Eine Geschichte, wie sie in Nordwestdeutschland immer wieder geschehen ist und zumeist verschwiegen wurde:
Alle wussten es, keiner sprach darüber, sonst wäre man aus der Heuer geflogen. Das war die sogenannte Schweigementalität. Mehrere Fälle sind im Buch „Wenn der Bauer pfeift, dann müssen die Heuerleute kommen!“ dokumentiert.
Nun passiert solch ein „später“ Fall im Jahr 1982 in der Eifel.
Ein Bauernsohn verliebt sich in ein Mädchen aus dem Nachbardorf. Aber ihre Eltern sind mittellos. Der Altbauer ist gegen die Verbindung seines Sohnes. Aber das Mädchen Lolita Brieger – damals 18 Jahre alt – wird schwanger.
Nun gibt es Ärger zwischen ihr und dem Bauernsohn, der sich nun entscheiden muss zwischen seiner jungen Liebe und dem Elternhaus. Da verschwindet die junge Frau, die damals im vierten Monat schwanger war.
Danach hat es kein Lebenszeichen von Lolita Brieger mehr gegeben. Dreißig Jahre ging das so.
Dann kam die Entdeckung, auch über Aktenzeichen XY: Ihre Leiche wurde nach 29 Jahren gefunden. Der Täter – der ehemalige Jungbauer – wurde kurz danach festgenommen, jedoch im Juni 2012 von der Tat freigesprochen aufgrund der Verjährung .
Ein enormes Presseecho folgte, so – als könnte dieser Fall stellvertretend stehen für die vielen ähnlichen Verbrechen aus den Jahrzehnten und Jahrhunderten vorher.
Die schlechte wirtschaftliche und soziale Lage in den Kreisen Steinfurt und Tecklenburg wirkte sich Anfang des 19. Jahrhunderts begrenzend auf die Bevölkerungsentwicklung aus, da kaum wirtschaftliche Grundlagen zur Gründung einer eigenen Familie vorhanden waren. Der relative Rückgang der Verheirateten an der Gesamtbevölkerung bewirkte eine Geburtenabnahme. Hinzu kam die in den 1830er Jahren einsetzende Auswanderungswelle, die ebenfalls die Zahl der Eheschließungen negativ beeinflusste, da vor allem junge Menschen im heiratsfähigen Alter oder junge Familien das Kreisgebiet verließen.
Die im 17. und 18. Jahrhundert entstandene unterbäuerliche Schicht der sogenannten Heuerlinge konnte weder ökonomisch noch sozial in die traditionelle gesellschaftliche Ordnung integriert werden. Heuerlinge waren Personen, die in dem Heuerhaus eines Bauernhofes lebten. Für ihre Wohnung und ein Stück Hofesland mussten sie den Bauern bei der Bewirtschaftung des Hofes entgeltlos unterstützen. Die im 18. Jahrhundert stark angewachsene Gruppe der Heuerleute sprengte die überkommene Wirtschafts- und Sozialstruktur, weil die Heuerleute nicht mehr zu der Gruppe der Bauern gehörten, da sie keine primäre landwirtschaftliche Grundlage durch Eigenbesitz an Grund und Boden aufwiesen und auch in rechtlicher Hinsicht (etwa der fehlende Anspruch auf Markennutzung) schlechter gestellt waren. Die Gruppe der Heuerleute war entstanden aus dem Missverhältnis von Bevölkerungszahl zu verfügbarem Acker- und Nutzland. Die Heuerlinge, die einen eigenständigen Haushalt führten, schlossen gesellschaftlich an die kleinsten Grundbesitzer an, standen aber über dem Gesinde, das einem Hof gehörte. Hinzu kam, dass die Heuerleute einen sehr differenzierten sozialen Hintergrund hatten, waren sie doch nicht erbberechtigte Nachkommen aus allen bäuerlichen Sozialschichten. So bemerkt der Tecklenburger Hoffiskal August Karl Holsche in seiner Beschreibung der Grafschaft Tecklenburg bereits 1788 treffend: „Auf der sozialen Stufenleiter steht der Heuerling […] ganz unten an. Als Leibeigener gehört er zu dem, was man das wilde Eigentum nennt, weil er keine eigene Stätte besitzt und nicht hinziehen kann, wohin er will.“ Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass in diesem Abhängigkeitsverhältnis, das seine rechtliche Grundlage aus dem System der Eigenbehörigkeit übernahm, auch ein Schutzanspruch des Heu-erlings gegenüber seinem Bauern enthalten war. Erst mit der Aufhebung dieses sozialrechtlichen Abhängigkeitsverhältnisses — im Kreisgebiet erfolgte dies durch das „Dcret concernant l’abolition du servage“ vom 12. Dezember 1808 — stieg die soziale Gruppe der Heuerlinge auch formalrechtlich in den Status der ländlichen Unterschicht ab, da sie keinen Landbesitz hatte, der nun aber als Maßstab für den sozialen Rang an die Stelle der vormaligen persönlichen Rechtsstellung trat. Die ländliche Unterschicht wurde Anfang des 19. Jahrhunderts zudem noch durch das Gesinde vergrößert, das im Zuge der Abschaffung der nun zu kostspielig gewordenen Gesindehaltung freigesetzt wurde. Zudem wurde diese soziale Gruppe durch die nicht erbberechtigten Bauernkinder aufgefüllt.
