Kleinbauern als Kreditgeber

von Jürgen Eberhard Niewedde

 Nach den Vermögenswerte verzehrenden Jahren des Dreißigjährigen Krieges bedurfte es vieler Anstrengungen, die erlahmte Wirtschaftskraft des Fürstbistums Osnabrück wie auch seiner hoffnungsvollen Bewohner zu beleben.

Eine der Maßnahmen zielte auf die Entschuldung der dem Landesherren eigenbehörigen Stätten. So kam es zu Anfang des Jahres 1669 zu umfangreichen Bestandsaufnah- men.1 Dazu wurden außer dem Schuldner auch die Gläubiger zwecks Anmeldung ihrer Forderungen geladen, zum Beispiel „Anno 1669 13. Martii Ad citationes peremprori- ales 10. Mart 1669 in 5 Parochialibus Ecclesiis Osnabrugi et in Venne comparuerum“ (sinngemäß: der Termin wurde am 10. März 1669 von den Kanzeln in fünf Osnabrücker Kirchspielen und in Venne bekannt gegeben). 26 Jahre später griffen die Behörden die Sachverhalte auf und protokollierten die Einhaltungen der Ergebnisse von 1669.

Im Kirchspiel Venne waren an den Landesherren eigenbehörig und teilweise hoch verschuldet: die Vollerbenhöfe Meyer zu Darpvenne, Meyer zum Holtkamp, Meyer zu Venne, Niemann, die Halberbenhöfe Bergmann, Möhlmeyer, Rottmann, Schmalge, Terk- horn und der Erbkotten Havekotte. Die Zusammenstellungen nennen die Gläubiger, mit- unter den Grund für die Verschuldung und deren Verzinsung, stets die Stellungnahme des Schuldners und gegebenenfalls die Rückzahlungsvereinbarungen. Dabei fallen die vielen ortsansässigen Gläubiger auf, einige von ihnen bei mehreren Schuldnern. Und bei den Verzinsungsangaben erfolgte sehr häufig ein Hinweis auf eine Verzinsung durch Landnutzung. Dabei galt als ortsüblicher Regelsatz: Für 20 Taler Kredit erhielt der Kre- ditgeber 1 Scheffelsaat Land zur Nutzung bis zur Tilgung der Schuld durch den Kreditnehmer. Teilweise nahmen die Gläubiger Bezug auf die durch ein Amtsprotokoll genehmigten oder einen Notariatsschein belegbaren Forderungen. Unter den ortsansässigen Gläubigern finden sich hauptsächlich Kleinbauern und Heuerleute. Zu der Zeit gab es in Venne 137 Markenberechtigte oder auch Hauptfeuerstätten, nämlich 11 Vollerben-, 20 Halberbenhöfe, 6 Erb-, 21 Mark-, 67 Winnkotten und 12 Kirchhöferstätten, die drei letzt- genannten Klassen als Kleinbauern zu bezeichnen. Dazu gehörten insgesamt 54 verheu- erbare Nebenfeuerstätten: 16 Leibzuchten der Voll- und Halberbenhöfe, 10 Backhäuser, 3 Schafställe und 25 Kotten. Das Viehschatzregister von 1654 wies 26,79 % der Veranlagten als Heuerleute aus, die häufiger einem handwerklichen Nebenerwerb nachgingen. 2 Einige dieser 100    Kleinbauern und einige Heuerlinge aus den 54 Heuerstätten gewährten einem oder auch mehreren Bauern Geldmittel in bargeldarmer Zeit. Die Schuldenaufnahmen ergaben für die einzelnen Anwesen:

 

Schuldner

Gesamt Taler davon in % bei Vennern davon in % bei    Osnabrückern davon in % bei    Auswärtigen
Bergmann, Halberbe 1.064 74,06 17,48 8,46
Havekotte, Erbkotten 487 88,10 2,25 9,65
Meyer zu Darpvenne, Vollerbe 1.623 69,20 17,74 13,06
Meyer zu Venne, Vollerbe 1.717 81,31 10,36 8,33
Niemann, Vollerbe 796 86,30 13,70 0
Rottmann, Halberbe 176 66,48 23,30 10,22
Terkhorn, Halberbe 326 65,95 9,51 24,54
Summa 6.189 76,83 13,64 9,53

