Siedlungen im Emsland

Dr. Helmut Lensing

Doch dann setzte im Emsland ebenfalls die Siedlung ein. Insbesondere schuf die Siedlungsgenossenschaft neue Bauernhöfe im nördlichen Emsland, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist. 1930 entfielen von den 199 Neusiedlerstellen im Emsland auf den

Kreis Aschendorf                   83

Kreis Meppen                         59

Kreis Hümmling                     46

Kreis Grafschaft Bentheim    6

Kreis Lingen                          5.

In der Grafschaft Bentheim sollten zwar weitaus mehr Siedlerstellen geschaffen werden, doch wehrten sich hier die Grundbesitzer mit Hilfe der DVP und der DNVP mit aller Macht gegen eine Enteignung oder auch nur den erzwungenen Verkauf von Ödland, das freiwillig niemand hergeben wollte[i].

Tab. 5: Ankauf und Besiedlung von Ödlandflächen durch die Siedlungsgenossenschaft Emsland bis Ende 1930[ii]

 

Größe in ha Kulturland in ha Ödland

in ha

Siedler Neubauten
Lohe, Meppen 86 86 8 8
Apeldorn 92 92 8 8
Andrup 20 20 2 2
Lehrte 12 12 1 1
Bramsche 12 12 *
Dalum 136 136 9 9
Kl. Berßen 42 42 4 4
Lähden 14 14 1 1
Verßen 64 64 5 5
Bawinkel 43 43 4 4
Bookholt 46 46 4 4
Gr. Berßen 349 6 343 30 30
Kathen 135 2 133 10 10
Lastrup 71 10 61 6 6
Eisten 24 1 23 2 2
Wehm 27 10 17 2 2
Altharen 73 73 7 7
Bimolten 23 23 3 3
Bramhar, Meppen 14 14 2 2
Bückelte 22 22 2 2
Hüven 13 13 1 1
Lotten 31 31 3 3
Tinnen-Emmeln 470 470 35 35
Kluse 487 2 485 38 38
Sandheim, Meppen 125 105 20 10 9
Gersten 8 1 7 1 1
Schwefingen 17 17 2 2
Gesamt 2456 137 2319 199 197**

* Anliegerstelle. ** In Bramsche und Sandheim war jeweils schon ein Gebäude vorhanden.

Trotz aller Klarstellungen und diesbezüglichen Veröffentlichungen warfen die Verpächter dem VCH und der Siedlungsgenossenschaft unverdrossen vor, sie würden sich dafür einsetzen, ihr Land entschädigungslos enteignen zu lassen. Dem trat Heinrich Kuhr Anfang 1929 in der Presse mit folgenden Zeilen öffentlich entgegen:

Als ich im Dezember 1919 zum erstenmale im Reichsarbeitsministerium mit dem Referenten des Herrn Reichsarbeitsministers (Sozialdemokrat) eine Besprechung über die kommende Pachtschutzordnung hatte, wurde mir die Frage vorgelegt: „Ob wir nicht eine Bewegung einleiten wollten, die darauf hinauslief, das Heuerlingsverhältnis in ein Eigentumsverhältnis auf dem Wege der Enteignung zu überführen“. Diese unvermutete Frage ließ mich nach einigen Augenblicken Bedenken mit einem absoluten Nein antworten. Zur Begründung habe ich damals ausgeführt, daß ich es allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertreten werden könne, generell alle Heuern auf diesem Wege in Eigentum zu überführen, da die zum größten Teil parzellierten und viel zu kleinen Heuerstellen keine angemessene Existenzbasis darstellten, um allein aus dem Ertrage dieser Stellen eine Familie ernähren zu können. Des weiteren wies ich darauf hin, daß nach der Reichsverfassung eine Enteignung nur gegen Entschädigung in Frage käme. Es wäre aber nicht vertretbar, aus einem Heuermann einen Schuldner des Verpächters zu machen[iii].

[i] Siehe beispielhaft den Kampf in Bookholt, wo 1000 Morgen Ödland enteignet werden sollten (ZuA Nr. 15 vom 18.01.1929, ZuA Nr. 224 vom 23.09.1929 oder Bentheimer Zeitung (weiterhin BZ) Nr. 116 vom 18.05.1928 mit einem beigebundenen Flugblatt der DVP gegen die Siedlungsgenossenschaft „Emsland“).

[ii] Geschäftsbericht der Siedlungsgenossenschaft „Emsland“, Lingen, bis zum 31. Dezember 1930, in: LVB Nr. 181 vom 11.08.1931.

[iii] Kuhr, Untergang.