Der Besitz eines Heuerlings vor 200 Jahren

Von Dr. Christof Spannhoff

Im Gemeindearchiv Lienen findet sich unter der Signatur A 247 ein Dokument mit dem Titel: „Acta betreffend die Criminal-Untersuchung des Jacob Suhren zu Lienen wegen eines dem Kötter Hüttemann zu Westbeveren gestolenen und auf Gerder Marckt für sieben und dreysig und einen halben Reichsthaler an den Kötter Strohschneider verkauften Pferdes, Amts Lienen, Grafschaft Tecklenburg – 1806.“ Die amtliche Benennung diese Akte lässt auf den ersten Blick nicht erahnen, dass die in ihr enthaltenen Schriftstücke einen interessanten Einblick in den Haushalt einer Heuerlingsfamilie um 1800 geben. Doch muss zunächst einmal geklärt werden, was man unter einem „Heuerling“ oder „Heuermann“ zu verstehen hat und warum der Inhalt der Akte von so besonderem historischen Wert ist.

Die ländliche Gesellschaft um 1800 in Nordwestdeutschland bestand aus keiner einheitlichen sozialen Schicht, sondern war in mehrere Gruppen gegliedert. Bedingt durch eine in der frühen Neuzeit stetig wachsende Bevölkerung und das im nordwestdeutschen Raum vorherrschende Anerbenrecht, das nur einen Nachkommen zum Gesamterben berechtigte, so dass sich die übrigen Abkömmlinge einen anderen Lebensunterhalt suchen mussten, bildete sich neben den größeren und mittleren Bauern und Köttern, den Knechten und Mägden auf den Höfen, den Tagelöhnern und den Bewohnern des Kirchdorfes die große unterbäuerliche Schicht der sogenannten „Heuerlinge“ oder „Heuerleute“ heraus.

Diese Heuerlinge und ihre Familien bewohnten sogenannte „Heuerhäuser“, kleine Gebäude, die zu den Bauernhöfen gehörten und von diesen Hofstellen auch ein paar Ackerflächen zugewiesen bekamen. Im Gegenzug für die „geheuerte“ – also gemietete – Wohnung und das zur Verfügung gestellte Land zahlten die Heuerlinge Pacht und waren zur unentgeltlichen Hilfeleistung auf dem Hof verpflichtet. Die Heuerlinge gehörten also zu den unteren Schichten der ländlichen Gesellschaft. Doch wie lebten diese Menschen damals? – Einen Einblick in die Lebenswelt der Menschen früherer Zeit vermögen Auflistungen ihrer mobilen Habe zu geben. Derartige Inventare des Mobiliars für den ländlichen Bereich wurden zumeist bei Todesfall eines eigenhörigen, als einem Herrn persönlich eigenen Bauern aufgenommen, um die fällige Abgabe für den bei Tod des Eigenhörigen an den Herrn zu zahlenden sogenannten „Sterbfall“ zu errechnen. Für die historische Sozialschicht der Heuerleute sind solche Aufstellungen hingegen sehr selten. Sie lebten zwar in sehr bescheidenen Verhältnissen, waren aber meistens persönlich frei, weshalb also keine grund- und leibherrlichen Abgaben zu entrichten waren und somit auch kein „Sterbfall“ an einen Herrn gezahlt werden musste. Deshalb bestand in der Vielzahl der Fälle gar nicht die Notwendigkeit, Nachlassinventare von verstorbenen Heuerlingen aufzunehmen.[1]