 

Bezüglich der Venner Gläubiger ergab eine Auswertung:

 

Schuldner

Anzahl Gläubiger davon Kleinbauern  

Taler

davon Heuer- leute  

Taler

Scheffelsaat überlassenes Land
Bergmann 26 16 479 10 309 7
Havekotte 18 11 244 7 185 12,5
Meyer z. Darpvenne 31 16 502 15 621 31,5
Meyer z. Venne 34 20 843 14 553 41
Niemann 16 8 198 8 489 14
Rottmann 7 4 47 3 70 3
Terkhorn 11 6 151 5 64 2
Summa 143 81 2.464 62 2.291

 

Einige Beispiele veranschaulichen die Kreditumstände und beinhalten auch Hinweise auf die kleinbäuerlichen Kreditgeber:

Der Halberbe Bergmann hatte Hermann Kemper 24 Schafe abgekauft und schuldete noch den Kaufpreis in Höhe von 7 ¼ Taler. Diese sollten zinslos mit zwei Talern pro Jahr zurückgezahlt werden. 1695 hieß es dazu: richtig abgefunden.

Eine weitere Forderung in Höhe von 65 Talern machte Hans Terkhorn sicherheitshalber geltend. 51 Jahre vorher hatte Bergmann an seinen Rechtsvorgänger einen Kamp bei der Vennischen Mühle verkauft. Darüber gab es ein gerichtliches Dokument vom 22. April 1618, allerdings fehlte die Einwilligung des Grundherrn. Falls es zur Rückabwicklung des Kaufes kommen sollte, war die Eventualforderung anzumelden. Der Sachverhalt wurde zur weiteren Entscheidung ausgesetzt und 1695 richtig abgefunden.

Der Heuermann Jürgen Horstmann bewohnte unentgeltlich die Bergmann’sche Leib- zucht. Er hatte den Vertrag abtretungsweise 1625 von Lampe Köster übernommen. Dazu gehörte eine Forderung von 80 Talern, die so verzinst werden sollten. Da aber der mög- liche Jahresertrag des Hauses und Gartens auf fünf Taler geschätzt wurde, demnach 6,25 % entsprach, hatte der Heuermann „im Übermaß genossen“. Die Entscheidung lau- tete: Die Forderung wird auf 60 Taler heruntergesetzt und es sind jährlich 2 Taler Heuer zu zahlen. Sollte Horstmann damit nicht einverstanden sein, so hätte er das Haus „zu quittieren“ und der Schuldner Bergmann hätte die Schuld in sechs Jahresraten à 10 Taler zurückzuzahlen.

Der Winnkötter Hurrelbrink meldete 40 Taler Forderung an. Er habe statt Zinszah- lungen seit 20 Jahren die halbe Strothwiese genossen. Da ein höherer Ertrag erzielbar sei, wäre die Forderung nach weiteren sechs Jahren der Nutzung getötet und Hurrelbrink sol- le dann eine Quittung erteilen, „weil Originalobligation im Kriegswesen verloren“  1695: „sei richtig bezahlt“.

Der Winnkötter Claus Schnieder forderte 20 Taler rückständigen Zimmererlohn aus den Jahren 1663-64, entstanden im Zusammenhang mit dem Dreschhausneubau. Der Schuld- ner gab an, die Zinsen so zu erbringen, dass er mit seinen Pferden dem Schnieder helfe.

Der Heuermann Brockschmidt hatte etwa vier Jahre vorher 40 Taler geliehen. Berg- mann verwendete diese Mittel, um ein mitten in seiner Bergbreite liegendes Stück Land einzulösen, also anderweitige Schulden zu tilgen. Der Sachverhalt wurde „ratifiziert“, da er scheinbar zum Schutze des Hofes geschah, allerdings unter der Voraussetzung der Zinslo- sigkeit und Rückzahlung mit jährlichen Raten zu fünf Taler.