Durch das Heuerlingssystem konnten die vom Hof abgehenden Nachkommen des Bauern und das vormalige zum Hof gehörige Gesinde als Heuerleute dem Wirtschaftsverband des Hofes als kostenlose Arbeitskräfte erhalten bleiben. Auf der anderen Seite bot der Erwerb einer Heuerlingsstelle die Möglichkeit, eine eigene Familie zu gründen. Vor allem ehemalige Knechte und Mägde, denen zuvor die Eheschließung als Gesindeglieder versagt gewesen war, nutzten diese Möglichkeit.
Somit stieg die Zahl der Heuerlinge Anfang des 19. Jahrhunderts stark an. 1828 waren im Kreis Tecklenburg von insgesamt 7062 Familien 70,7 Prozent (4994) in der Landwirtschaft beschäftigt.
Wiederum ein gutes Drittel davon (1753) machten die Heuerlingsfamilien aus.
Besonders in den Gemeinden Schale, Dreierwalde, Hopsten und Riesenbeck vollzog sich ein starker Ausbau der Heuerlingsstellen, indem diese von 1816 bis 1828 um 60 Prozent zunahmen. Durch dieses starke Wachstum kam es zu einem immer größer werdenden Defizit an Nahrungsgrundlagen. Die Heuerlinge schränkten also durch ihr Anwachsen ihre eigenen Wirtschaftsgrundlagen immer mehr ein. Dadurch entstanden eine starke Konkurrenzsituation und eine erhöhte Nachfrage nach Ackerland bei den klein- und unterbäuerlichen Schichten. Deshalb stiegen die Kauf- und Pachtpreise für Grund und Boden in erheblichem Maße. Nur durch Nebenerwerbstätigkeit konnten neue Flächen gepachtet und gleichzeitig eine starke Verschuldung verhindert werden. Jede weitere Einschränkung der Nahrungsgrundlagen der klein- und unterbäuerlichen Schicht, die 1825 86,1 Prozent der ländlichen Bevölkerung ausmachte, traf diese in existenzgefährdender Weise.
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in: Wege in die Geschichte des Kreises Steinfurt, Steinfurt 2016, Seite 34/35
Gespräch zwischen Gerhard Schulze Hauling und Bernd Robben im Juli 2018
Hier berichtet Landwirt Gerhard Schulze Hauling aus Legden
Der Schulzenhof Hauling ist nicht nur bei weitem der größte, sondern auch wohl der älteste Bauernhof der Gemeinde Legden. So heißt es in einer Schrift aus dem Jahre 1938 (Kreis Ahaus – vom Werden unserer Heimat, S. 84).
Dieser landwirtschaftliche Betrieb ist zum ersten Mal 1132 in den Urkunden erwähnt. Solch eine lange geschichtliche Tradition können nicht viele landwirtschaftliche Betriebe in Nordwestdeutschland nachweisen. Aber auch durch die weitgehend noch erhaltene Bausubstanz ist diese Hofanlage von besonderer Bedeutung in der Dokumentation der baulichen Gestaltung größerer Bauernhöfe in früherer Zeit.