Über die alltägliche Lebenswelt der Heuerleute, der „kleinen Leute“ in der ländlichen Gesellschaft, um 1800 ist deshalb nur wenig bekannt. Dies ist auf der einen Seite ein Problem mangelnder Quellen, auf der anderen Seite aber auch dem andere Schwerpunkte setzenden, bisherigen Forschungsinteresse geschuldet.[2] Zwar haben sich die Geschichtswissenschaft und die Volkskunde von Anfang an mit dem Bauernstand beschäftigt, sich aber erst spät der übrigen Landbevölkerung, den sogenannten unterbäuerlichen Schichten, zugewandt. Zunächst standen bei den Untersuchungen zur ländlichen Gesellschaft die rechtlichen Beziehungen, z.B. zwischen Bauer und Grundherr, und die daraus resultierenden Abgaben und Dienste oder das bäuerliche Erbrecht im Fokus des Interesses. [3] Zentrale Bereiche wie Arbeit und Wirtschaft wurden erst verstärkt in den letzten 30 Jahren in den Blick genommen.[4] Auch die Erforschung des bäuerlichen Alltags ist eine Fragestellung der letzten Dekaden.[5] Somit ist auch die Forschungslage zur Gruppe der sogenannten „Heuerlinge“ oder „Heuerleute“ recht überschaubar. Auch hier wurden zunächst Fragen nach den Voraussetzungen der Entstehung dieser Sozialschicht oder nach dem wechselseitigen Verhältnis zu den Bauern gestellt. [6] Ihre gesellschaftliche Stellung wurde erst in neueren Mikrostudien untersucht.[7] Das alltägliche Leben dieser zur ländlichen Unterschicht gehörenden Familien ist allerdings noch nicht hinreichend betrachtet worden. [8]

Ein glücklicher Überlieferungsfall ist daher der Katalog des Haushaltsinventars, der von den Besitztümern des Heuerlings Jacob Suhre aus Lienen aufgenommen wurde und in der oben erwähnten Akte enthalten ist.[9] Suhre wurde im Sommer 1806 wegen eines Pferdediebstahls arrestiert und verurteilt. Da bei ihm keine Barschaft vorhanden war, wurde, um die Amts- und Gerichtsgebühren begleichen zu können, seine sämtliche bewegliche Habe meistbietend versteigert. Doch was war geschehen, dass Suhre überhaupt in diese Situation geriet?

Am 28. August 1806 erschien der Kötter [10] Johann Henrich Hüttemann aus Westbevern auf dem Lienener Gut Kirstapel, dem Sitz des damaligen Amtmanns Johann Leonhard Arendt[11], und zeigte an, dass er im Monat Juli des Jahres ein Pferd auf die Gemeinheitsweide gebracht hatte.

Als er es wieder zurück holen wollte, konnte er es aber auch nach langem Suchen nicht finden. Hüttemann vermutete, dass ihm das Pferd gestohlen worden sei, weswegen er die Viehhändler der Umgebung befragte, ob sie auf sein Pferd aufmerksam geworden seien. Am 20. August 1806 wurde er dann von einem der befragten Viehhändler informiert, dass sein Pferd auf dem Markt in Gehrde (heute Samtgemeinde Bersenbrück) an den Kötter Strohschneider aus Bramsche, Bauerschaft Pente, verkauft worden sei. Auf diesen Hinweis hin begab sich der Kötter Hüttemann nach Bramsche und suchte den vermeintlichen Käufer seines Pferdes, Kötter Strohschneider, auf. Tatsächlich fand er bei diesem sein Pferd im Stall vor: ein fuchsiger Wallach mit einer weißen Blesse.

Strohschneider erzählte dem bestohlenen Westbeverner Bauern, dass er das Pferd auf dem Gehrder Markt von einem Verkäufer, der sich als Kibbe aus Lienen ausgab, für 37 ½ Reichstaler gekauft hatte. Als der Kauf abgeschlossen war, kamen die Pferdehändler Kolon Ahlemeyer aus Lotte und Kolon Jost aus Atter zu Strohschneider und berichteten im Gespräch über den Kauf des neuen Pferdes, dass der ihnen bekannte Kibbe aus Lienen an besagtem Tag gar nicht auf dem Gehrder Markt anwesend gewesen sei. Als Strohschneider diese Aussage vernahm, ahnte er, dass bei seinem Kauf etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein konnte. Er suchte also den Verkäufer des Pferdes und führte ihn unter dem Vorwand, dass er sich bei der Bezahlung geirrt habe, zum gekauften Pferd zurück, wo noch die beiden Pferdehändler warteten und so den Verkäufer des Tieres in Augenschein nehmen konnten. Die Pferdehändler identifizierten den Verkäufer, der sich als „Kibbe“ ausgegeben hatte, als den Heuerling Jacob Suhre aus Lienen, der oft auf Märkten handele.

