Durch Kauf des Heuerhauses vom Heuerling zum Neubauern

 

von Dr. Herbert F. Bäumer

Vorgeschichte

Das Gut Bruchmühlen, im heutigen Grenzbereich Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen gelegen, wird in einer Sage bereits um 1200 erwähnt.[i] Eine genaue Datierung ist nicht vorzunehmen. Das Gut erlebte eine wechselvolle Geschichte. Erster Besitzer waren die Ravensberger von Ledebur, deren Nachfolger bei der Markenteilung der Bennier Mark als Oberholzgrafen fungierten. Hier erhielt das Gut große Flächen, sodass es eine eigene Jagd anlegen konnte. Außer den Gutsgebäuden, der Korn- und Sägemühle gehörten noch zwölf Heuerhäuser zum Gut. Im Dezember 1865 wurde das Gut Bruchmühlen gerichtlich versteigert und von der Bünder Tabakfirma Steinmeister & Wellensiek für circa 80.000 Taler erworben, die die Räumlichkeiten unter anderem zur Zigarrenherstellung nutzten. Bereits im September 1901 verkaufte die Firma das Gut an die Brüder Kolon Gustav Baumhöfener und den Müller Heinrich Baumhöfener, beide wohnhaft zu Palsterkamp. Im Umfeld wurden große Teile des Holzbestandes gefällt, und vom Gutsgebäude blieben nur noch der Kern des Gutes mit der Mühle und den Ländereien. Die Grundstücke mit den Heuerhäusern wurden verkauft und dadurch entstanden selbstständig arbeitende Neubauern[ii] auf freiem Grund und Boden.

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag zwischen den Besitzern des Gutes Bruchmühlen Gustav Baumhöfener und Heinrich Baumhöfener und seinen damaligen neun Heuerlingen wurde am 13. September 1902 verhandelt. Der nachfolgende Kaufvertrag, Nr. 216 des Registers für 1902, bezieht sich in Einzelheiten auf die Besitzer des Gutes und den Pächter Heinrich Stratmann, außerdem auf den Kommissionsfabrikanten Karl Möller sowie den Zigarrenarbeiter Hermann Nehl.[iii] Vor dem Notar Adalbert Stegemann, zuständig im Bezirk des Königlichen Oberlandesgerichts in Melle erschienen:

  1. der Kolon Gustav Baumhöfener, wohnhaft zu Palsterkamp,
  2. der Müller Heinrich Baumhöfener, wohnhaft zu Palsterkamp,
  3. der Auktionator Friedrich Möller, wohnhaft zu Dissen,
  4. der Pächter Heinrich Stratmann, wohnhaft zu Bennien,
  5. der Neubauer Kaspar Stratmann, wohnhaft zu Westkilver,
  6. der Neubauer Friedrich Lamke, wohnhaft zu Krukum,
  7. der Pächter Franz Ransiek, wohnhaft zu Bennien,
  8. der Pächter Jürgen Ellermann, wohnhaft zu Krukum,
  9. der Kolon Friedrich Eversmann, wohnhaft zu Wehringdorf,
  10. der Pächter Wilhelm Brüggemeier, wohnhaft zu Krukum,
  11. der Zigarrenarbeiter Hermann Nehl, wohnhaft zu Bruchmühlen,
  12. der Kommissionsfabrikant Karl Möller, wohnhaft zu Westkilver.

Auszug aus dem Originalvertrag durch den Notar Adalbert Stegemann. Privatarchiv Dr. Herbert F. Bäumer

Die Besitzer des Gutes Bruchmühlen ersuchten um Beurkundung des Nachstehenden. Der Text weicht an einigen Stellen vom Vertragstext ab:

Dem Pächter Heinrich Stratmann wird ein Kaufvertrag angeboten, dass diesem freisteht, die derzeit gepachteten Grundstücke mit einer Gesamtgröße von ca. 11 Scheffelsaat (54 Quadratruthen)[iv] zum 1. Oktober 1905 zum Preis von 300 Mark pro Scheffelsaat, ferner 1.400 Mark für das Gebäude und außerdem 275 Mark Zuschlag zu dem Gesamtkaufpreis und weiteren nachstehend aufgeführte Bedingungen zu übernehmen.

