So konnte offenbar ein Kotten vor einer amtlichen Abrissverfügung gerettet werden

Dieser Kotten sollte verschwinden – jetzt bleibt er erhalten….

 

 

 

 

 

 

 

Zur Vorgeschichte: Dieser obige Kotten sollte auf amtliche Verfügung abgerissen werden, weil das Besitzerehepaar Voß die Genehmigung erhalten hatte, direkt nebenan ein neues Fachwerkhaus zu errichten.

Darüber wurde in diesem Buch auf Seite 196/197 berichtet:

Im Münsterland spricht man von einem Kotten, wenn ein Heuerhaus gemeint ist. Ein solches Anwesen haben sich Kristin und Markus Voß vor acht Jahren in Horstmar gekauft, allerdings nicht mit dem Ziel, das weit über hundert Jahre alte Gebäude vollständig zu restaurieren, sondern um nebenan ein neues Fachwerkhaus zu errichten. Der Neubau besteht nicht aus Kalksandstein mit einer Fachwerkhülle als äußeres Schmuckwerk, sondern hier handelt es sich um tragendes massives Eichenfachwerk nach alter Bauart. Die Gefache des Neubaus wurden aufwändig mit Stampflehm gefüllt und die Innenwände sind mit Lehm verputzt – ökologisch und mit bestem Wohnklima. Doch gemäß den Vorgaben des zuständigen Bauamtes muss das Ehepaar Voß das alte Haus abreißen. Noch können bei der Betrachtung „Heuerhäuser im Wandel“ Alt und Neu auf einem Grundstück dokumentiert werden. Es stellt sich jedoch an dieser Stelle die Frage, ob nicht beide Gebäude nebeneinander als Zeugnis für Wohnkultur in früherer und heutiger Zeit dienen könnten.

So sieht der Neubau in der Endausbauphase aus:

 

Hier ist mittlerweile ein neuer Bescheid ergangen…

Ein Interview mit Markus Voß dazu folgt…