Der Winnkötter Rotert nutzte seit mehr als 20 Jahren den Bergmann’schen Sauer- hornsteil. Er hatte dafür 25 Taler geliehen. Wegen der Unverhältnismäßigkeit hieß es „wegen Übermaß noch 3 Jahre zu nutzen, dann ist die Schuld getötet“.

Wiederum aus einem bis dahin ungenehmigten Immobilienverkauf meldete der Kirchhöfer Gerdt Otte 34 Taler an. Seine Großmutter hatte „einen Speicher erblich gekauft auf dem Kirchhof zu Venne“. In diesem Falle sollte erst einmal der Kaufbrief beschafft wer- den. Die Wirtschaftsnöte des Halberbe Bergmann hielten an.

 

Dem Erbkötter Havekotte brachte die Schuldenaufnahme eine Erleichterung. Die Witwe des Winnkötters Bettenbrock legte einen Notariatsschein aus dem Jahre 1664 vor. Danach schuldete Havekotte ihr aus einem Pferdeverkauf 20 Taler. Sie nutzte im Gegenzug eine Scheffelsaat Land. Havekotte entgegnete, die Schuld sei bereits 1654 entstanden und das Land abgenutzt. Auch hier läge eine übermäßige Nutzung vor, sodass die Schuld mit 15 Talern neu festgesetzt wurde, die Havekotte binnen drei Jahre zu tilgen habe.

Der Heuermann Claus Horstmann, wohnhaft in der Stege, legte mehrere Amtsbewilli- gungen vor, die insgesamt 90 Taler Forderung bewiesen. Er nutzte im Gegenzug ohne Zah- lungen das Haus und mehrere Landstücke. In Anbetracht eines erzielbaren Jahreserlöses an Miete und Pacht erfolgte eine vorübergehende Neufestsetzung der Schuld mit 70 Talern. Horstmann hatte zudem 2 Scheffelsaat Land bis 1671 zurückzugeben. Das Haus, den Gar- ten und ½ Scheffelsaat sollten ihm verbleiben, bis Havekotte die ursprünglichen 90 Taler

„in erträglichen Terminen“ zurückzahle.

Die fünf abgehenden Geschwister des Havekotte machten je 15 Taler kindlichen Anteil geltend. Sie mussten sich gedulden, da lapidar festgestellt wurde, „weil vorerst der Kotten aus den schweren Schulden nicht gerettet werden kann, daß es die Brautschätze für die Kinder ausgesetzt werden“.

 Der Vollerbe Meyer zu Darpvenne hatte hauptsächlich Schulden gegen Scheffelsaatnutzungen aufgenommen.

Arndt Schumacher hatte ihm so in einer ersten Zahlung 20 Taler überlassen, eine zwei- te Zahlung in Höhe von 10 Talern sah eine Verzinsung vor. Hier musste Meyer zu Darpvenne allerdings einen Bürgen stellen, sein Heuermann Jürgen im Orte war dazu bereit.

Auch Jürgen im Orte machte 50 Taler gegen 2 ½ Scheffelsaat geltend.

Der Winnkötter Claus Schnieder hatte auch für Meyer zu Darpvenne gezimmert und ihm weitere Mittel, insgesamt 80 Taler, geliehen.

Der Heuermann Claus Horstmann in der Stege konnte einen „privilegierten Kredit“ benennen. Laut Amtsbewilligung vom 26. Oktober 1651 hatte er 20 Taler geliehen „zur Abführung schwedischer Satifaktionsgelder“. Dieser Kredit war binnen zwei Jahren   zurückzuzahlen.

Der Markkötter in der Riede besaß einen Schuldschein vom 3. September 1664 über 20 Taler und genoss im Gegenzug die Nutzung 1 Scheffelsaat auf der Bramlage. Die Regelung lautete knapp und einfach, „entweder in der Riede sät die Fläche tot, nutzt sie also bis die geschätzten Pachtaufwendungen die Schuld ausmachen“ oder aber Meyer zu Darpvenne zahlt.

Auch hier reihten sich die abgehenden Geschwister des Meyer zu Darpvenne in die Schar der Gläubiger. Sie mussten sich gedulden, bis der Kreditor etwas bezahlen  kann, des Colons Stiefvater habe wenig mit auf das von ihm dann verschuldete Erbe eingebracht.