Weitere Bedingungen waren der Ausschluss des Verkaufs von sämtlichen Holzbeständen mit Ausnahme der Obstbäume. Bei Abräumung und Abfuhr des Holzes sind alle Wege von beiden Parteien zu nutzen. Der Pächter Heinrich Stratmann verpflichtet sich außerdem, alle Zu- und Abflüsse sowie die natürlichen und künstliche Wasserläufe so zu belassen. Heinrich Stratmann hat weiterhin alle Kosten dieser Verhandlung, die Eintragung im Grundbuch, die Stempelkosten und die Vermessungskosten zu tragen.

Der Besitzer und Müller des Gutes, und der Auktionator tragen dem Zigarrenarbeiter Hermann Nehl und dem Kommissionsfabrikanten Karl Möller einen Kaufvertrag vor. Hermann Nehl steht frei, die von ihm gepachteten Grundstücke in der Gesamtgröße von ca. 9 Scheffelsaat zum Gesamtpreis von 4.000 Mark zum 1. Oktober 1905[v] zu erwerben. Weitere Bedingungen wie auch bei Pächter Heinrich Stratmann müssen von Hermann Nehl ebenfalls anerkannt werden.

Weiterhin wird Hermann Nehl verpflichtet, bis zum 1. Oktober 1902 eine Kaution in Höhe von 1.000 Mark bei der Sparkasse der Samtgemeinde Riemsloh-Hoyel auf ein auf den Namen des Kommissionsfabrikanten Friedrich Möller auf dessen Sparkassenbuch zu hinterlegen. Möller und auch Nehl verpflichten sich, nur unter gegenseitiger Einwilligung diese Sparkasseneinlage abzuheben. Zur Erfüllung dieser von Hermann Nehl übernommenen Verbindlichkeit übernimmt Karl Möller die selbstschuldnerische Bürgschaft. Sollte Nehl den vorgeschlagenen Kaufantrag nicht annehmen, tritt Karl Möller in die sich ergebenden Rechte und Pflichten ein. Wenn auch Karl Möller den angedachten Kaufantrag nicht annimmt, so verfällt die hinterlegte Kaution in Höhe von 1.000 Mark zugunsten des Verkäufers. Nach Verlesen des Kaufantrages wurde dieser von allen Beteiligten unterschrieben. Hermann Nehl erfüllte die ihm aufgetragenen Verpflichtungen, und er wurde zum 1. Oktober 1905 Eigentümer und erreichte somit die Stellung eines Neubauern mit eigenem Haus und Hof sowie neun Scheffelsaat Eigenland.

Unterschrift und Abrechnung des Kaufvertrages vom Notar Adalbert Stegemann.

Privatarchiv Dr. Herbert F. Bäumer

[1] Müller, Friedrich, bearb. von Maria Heilmann: Rittersitze und Edelhöfe im Grönegau Melle 1967.

[1] Bodenstein, W.: Manuskript Chronik von Bennien 1949.

[1] Kaufvertrag der Familien Nehl und Kruse.

[1] Laut Kartenblatt 1 der Gemarkung Bennien die Parzellen 63, 64, 65, 66 nebst Gebäuden, den östlichen Teil der Parzelle 67 und den östlichen an die Chaussee nach Riemsloh grenzenden Teil der Parzelle 73.

[1] Laut Kartenblatt 1 der Gemarkung Bennien die Parzellen 52,53 und 54 nebst Gebäuden und von Parzelle 51 den südlichen Teil, welcher an den an Jaspermann verpachteten Anteil dieser Parzelle grenzt.

Bäumer, Herbert F.: Durch Kauf des Heuerhauses vom Heuerling zum Neubauern in: Jahrbuch Osnabrücker Land 2019, Seite 51-54