorhan­densein sie gar keine Ahnung haben. Es wäre in der That wünschenswerth, daß es in dieser Hinsicht an­ders würde, und daß man namentlich bei Gemeinde­angelegenheiten das Interesse der Heuerleute wenig­stens nicht völlig außer Acht ließe.

[1] Zum Militärdienst waren die Heuerleute jedoch verpflichtet. Funke schreibt, daß fast nur Heuerleu­tesöhne zum Militärdienst kämen, da die Söhne der Grundbesitzer aus verschiedenen Gründen frei­gestellt werden konnten und sich notfalls freikauf­ten.

 

 

Aus: Lübbert zur Borg, 1847 - Pastor Funkes Buch über Probleme des Heuerleutesystems, in: Menslager Hefte 9, Seite 18 - 29