 

Der Vollerbe Meyer zu Venne hatte bei Gottfried Schröder zweimal je 40 Taler aufge- nommen. Die zweite Kreditgewährung sah vor, dass Schröder den Meyer’schen Schafstall bewohnen und nutzen konnte. Da der geschätzte Jahresmietertrag sich auf 7 Taler beliefe, wären diese 40 Taler mit Bewohnung des Hauses und Abnutzung des Gartens in fünf Jahren „getötet“.

Der Heuermann Claus Rehme, wohnhaft in der Bickerei, meldete 30 Taler Kaufgelder an. Er hatte den Strothgarten angekauft, wobei das Geschäft nicht genehmigt wurde und somit rückabzuwickeln war. Auch die Nutzung der Bickerei sei übermäßig gewesen und somit sei die Schuld nach Ablauf der nächsten sechs Jahre hinfällig.

Ebenfalls ohne Einwilligung des Grundherrn hatte Gerd von Aschendorff ein Grund- stücksgeschäft mit Meyer zu Venne abgeschlossen. Er hatte den Diebusch genannten Kotten ohne das zugehörige Grundstück gekauft. Der Vertrag sah eine jährliche, Canon ge- nannte, Zahlung von 3 Talern und einen alle zwölf Jahre fälligen Winn in Höhe von 4 Talern vor. Im Vertrag fehlte die Nennung eines eigentlichen Hauswertes oder Hauskauf- preises. Aschendorff nannte 85 Taler, die der „Commissar“ dann auf 80 Taler reduzierte.

Drei Jahre später jammerte der Meyer zu Venne „…in tiefster Untertänigkeit wehmütig klagend anzuführen dringt mich die unumgängliche Not … meine schwere Pacht, Schuldschein und Spanndienste jährlich verrichten muss … bislang wie Voreltern beneficium ge- habt, daß wir nimmer mit keinen Zwangsdiensten beschwert sind …und allezeit damit verschont worden …“

 

Die Darstellungen zu Niemann und Rottmann weisen keine nicht schon erwähnten besonderen Beispiele auf.

Der Fall Terkhorn schien hoffnungslos. Die Verschuldungen waren bereits in einem Dis- kussionsverfahren erfasst worden. Das Anwesen war verheuert an Gerdt Brinckmann, der anmerkte, von keinen Schulden zu wissen. Die Kinder Terkhorn, die vielleicht hätten Auskunft geben können, waren nicht erschienen. Der Winnkötter Hurrelbrink erwähn- te 20 Taler, für die er nichts genösse, der Kirchhöfer Schleibaum hoffte auf eine Rege- lung bezüglich seiner Forderung von 43 Talern, der Winnkötter Bosse ebenso wegen 13 Talern, Winnkötter Niemann 14 Taler, Markkötter Grafe acht Taler und der Kirchhöfer Schleibaum, der einen Speicher auf dem Kirchhof ohne die notwendigen Einwilligun- gen erworben hatte, fürchtete um den gezahlten Kaufpreis bei einer eventuellen Rück- abwicklung.

Acht Jahre später kam es zu einer erneuten Bestandsaufnahme. Hier meldete sich als Erster der Kirchhöfer Schleibaum. Jetzt legte er den Kaufbrief vom 12. Oktober 1631 vor und konnte sich fortan in der für damals 43 Taler kostenden Stätte sicher sein.

Nach den Schuldnern nun zu einigen der Gläubiger:3,4

Gerdt von Aschendorff kam als Pächter der Landesherrlichen Mühle nach Venne. Er heu- erte den nahe der Mühle gelegenen Kotten Diebusch von Meyer zu Venne. Der wirtschaft- liche Erfolg als Müller wie auch als Bierbrauer ermöglichte ihm dann den Erwerb des Hauses, allerdings ohne den zugehörigen Grund und Boden und ohne die erforderliche Zustimmung des Grundherrn des Meyers zu Venne. 1671 hieß es, dass er dem Meyer zu Venne eine große Summe geben konnte.