Das heutige Haupthaus entstand im Jahr 1757 und wurde 1827 um einige Gefache verlängert. Besondere Nebengebäude in der Nähe des Haupthauses sind das Brau- und das Schweinehaus. Noch bis in die Sechzigerjahre des letzten Jahrhunderts wurde dort Bier – insbesondere für die Erntezeit – für den eigenen Bedarf gebraut. Geplant ist, diese Braustätte wieder zu aktivieren, zumal alle Einrichtungsgegenstände noch erhalten sind.
Gebäude, von denen eine besondere Brandgefahr ausging, wurden in entsprechender Entfernung zum Haupthof angelegt.
Zu diesem Hof gehörten ehemals vier Heuerlingsstellen, die jeweils etwa drei Hektar Weide und Acker zur Pacht gestellt bekamen.
Der Steinfurter Landrat Bernhard Cormann verfasste um 1820 eine Beschreibung des (Alt-)Kreises Steinfurt. Da es sich um ein hauptsächlich landwirtschaftlich geprägtes Gebiet handelte, ging er selbstverständlich auch auf die Viehzucht und die Viehrassen ein:
Auf dem Klei ist das Pferd durchgehends klein, von fester durchgedrungener Bauart, kurzem Hals einwärts gebogenem Kopfe, starken Mähnen, brauner oder schwarzer Farbe, und keinem üblen Aussehen. Diese Art ist dem Boden, schwer in der Verarbeitung, ganz angepaßt und zumal, da sie nach Verrichtung der Arbeit durch Weidung sich ernähren muß. Sie wird im Kreise selbst gezogen, und zwar bloß zur Unterhaltung des Ackerbaus. (…) Auf dem Sande ist das Pferd gewöhnlich klein und schlecht und selten behufet [mit Hufeisen beschlagen]. In den nördlichen Kirchspielen nach Hannover zu giebt es eine größere Sorte, die zu Frachtfahrten gebraucht werden.
„Das ungestaltete Pferd”.
Quelle: Bruchhausen, Anton, Anweisung zur Verbesserung des Ackerbaues und der Landwirthschaft [des] Münsterlandes, Münster 1790, Tab. 1.
Das Hornvieh fällt klein aus, ist fein von Knochen, und größtentheils von roter Farbe. Der Milch, der Butter und des Mistes wegen wird es gehalten. Etwas wird jedoch zum Schlachten theils des eigenen Hausbedarfs, theils des Verkaufens bestimmt. Jungvieh wird gezogen, nicht angekauft, wohl vertauscht. Bullenkälber nur werden verkauft.
Schweine hat man lang- und kurzohrige, von denen die ersten am schwersten und die letzten am fettesten werden. Die entbehrlichsten werden verkauft. Je wohlfeiler das Korn, desto mehr Schweine giebt es.
Das Hornvieh ist gleichfalls von kleiner Art, das sich aber in den Niederungen zwischen der Ah und Vechte merklich vergrößert. Außer dem angeführten Zweck wird dasselbe auch wohl zum Ziehen des Wagens und des Pflugs gebraucht.
Viehzucht vor 200 Jahren
Das Foto aus den 1920er Jahren dokumentiert das Melken der Kühe von Hand Quelle: Fotosammlung Kreisarchiv Steinfurt
Ziegen, die einzelne Bewohner in Städten und Dörfern halten, werden ebenfalls selbst gezogen und selten vom Ausland gekauft. Schafe sind wegen der mageren Heiden und Weiden sehr klein, und ihre Wolle von geringer Güte. Die Schwarzen, so sich darunter befinden, scheinen eine besondere Gattung zu seyn.
Hausziege, S. 139, Fig. 28 (Foto oben)
Altwestfälische Kuh, S. 101, Fig. 23, Quelle: Landois, Hermann, Westfalens Tierleben in Wort und Bild. Bd. 1, Paderborn 1883
Dieser Beitrag wurde veröffentlicht in: Wege in die Geschichte des Kreises Steinfurt, Steinfurt 2016, Seite 26/27
Für heutige Zeiten völlig unvorstellbar war die patriarchalisch angelegte Denk- und Wertewelt bis etwa zu Beginn des Ersten Weltkrieges.