 

Aufgrund der Informationen, die er von Kötter Strohschneider erhalten hatte, begab sich Kötter Hüttemann zusammen mit Strohschneider als Zeugen am 28. August 1806 zum Amtmann nach Lienen. Auf beider Aussage hin beauftragte der Lienener Amtmann den Kirchspielsführer (Polizeiführer), besagten Suhre in Gewahrsam zu nehmen. Als man dem Heuerling Suhre den gegen ihn gerichteten Vorwurf mitteilte, behauptete dieser, nie in Gehrde gewesen zu sein. Jedoch wurde Suhre durch Gegenüberstellung mit dem Zeugen überführt. Noch am gleichen Tage wurde Jacob Suhre durch die Lienener kammerfreien Einwohner [12] Tigges und Christoffer, die wohl zu den dem Polizeiführer unterstehenden Schützen gehörten, nach Tecklenburg ins Gefängnis überführt. Später gestand Suhre die Tat. Soweit die Informationen, die sich den Dokumenten zum Tathergang entnehmen lassen. Über Jacob Suhres weiteres Schicksal gibt die Akte keine Auskunft.

Zum Pferdediebstahl in Westfalen gibt es derzeit nur die Arbeit von Arnold Beuke, die sich mit Pferdediebstahl und Beschaffungskriminalität vor und während des Dreißigjährigen Krieges im Münsterland befasst.[13] Doch auch der rund 150 Jahre später agierende Heuerling Suhre passt sich gut in das von Arnold Beuke erstellte Schema des „typischen“ Pferdediebes ein. So wie viele Pferdediebe stammte Suhre aus ungesicherten sozialen Verhältnissen und legte sich eine falsche bzw. fremde Identität zu (eben die des Lienener Einwohners Kibbe). Zudem glitt vermutlich auch Suhre in die Kriminalität ab, weil er sich durch legale Arbeit nicht ernähren konnte. Typisch ist zudem die große räumliche Distanz zwischen Tat- und Absatzort sowie die Wahl des Geschädigten (größtenteils Bauern oder Gastwirte, wo eben „etwas zu holen war“) und der Tathergang selbst (heimliches Vorgehen im Gegensatz zum Raub). Untypisch ist hingegen der Umstand, dass Suhre durch die von ihm gewählte falsche Identität einen Rückschluss auf seinen Wohnort zuließ, vor allem, da der gewählte Kibbe als Viehhändler überregional bekannt war und Suhre damit Gefahr lief, enttarnt zu werden, was letztendlich auch geschah. Jacob Suhre hatte vermutlich gemeint, dass, wenn er ein Pferd in Westbevern entwendete und es im gut 100 km entfernten Gehrde wieder veräußerte, ihm niemand auf die Schliche kommen würde – doch hatte er das regionale soziale Netzwerk der Viehhändler unterschätzt, das ihm zum Verhängnis wurde. Suhre wurde also verhaftet, verurteilt und gepfändet. Sein Hausrat sollte zur Begleichung der Amts- und Gerichtsgebühren versteigert werden. Die Versteigerung fand, nach vorangegangener Bekanntmachung von der Kanzel, am 16. September 1806 statt. Im Vorfeld der Versteigerung war eine Liste des kompletten Inventars erstellt worden, die heute als wertvolle Quelle dafür dient, welche Gegenstände zum Haushalt eines Heuerlings um 1800 gehörten:

  1. ein Brotschrank (1 Reichstaler [im Folgenden: Rt.] 8 guten Groschen [im Folgenden: ggr.]; dieser wurde zur Deckung der Amtskosten benutzt), 2. zwei Stühle (à 6 ggr.), 3. ein Tisch (12 ggr.), 4. eine alte Bettstelle mit zwei Türen an der Seite (1 Rt.), 5. ein „Pottofen mit Röhren“ (5 Rt., 12 ggr.; der Kaufmann Krümpel behauptete, dass dieser Ofen ihm gehöre, und protestierte gegen die Taxation), 6. ein eisernes Töpfchen („Pöttgen“) mit Deckel („Stülpe“; 8 ggr.), 7. eine Pfannkuchenpfanne (10 ggr.), 8. ein Oberbett mit Überzug (5 Rt., 12 ggr.), 9. ein Unterbett (2 Rt., 12 ggr.), 10. ein „Pföhl“ (= Federbett, Federkissen; 16 ggr.), 11. ein Kissen mit zwei Überzügen (16 ggr.; Kaufmann Staggemeier als „emonitor“ – Ausmahner, Wirtschaftsbeauftragter – der minderjährigen Erben des Ernst Hollenberg merkte zur den Punkten 8 bis 11 [zusammen taxiert auf 9 Rt., 8 ggr.] an, dass der Heuerling Suhre noch die Miete vom Hause schuldig sei, wofür der Suhre diese Sachen als Hypothek angeboten habe) 12. zwei Bettlaken (8 ggr.), 13. einen Sack zur Aufbewahrung der Betten (4 ggr.), 14. eine alte Bettstelle (12 ggr.), 15. ein Paar alte Stiefel (4 ggr.), 16. eine Kiste (2 Rt.), 17. zwei blecherne Schalen (2 ggr.), 18. vierzehn Stück Garn, „so etwas weis“ (à 6 ggr.), 19. zwanzig Spulen mit „Schiergarn“ (Garn aus reinem Hanf; 3 Rt., 8 ggr.), 20. ein „catunen Frauens Kammisal“ – ein baumwollenes Frauenkamisol (also eine Schoßjacke; 12 ggr.), 21. eine „Knipwage“ – Taschenwaage – aus Messing (16 ggr.; die Waage wurde ebenfalls zur Deckung der Amtskosten verwendet), 22. zehn, teilweise beschädigte Männerhemden (2 Rt, 12 ggr.), 23. ein Kaffee-Brenner (6 ggr.).

Ferner wurde notiert: „Es wird noch bemerckt das etwas Flachs mit den Saamen auch ein klein Stückgen Erd Äpfel worin ohngefehr 2 Scheffel Erd Äpfel sich befinden können da ist. Da nun der Sure das Land worauf dieses alles gewachsen ist nach den gerichtlichen Protocoll der vermieteten Minorennen [= minderjährigen Nachkommen; C.S.] Jürgen Henrich Mertens Ländereien mehrstbietend gemietet hat, und die Miete annoch schuldig ist, so bestand der Emonitor [= Ausmahner, Wirtschaftsbeauftragter; C.S. ] H. Meiners darauf das diese Sachen unter besonderer Aufsicht genommen würden, weil nach dem gerichtlichen Protocoll die Früchte für die Miethe verhaftet sein müßen, der H. Meiners hat sich auch übernommen den annoch daraußen liegenden Hanpf ein nehmen zu laßen und am 3ten Nov[ember]. hinzulegen und zum mehrstbietenden Verkauf bringen zu laßen.“

Was geht nun aus dieser Auflistung hervor? Der Haushalt des Heuerlings Jacob Suhre war relativ bescheiden. Das Inventar lässt erschließen, dass seine alltägliche Nahrung zum großen Teil aus Brot (Brotschrank), Kartoffeln, wie der Anbau von „Erd Äpfel[n]“ auf seinem gemieteten Land vermuten lässt, Pfannkuchen (Pfannkuchenpfanne) sowie Eintopfgerichten und Breien (eisernes Töpfchen) bestand. Auch Kaffee, der vermutlich aus Zichorienwurzel oder Getreide (Gerste) mittels Kaffeebrenner gebrannt wurde, verzehrte Suhre. Der „Pottofen“, der zum Kochen und zur Heizung diente, war anscheinend nur geliehen, was auf die Mittellosigkeit Suhres hinweist. Neben der Kleidung, die Suhre bei seiner Verhaftung trug und die nicht aufgeführt wird, werden – neben dem Frauenkamisol – nur Hemden und Stiefel genannt. Die Taschenwaage aus Messing diente Suhre vermutlich zu Zwecken des Handels, da er ja von den Pferdehändlern Ahlemeyer und Jost wegen seiner Handelstätigkeit identifiziert wurde. Auch das gehäufte Vorkommen von Garnen in seinem Haushalt, die aus Hanf gefertigt wurden, zeigen, dass Suhre zum Bestreiten seines Lebensunterhalts – wie auch viele andere Heuerlinge – zudem in der häuslichen Textilherstellung („Hausleinengewerbe“) tätig war. [14] Seine landwirtschaftliche Produktion richtete sich deshalb auf den Anbau von Flachs und Hanf zur Weiterverarbeitung und auf die Anpflanzung von Kartoffeln für den eigenen Verzehr. Auf Viehhaltung gibt das Inventar keinen Hinweis. Besondere Stellung nimmt in Suhres Mobiliar die Bettstelle samt Zubehör ein, deren einzelne Teile in der Inventarliste genau beschrieben werden.[15]