Gegen den Halberben Terkhorn konnte er in dessen Diskussionsverfahren noch 23 Ta- ler geltend machen, wofür ihm die Nutzung eines Scheffelsaat Landes zugestanden wurde.

Lampe Brinckmann meldete insgesamt vier Forderungen mit zusammen 100 Talern an. Der Halberbe Bergmann schuldete ihm gemäß Notariatsprotokoll vom 6. Juli 1660 30 Taler, dafür genoss er die sogenannte Wischplacke im Wischbruch.

Lampe Brinckmann legte einen Schuldschein über 25 Taler und einen Pfandzettel über 20 Taler vor, die sich gegen Meyer zu Venne richteten. Und Meyer zu Darpvenne hatte ihm die Nutzung eines Gartens vor dem Dorf, Hartken Garten, gegen 25 Taler ein- geräumt. Da der Garten mehr Ertrag bringen könne, wurde die Forderung auf 15 Taler reduziert.

Lampe oder auch Lambert Brinckmann lebte als Kirchhöfer inmitten des Dorfes. Er und seine Hausfrau Gertrud hatten eine Magd. Sie mälzten, brauten und zapften Bier. Sie hielten zwei Kühe und waren auf Landzupachtungen angewiesen, da sie über keine eigenen Flächen verfügen konnten.

Der Winnkötter Linnenschmidt, auch inmitten des Dorfes heimisch, betrieb eine Schmiede und das Bierbrauen. Er selbst bezeichnete einige Jahre später sein Anwesen: „Wie ärmlich er von seinem geringen Kotten das Brot unmöglich haben noch Praestanden davon entrich- ten könnte, wenn er nicht auf andere Weise als durch Handlungen sucht ein solches zu erwerben, den Leinwandhandel erwählt“. Er zählte zu den Gläubigern des Vollerben Meyer zu Venne, 20 Taler gegen 1 Scheffelsaat. Seine 4 Taler ausmachende Forderung gegen Niemann wurde alsbald getilgt.

Ebbecke Morrian gehörte ebenfalls zu den Kirchhöfern. Er und seine Frau Anna, geb. Un- land hatten drei unmündige Kinder. Sie verkauften allerhand Hökerware und galten als Krämer. Er war als Kirchhöfer verpflichtet, die Kirchspielstrommel zu verwahren und den Trommelschläger zu stellen. Eine Verpflichtung, die ausdrücklich erwähnt wurde, als er 1676 seinen Speicher erweitern durfte.

Er behauptete fünf Forderungen mit einer Gesamtsumme von 110 Talern. So hatte er 1662 dem Halberbe Bergmann 20 Taler geliehen. Dieser verwendete die Mittel zur Verbes- serung seines Schafstalls durch eine Zimmerei. Morrian genoss im Gegenzug die Nutzung von 1 Scheffelsaat.

1 Scheffelsaat konnte er von Meyer zu Darpvenne gegen 20 Taler genießen. Der Mey- er zu Venne hatte in drei Terminen Geld von Morrian geliehen. Am 7. September 1660 25 Taler gegen 1 ¼ Scheffelsaat, ebenso am 20.9.1661. Auch gab Morrian 20 Taler an den Meyer zu Venne, damit er einen Garten nächst am Kirchhofe von Linnenschmidt einlösen konnte. Die insgesamt 70 Taler sollten in zwei Arten getilgt werden. 20 Taler innerhalb von drei Jahren mittels der 2 ½ Scheffelsaat „totzusäen“, und die 50 Taler seine landesüblich zu verzinsen und zu tilgen.

Claus Rehme war mit 210 Talern der größte Gläubiger. Auch er gehörte zu den Kirchhöfern im Dorf Venne. Er und seine Frau Gertrud, geb. Koke hatten fünf Kinder und zwei Mägde gehörten zu dem Geschäftshaushalt. Claus Rehme mälzte und braute und bot „allerhand Hökerware“ an und „von Garten und Acker hat er nichts eigenes“.