Fast durchweg wurden landläufige Aussprüche dazu von älteren Besuchern bei meinen Vorträgen in Nordwestdeutschland bestätigt und um regionale Varianten erweitert.
Eine ganz krasse Äußerung zur Stellung der Landfrau damals habe ich in Oberbayern in der Nähe von Altötting als Tondokument einfangen können bei:
Vortrag von Dr. Christian Westerhoff, gehalten am 4.11.2019 im Industriemuseum Lohne
Abb.: Heuerhaus Westerhoff in Ossenbeck bei Damme 1998. Foto: Werner Schiller
Alte Pachtverträge – eine langweilige Angelegenheit? Keineswegs! Der Heuervertrag regelte bis in die 1960er Jahre das nicht immer spannungsfreie Verhältnis von Bauern und Heuerleuten. Dementsprechend erzählen Heuerverträge spannende Geschichten. Die Ausgestaltung der Verträge verrät viel über Rechte und Pflichten sowie über das Machtverhältnis zwischen beiden Parteien. Die Verträge hatten zudem oft weitreichende Folgen. So hinderte die mangelnde Planbarkeit der Arbeitshilfe für den Bauern viele Heuerleute daran, eine Arbeit außerhalb der Landwirtschaft aufzunehmen oder bei gutem Wetter ihre eigenen Felder abzuernten. Viele Heuerhäuser waren in keinem guten Zustand – kein Wunder, wenn es in einem Vertrag hieß: „Am Haus werden keinerlei Reparaturen geleistet und nicht bezahlt“.
Der Passus stammt aus einem Vertrag aus Bassum im Landkreis Diepholz – aus dem Jahr 1965!
Der Vertrag ist auch sonst sehr bemerkenswert:
aus: Weber, Ralf: Was Du siehst, wenn Du die Augen zumachst, das gehört Dir! Das Häuslingswesen im Landkreis Diepholz vom 17. Jahrhundert bis in die 1960er-Jahre, Wehye 2017, S. 92.
In seinem Vortrag gab Christian Westerhoff einen Einblick in die Geschichte der Heuerlingsverträge und verdeutlichte deren Auswirkungen anhand plastischer Beispiele. Eine wichtige Referenz bildet für ihn der Heuerlingsvertrag seiner Großeltern:
„Ossenbeck, den 11.Juni 1933
Pachtvertrag
Der Heuermann Clemens Westerhoff pachtet heute vom mitunterzeichneten Heinrich Niebur eine Heuerstelle bestehend aus Heuerhaus nebst Garten, eine Wiese im Rüschfort, und ferner 30 Scheffelsaat Ackerland.
Der Antritt des Ackerlandes erfolgt zu Herbst dieses Jahres, und des Wohnhauses zum ersten Juli 1934. Der Antritt der Wiese erfolgt mit den Ländereien. Der Jahrespachtpreis für Haus, Schweinestall und Garten beträgt 95 Mark, i.w. fünfundneunzig Mark, und ist gegen den 1.Mai jeden Jahres zu zahlen. Der Pachtpreis für Ackerland beträgt pro Scheffelsaat 4 Mark, i.w. vier Mark. Für die Wiese zahlt derselbe 12 Mark, i.w. zwölf Mark. Die Jahrespacht für Ackerland und Wiese ist gegen den 1.November jedes Jahres zu zahlen. Außerdem hat der Pächter bei allen im Betriebe des Verpächters vorkommenden Arbeiten auf Bestellen unentgeltlich Hilfe zu leisten. In der Getreide- und Kartoffeln-Ernte sowie beim Dreschen sind nach vorheriger Bestellung täglich zwei Mann zu stellen.
Die Güte, Größe und Beschaffenheit der Heuer ist dem Pächter bekannt, und kann (den) Verpächter später für nichts verantwortlich gemacht werden. Holz und Gestreu darf ohne Erlaubnis des Verpächters aus dessen Waldungen nicht geholt werden. Torf für den eigenen Haushalt kann der Pächter in dem ihm ausgewiesenen Moorteil unentgeltlich graben, dafür hat derselbe den Torf des Verpächters graben und verarbeiten zu helfen. Kleine an den Gebäuden vorkommende Reparaturen hat der Pächter selbst ausführen zu lassen.