Das alltägliche Leben des Jacob Suhre auf der Quellengrundlage des Katalogs seines Hausrats stellt sich also im Vergleich zum Inventar größerer Höfe als äußerst bescheiden dar.[16] Sein Auskommen suchte er durch bescheidenen Ackerbau, Textilproduktion und Handel zu erhalten. Doch scheint diese dreiteilige Erwerbsgrundlage nicht ausgereicht zu haben. Seine schlechte wirtschaftliche Situation, die er gewiss mit vielen Vertretern seiner Sozialschicht teilte, führte ihn deshalb sogar in die Kriminalität. Doch verdanken wir heute Jacob Suhres Schicksal diese seltene Quelle und durch sie diesen aufschlussreichen historischen Einblick in den Alltag eines Heuerlings vor 200 Jahren.

[1]Vgl. den rechts- und soziohistorischen Hintergrund dieser Quellengattung „Sterbfallinventar“ bei: Denkler, Markus, Sterbfallinventare. Text- und variablenlinguistische Untersuchungen zum Schreibsprachenwechsel in Westfalen (1500 – 1800), Köln u.a. 2006, S. 21-40. Siehe ferner: Löffler, Peter, Inventare. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 23 (1977), S. 120-131; Müller, Helmut, Die Ausstattung der Höfe des Sand- und Kleimünsterlandes von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis um 1800, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 23 (1977), S. 132-141; Homoet, Christiane; Sauermann, Dietmar; Schepers, Joachim, Sterbfallinventare des Stifts Quernheim (1525-1808), Münster 1982. Hier auch weiterführende Literatur. Zur Thematik „Eigenbehörigkeit und Freiheit“ siehe stellvertretend mit weiterführender Literatur: Spannhoff, Christof, „in Gnaden erlaßen und in völlige Freyheit gesetzet“. Freibriefe für Lienener Einwohner als genealogische und sozialhistorische Quelle, Norderstedt 2009, S. 21-64.

[2] Zur Quellenproblematik für die unteren sozialen Schichten in der ländlichen Gesellschaft vgl.: Jarren, Volker, Hiltruper Höfe und Familien im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Besiedlung, Bevölkerung und Landwirtschaft im Münsterland, Bielefeld 1999, S. 148-150.

[3] Vgl. stellvertretend zum anfänglichen Interesse der älteren Forschung den Sammelband: Beiträge zur Geschichte des westfälischen Bauernstandes, hrsg. v. Engelbert v. Kerckerinck zur Borg, Berlin 1912, Faksimile-Druck mit einer Einführung von Hans-Joachim Behr, Münster 1988.

[4] Sauermann, Dietmar, Das Verhältnis von Bauernfamilie und Gesinde in Westfalen, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 50 (1978), S. 27-44; Ders., Volkskundliche Forschung in Westfalen 1770 – 1970. Geschichte der Volkskundlichen Kommission und ihrer Vorläufer, 2 Bde., Münster 1986.

[5] Stellvertretend hier mit umfangreicher Literatur zum Thema: Troßbach, Werner; Zimmermann, Clemens, Die Geschichte des Dorfes. Von den Anfängen im Frankenreich zur bundesdeutschen Gegenwart, Stuttgart 2006.

[6] Wrasmann, Adolph, Das Heuerlingswesen im Fürstenthume Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück 42 (1919), S. 53-172; Seraphim, Hans-Jürgen, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland, Münster 1948; Neueren Datums: Bölsker-Schlicht, Franz, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40 (1990), S. 223-250.

[7] Schlumbohm, Jürgen, Lebensläufe, Familien, Höfe. Die Bauern und Heuerleute des osnabrückischen Kirchspiels Belm in proto-industrieller Zeit 1650 – 1860, Göttingen 1994; Bölsker-Schlicht, Franz, Bevölkerung und soziale Schichtung im nördlichen Emsland vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. Versuch einer Quantifizierung im Vergleich dreier Jahrhunderte, Sögel 1994; Reinders-Düselder, Christoph, Ländliche Bevölkerung vor der Industrialisierung. Geburt, Heirat und Tod in Steinfeld, Damme und Neuenkirchen 1650 bis 1850, Cloppenburg 1995; Ders., Das Artland. Demographische, soziale und politisch-herrschaftliche Entwicklungen zwischen 1650 und 1850 in einer Region des Osnabrücker Nordlandes, Cloppenburg 2000.