Für ihn bot sich an, Gelder gegen Landnutzungsmöglichkeit zu verleihen. So an Mey- er zu Darpvenne mittels eines Protokolls vom 10. Februar 1656 33 Taler gegen ein Stück Saatland. Da er dieses übermäßig genossen, erfolgte eine Herabsetzung der Forderung auf 20 Taler, die zudem zinslos mit fünf Jahresraten à 4 Taler zurückzuzahlen waren. Weitere 17 Taler waren aus Warenlieferungen als Buchschulden entstanden und ebenfalls in „er- träglichen“ Raten abzuzahlen.

Meyer zu Venne sah sich mit Ansprüchen in Gesamthöhe von 90 Talern konfrontiert. Und wieder fußte eine Forderung auf einem ungenehmigten Grundstücksgeschäft. Der Ankauf des Strothgartens mit 30 Talern wurde rückgängig gemacht. Eine 60 Taler ausma- chende Forderung lastete seit mehr als 20 Jahren auf dem Kotten Bickerey und sei seit fünf bis sechs Jahren bereits getötet.

In vier Teilbeträgen schuldete Niemann dem Claus Rehme 70 Taler. Laut Schein vomFebruar 1654 20 Taler, hatte dafür 1 Scheffelsaat „blümig Land davon bisweilen kaum die Einsaat wiederhaben könne“ in Genuss, 20 Taler bar, laut Schein vom 26. Februar 1652 ebenfalls 20 Taler, dagegen 1 Scheffelsaat im Venner Esch und laut Schein vom 11. August 1659 10 Taler gegen ½ Scheffelsaat im Esch. Der größte Teil der Schulden wären als Buch- schulden aus Handelsgeschäften entstanden.

Noch ein Kirchhöfer trat als Kreditgeber auf. Heinrich Schleibaum hatte das Erbe seines Vaters Johann angetreten. Dieser hatte am 12. Oktober 1631 ohne grundherrliche Geneh- migung dem Halberbe Terkhorn „einen Speicher auf dem Kirchhof vor der Pforte    nach dem Meyerhof für eine genügliche Summe Geldes 44 ½ Taler“ abgekauft. Seine Tochter Anna und deren Mann Jacob Mettworst, genannt Schleibaum schenkten Branntwein aus und boten „allerhand Hökerware“ an. Auch hier verfügte der Kirchhöfer über kein eige- nes Garten- oder Ackerland und nutzte die Geldnot der Bauern. Von Bergmann nutzte er 1 Scheffelsaat gegen einen Kredit von 20 Talern und von Meyer zu Venne ebenfalls. Und das fragwürdige Grundstücksgeschäft tauchte mit 43 Talern in dem Terkhorn’schen Dis- kussionsverfahren auf.

Der Winnkötter und Zimmerer Claus Schnieder meldete insgesamt 160 Taler an. Bergmann schuldete ihm 20 Taler Zimmererlohn für ein „neues Dreschhaus“, Meyer zu Darpvenne 60 Taler gegen 3 Scheffelsaat und 20 Taler gegen ¾ Scheffelsaat, die Gelder wären zu Zim- mererlohn verwendet worden. Und auf 60 Taler belief sich die Forderung gegen Meyer zu Venne, auch hier stellten eingeräumte Landnutzungsmöglichkeiten die Verzinsung dar.

Die Landarmut hatte zu einer speziellen Kreditform geführt, die in an Bargeld knappen Zei- ten den Beteiligten über die Runden half. Die Wertangaben, ein Pferd 20 Taler, ein Speicher auf dem Kirchhof 44 ½ Taler, oder auch Kotten mit Ansätzen von 60 bis 90 Talern weisen auf die Kreditdimensionen und somit auch -risiken für die Kleinbauern hin. Vielleicht ist auch in diesen Geschäftsbeispielen die Aussage begründet: „Wenn es den Bauern gut ging, ging es den Heuerleuten … und umgekehrt.“

 

Anmerkungen

1 Nieders. Landesarchiv Staatsarchiv Osnabrück, Dep 3b IV 6414.

2     dto. Rep 100 Abs 88 Nr 51.

3     dto. Rep 100 Abs 293 Nr 4.

4     dto

Niewedde,Jürgen Eberhard: Kleinbauern als Kreditgeber in: Heimatjahrbuch Osnabrücker Land 2015, Seite 54 - 60