Dieser Vertrag läuft von Jahr zu Jahr weiter, solange nicht von einer Partei eine Kündigung ausgesprochen, oder eine Veränderung beantragt wird. Im Falle einer Kündigung soll von beiden Seiten eine sechsmonatliche Kündigungsfrist innegehalten werden. Wenn der Pächter die Heuerstelle wieder räumen wird, so hat derselbe das Ackerland und Wiese zuerst zu räumen, weil auch der Antritt desselben, dem des Wohnhauses vorangegangen ist.
Vorstehender Vertrag wird in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt, und jeder Partei eines ausgehändigt. Durch Unterschrift erklären sich beide Parteien mit vorstehenden Bedingungen einverstanden, und versichern sich gegenseitig ehrenwörtlich sich hierauf zu richten, ohne ein Pachtschutzgesetz und Pachteinigungsamt in Anspruch zu nehmen.“
Kernelement der Heuerlingsverträge: Die Arbeitshilfe
Während es über den Inhalt einer Heuer lange Zeit nur mündliche Absprachen gab, kamen im 19. Jahrhundert allmählich schriftliche Heuerlingsverträge auf. Im 20. Jahrhundert verstärkte sich dieser Trend; es gab jedoch auch weiterhin Pachtverhältnisse, die nur mündlich vereinbart waren.
Ein zentrales Element der Heuerlingsverträge war die Arbeitshilfe, welche die Heuerleute für den Bauern zu leisten hatten. Hierzu führt Christian Westerhoff aus:
Audio 1: Arbeitshilfe der Heuerleute
Insbesondere in frühen Verträgen waren auch Hilfsleistungen des Bauern für die Heuerleute festgeschrieben. In der Regel stellte der Bauer dem Heuermann ein Pferdegespann zur Verfügung. Diese Gespannhilfe wurde jedoch nicht 1:1 mit der Arbeit des Heuermanns verrechnet, sondern kam diesem in der Regel teuer zu stehen:
Audio 2: Gespannhilfe des Bauern
Schutz vor kurzfristigen Kündigungen: Das Reichspachtschutzgesetz von 1920
Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Bauern und Heuerleuten, da viele Bauern als Reaktion auf die Inflation höhere Pachtpreise verlangten. Zahlreichen Heuerleuten wurde kurzfristig gekündigt, was für sie existenzbedrohend war. Doch die gerade entstandene Heuerleute-Bewegung wusste sich zu wehren:
Audio 3: Pachtschutz
Die Heuerhäuser: Der Heuerlingsvertrag als Investitionshemmnis
Von Seiten der Bauern gab es in der Regel wenig Neigung, in die häufig unzureichenden Gebäude auf den Heuerstellen zu investieren. Die Heuerlingsverträge stellten jedoch auch für die Heuerleute ein Investitionshemmnis dar.
Audio 4:Investitionshemmnis Heuerlingsvertrag
Als Folge dieser Investitionshemmnisse wurden auf der Heuerstelle Westerhoff zahlreiche Modernisierungen erst vorgenommen, nachdem das Heuerverhältnis geendet hatte und die Heuerleute dem Bauern das Heuerhaus samt Grundstück 1960 abgekauft hatten:
Audio 5: Umbauten am Heuerhaus Westerhoff
Abb. 2: Küche des Heuerhauses Westerhoff 2003. Foto: Christian Westerhoff
Fazit des Vortrags
Am Ende seines Vortrags fasst Christan Westerhoff seine Erkenntnisse zu Heuerlingsverträgen noch einmal in einer Schlussbetrachtung zusammen und verweist auf die weiterführenden Aufgaben der Forschung:
Video: Stadtmedienarchiv Heimatverein Lohne e. V.,
Herbert Warnking
Kurzvita:
Dr. Christian Westerhoff studierte Geschichte und Politikwissenschaft in Osnabrück und Sheffield und promovierte 2010 in Erfurt zum Thema „Zwangsarbeit im Ersten Weltkrieg. Rekrutierung und Beschäftigung osteuropäischer Arbeitskräfte in den von Deutschland besetzten Gebieten”.