[8] Erfreulich hier die Untersuchungen von Eva-Maria Ameskamp zu räumlicher und sozialer Mobilität und Besitzstreben am Beispiel des Oldenburger Münsterlandes: Ameskamp, Eva-Maria,Mobilität und Besitzstreben von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland, Univ. Münster, Magisterarb. 2003; Dies., „Man wollte ja was Eigenes haben“. Mobilität und Besitzstreben von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland; Dies., „Und wir waren im Heuerlingssystem das niedrige Volk sozusagen“. Die wirtschaftliche und soziale Situation von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland im 19. und 20. Jahrhundert, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 2007, S. 170-188. Hier auch ein neuerer Literaturüberblick zum Thema „Heuerleute“, der in diesem Rahmen nicht gegeben werden kann.

[9] Gemeindearchiv Lienen, A 247.

[10] Bei einem „Kötter“ handelte es sich um den Besitzer eines „Kotten“. Johann Aegidius Rosemann genannt Klöntrup definiert 1799 einen „Kötter“ folgendermaßen: „Das Wort Kotte [!] […] bedeutet hiesiges Landes bald ein Bauergut [!] der geringeren Art (z.B. ein Erb- oder Markkotte, dahingegen die größeren Bauerngüter: Höfe oder Erbe genannt werden) bald ein bloßes zur Wohnung für Heuerleute eingerichtetes Nebenhaus. So ist Kötter entweder ein Erb- und Markkötter der seine Wohnung eigenthümlich besitzt, und der anderwerts Kossate oder Kothsasse genannt wird, oder der Heuersmann eines anderen Bauern, ein Heuerling oder Hüsselte.“ Rosemann genannt Klöntrup, Alphabetisches Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten Provinzen. Faksimiledruck nach der Ausgabe 1798-1800 mit Nachträgen, Osnabrück 2004, Bd. 2, S. 228-229. Für den hier in Frage stehenden „Kötter“ Hüttemann aus Westbevern ist die erste Definition Klöntrups für „Kötter“ als Besitzer eines geringeren Bauerngutes anzusetzen. Vgl. dazu auch: Schütte, Leopold, Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800, Münster 2007, S. 389-391.

[11] Zur Geschichte des Gutes Kirstapel und zur Biographie Arendts vgl.: Hunsche, Friedrich Ernst, Lienen am Teutoburger Wald. 1000 Jahre Gemarkung Lienen, hrsg. v. d. Gemeinde Lienen, Lienen 1965, S. 179-189 u. S. 354.

[12] „Kammerfreie“ waren freie, nicht an einen Grundherrn gebundene Personen, die nur Abgaben an die landesherrliche Kasse zu entrichten hatten. Siehe: Schütte, Wörter (wie Anm. 10), S. 373. In diesem Zusammenhang verweist diese Kennzeichnung als „kammerfrei“ zudem darauf, dass es sich um Bewohner des Kirchdorfes Lienen handelte, da nur hier kammerfreie Personen ansässig waren.

[13] Beuke, Arnold, Diebe im Münsterland. Pferdediebstahl und andere Beschaffungskriminalität vor und während des Dreißigjährigen Krieges, in: Westfälische Forschungen 54 (2004), S. 57-98. Hier auch weiterführende Literatur.

[14] Vgl. dazu die Studie von: Küpker, Markus, Weber, Hausierer, Hollandgänger. Demografischer und wirtschaftlicher Wandel im ländlichen Raum: Das Tecklenburger Land 1750-1870, Frankfurt/Main u.a. 2008, S. 74-159.

[15] Vgl. dazu: Sauermann, Dietmar, Brautschatzverschreibungen als Quelle für die Veränderungen der bäuerlichen Kultur im 18. Jahrhundert. Das Beispiel Lienen, in: Westfälische Forschungen 29 (1978/79), S. 199-222; Jarren, Höfe (wie Anm. 2), S. 162.

[16] Vgl.: Roth, Klaus, Ein münsterländischer Bauernhof nach einem Inventar aus dem Jahre1728, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 18/19 (1972), S. 331-339; Müller, Ausstattung (wie Anm. 1); Jarren, Höfe (wie Anm. 2), S. 155-164.