2009 bis 2011 absolvierte er das Referendariat für den höheren Bibliotheksdienst an der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB).
Anschließend koordinierte er das DFG-Projekt „ 1914-1918-Online. International Encyclopedia of the First World War” an der Freien Universität Berlin.
Seit 2013 ist er Leiter der Bibliothek für Zeitgeschichte in der Württembergischen Landesbibliothek in Stuttgart.
Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit dem Heuerlingswesen und hat hierzu verschiedene Publikationen vorgelegt, u.a.:
„Ossenbeck. Kleiner Ort mit langer Geschichte”, Damme 2001;
„Das Heuerlingswesen in der Bauerschaft Ossenbeck und die Agrarmodernisierung im 20. Jahrhundert“, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland, 53.2004, S. 183-198.
„Das späte Ende des Heuerlingswesens im Oldenburger Münsterland“, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland, 66.2017, S. 78-96.
„Heuerhäuser des 20. Jahrhunderts in Ossenbeck bei Damme“, in: Bernd Robben u.a. (Hg.): Heuerhäuser im Wandel. Vom ärmlichen Kotten zum individuellen Traumhaus, Haselünne 2017, S. 138-143
Die Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch in der Frühen Neuzeit
von Jessica Cronshagen
in der Reihe
Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 276 erschienen
Göttingen 2014
In diesem Buch wird auch der Unterschied der Lage der Landlosen in Nordwestdeutschland (Heuerlingsgebiet) und in den fruchtbaren Marschgebieten an der ostfriesischen Küste dargestellt.
Dr. Christof Spannhoff vom Institut für vergleichende Städtegeschichte in Münster rezensiert das Buch nachfolgend:
Wie bildete und etablierte sich eine bäuerliche Oberschicht in der Frühen Neuzeit? Dieser interessanten Frage geht Jessica Cronshagen in ihrer 2010 eingereichten Oldenburger Dissertation am Beispiel der friesischen Hausleute nach. Ihr Untersuchungsgebiet sind die friesischen Marschen zwischen niederländischer Grenze und Wesermündung, in denen sich vier historische Territorien verorten lassen: das Fürstentum Ostfriesland, die Herrschaft Jever, die Herrschaft Kniphausen sowie die Grafschaft bzw. das Herzogtum Oldenburg mit Butjadingen und der Wesermarsch. Den Schwerpunkt des Untersuchungszeitraums legt die Verfasserin auf das 17. und 18. Jahrhundert, in erster Linie nach Ende des Dreißigjährigen Krieges, eine Periode, die sie als ein „Zeitalter der sozialen Ausdifferenzierung“ und „lokaler Hierarchisierung“ (S. 11) ansieht.
Gerade in der sozialen Gruppe der friesischen Hausleute als „nicht-verfasste, aber nichtsdestotrotz stabile und sozial geschlossene lokale Elite“ (S. 11) sieht J. Cronshagen einen ertragreichen Untersuchungsgegenstand zur Erfassung der Entstehung, Entwicklung und Erhaltung frühneuzeitlicher lokaler Hierarchien, da in einem Gebiet nur schwach ausgeprägten Adels, die „Gestaltung der sozialen Ordnung des Dorfes weitgehend in bäuerlicher Hand“ (S. 11) lag. Zudem seien die nordwestdeutschen Bauern als „Repräsentanten einer von sehr eigenen Strukturen geprägten frühneuzeitlichen Agrarlandschaft“ (S. 19) von der Forschung recht stiefmütterlich behandelt worden.
Mit ihrer Arbeit stellt sich die Autorin somit in die Reihe neuerer Forschungen, die die ländliche Gesellschaft einer genaueren Differenzierung unterziehen und z.B. die Bauern auch als gestaltende Akteure in Wirtschaft, Politik und Kultur herausarbeiten. Damit schließt Cronshagen zum einen an die fruchtbaren Ergebnisse der Kommunalismusforschung, zum anderen aber auch an die neuen Perspektiven auf Herrschaft als Austausch- und Auseinandersetzungsprozess sowie hinsichtlich der bäuerlichen Distinktionspraktiken und Repräsentation zum dritten an die ländliche Konsumgeschichtsforschung an.
Um den ländlichen Elitebildungsprozess umfassend beschreiben zu können, bedient sich Cronshagen dem Bourdieuschen Konzept des symbolischen Kapitals bzw. der symbolischen Macht als institutionalisiertes Prestige. Somit werden vor allem „bewusste und strukturelle Formen der Distinktion sowie Reproduktionsstrategien, welche die Elitebildung in fester hierarchischer Ordnung bedingen“ (S. 23), betrachtet.
Dieses soziologische Konzept wendet die Autorin auf ihren historischen Untersuchungsgegenstand folgendermaßen an: Zunächst gibt sie einen kurzen Überblick über die territoriale Entwicklung und die politisch-kulturellen Zustände ihres Untersuchungsgebietes, um dann die Untersuchung der Wirtschaftskonjunkturen als Kontextualisierung der großbäuerlichen ökonomischen Kapitalakkumulation und sozialen Konsolidierung vorzunehmen. Es schließt sich die Darstellung der Gruppe der Hausleute in demographischer und bevölkerungsgeschichtlicher Hinsicht mit dem Schwerpunkt auf Heiratsverhalten und Vererbungsstrategien an. Im Kapitel „Die Hausleute und ihr Dorf“ wird die soziale und gesellschaftliche Stellung der Hausleute im Verhältnis zu den übrigen gesellschaftlichen Gruppen aus verschiedenen Perspektiven untersucht. Es folgt die wirtschaftsgeschichtliche Analyse, die die soziale Vorrangstellung auch als ökonomisch führende Position erklärt. Abschließend wird der Blick auf die aus der wirtschaftlichen Potenz resultierenden repräsentativen Verhaltensweisen gelenkt, die sich vor allem in der Kirche (Epitaphien, Grabsteine, Altargerät- und Leuchter-Stiftungen, Kirchenbank), in der Größe des Bauernhauses („Gulfhaus“), in der Einrichtung, im Besitz, aber auch im Konsumverhalten niederschlugen. Mittels dieser Selbstinszenierung als bäuerliche Elite manifestierten die Hausleute ihre gesellschaftliche Position im Dorf.
Als Quellengrundlage nutzt Cronshagen für ihre Untersuchung die gesamte Palette der frühneuzeitlichen Überlieferung zur ländlichen Geschichte: von Verwaltungsschriftgut (Schatzungsregister, Statistiken und kameralistische Unterlagen) über Dorfordnungen bzw. Bauerbriefe und Testamente, Ehestiftungen, Kreditbriefe, Kauf- und Pachtverträge sowie Familienchroniken bis hin zu Rechenbüchern, Inventaren und Reiseberichten.
Durch die akribische Auswertung gelingt es ihr, ein detailliertes Bild der Herausbildung und Konsolidierung der friesischen Hausleute zu zeichnen: Ihre Vorrangstellung gründete sich – objektiv gesehen – allein auf Basis ihrer Wirtschaftskraft. In ihrer Selbstsicht nahmen sie sich allerdings als „Stand“ alten Herkommens wahr, der sich durch die angeblich von Karl dem Großen gestiftete friesische Freiheit legitimierte (S. 33–35). Diese Etablierung und Festigung ihres Selbstbildes als eigener „Stand“, obwohl die Hausleute de facto und de jure keiner waren, gelang ihnen neben dem von ihnen tradierten Gründungsmythos auch dadurch, dass es in ständischer Hinsicht in Friesland nur wenig Konkurrenz durch einen gering ausgeprägten Adel gab. Die strukturelle Voraussetzung ihrer Selbstdarstellung als „Stand“ war ihre ökonomische Vorrangstellung, die sich aus der in der Region vorherrschenden Agrarverfassung mit der freien Verfügbarkeit über den Hof, der fehlenden feudalen Abhängigkeit und nur „schwache[n] herrschaftliche[n] […] Durchdringung der Marschen“ (S. 299), dem fast vollständig fehlenden Flurzwang in Kombination mit fruchtbaren Böden und hoher Marktintegration ergab. Diese Bedingungen führten zu einer wirtschaftlichen Unabhängigkeit und guten Anpassungsfähigkeit an Krisen- und Marktsituationen sowie agrarische Innovationen. Dass sich in der untersuchten Region ein Großbauerntum entwickeln konnte, führt Cronshagen demnach auch auf die Anfälligkeit der Marschenwirtschaft für Naturkatastrophen (Fluten) und konjunkturelle Schwankungen zurück. Nur wer ausreichende Rücklagen bilden konnte, überstand diese nachteiligen Einflüsse unbeschadet. Auch das schwache Bevölkerungswachstum an der südlichen Nordseeküste trug zur Elitebildung bei, da so die großbäuerlichen Strukturen erhalten werden konnten und nicht in Frage gestellt wurden.
Vor allem der freie Bodenmarkt und die geringe Bindung der Hausleute an ihren Hof (mehrere Höfewechsel eines Hausmanns waren keine Seltenheit; S. 214–218) ließen den Grund und Boden zu einer Ware werden und machten den „Stand“ der Hausleute, die den Bodenmarkt kontrollierten, flexibel. Aus dieser Dominanz des Bodenmarktes, gepaart mit der Kontrolle des ländlichen Kreditwesens, ergab sich die informelle „Herrschaft“ der Hausleute im Dorf.
Als Mittel zum Erhalt ihres „Standes“ diente den Hausleuten ein eingeschränkter Heiratskreis, der die bäuerliche Oberschicht gegenüber anderen Gruppen abschottete und ein elitäres, auf Verwandtschaft basierendes Netzwerk etablierte sowie das Anerbenrecht, mit dem der Zugang zum Bodenmarkt und der soziale Aufstieg kontrolliert und begrenzt werden konnte. Allerdings konnte Cronshagen feststellen, dass die ländliche Führungsschicht selbst keine einheitliche Gruppe bildete. Auch in der großbäuerlichen Elite gab es Abstufungen, die durch distinktives Verhalten austariert wurden, wenn auch diese Grenzen innerhalb der Hausleute nicht so deutlich hervortreten wie die Abgrenzungen zu anderen sozialen Schichten. Ein Distinktionsmerkmal der Hausleute war zudem ihre Bildung, die durch Hauslehrer auf den Höfen oder den Besuch höherer Schulen erreicht wurde. Die Eigen- und Fremdwahrnehmung des Status beeinflusste den Zugang zu Heiratskreisen, Bodenmärkten oder Krediten.
Insgesamt gelingt Jessica Cronshagen in ihrer agrar-, sozial-, wirtschafts- und mentalitätsgeschichtlichen Untersuchung eine sehr gute und detailreiche Darstellung der Hausleute der nordwestdeutschen Küstenmarsch, der Herausbildung ihrer sozialen Gruppe sowie ihrer Strategien zur Verfestigung und Sicherung der gesellschaftlichen Stellung auf Basis der zur Verfügung stehenden Quellen. Ein gewisses Manko der ansonsten hervorragenden Arbeit besteht allerdings darin, dass zuweilen die begriffliche Schärfe fehlt, was den analytischen Zugriff erschwert. So wird nicht recht deutlich, was genau Cronshagen eigentlich unter „Stand“ oder unter „Herrschaft“ versteht bzw. wie sie ihren Herrschaftsbegriff von „Macht“ oder „Sozialprestige“ abgrenzt. Trotz dieser Einschränkung bietet das eloquent geschriebene Buch aber eine sehr anregende und erkenntnisreiche Lektüre.
Kurvita des Rezensenten:
Dr. Christof Spannhoff studierte Geschichte und Germanistik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und wurde 2013 promoviert (Thema „Leben ohne die Toten. Analyse der Konflikte um die Verlegungen der ländlichen Begräbnisplätze im 19. Jahrhundert im Kreis Tecklenburg”). Seit 2013 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für vergleichende Städtegeschichte an der Universität Münster in verschiedenen Projekten (Deutsche Königspfalzen, Reformation in
Westfalen, Historischer Atlas westfälischer Städte, Historischer Atlas des Kreises Warendorf). Spannhoff ist Gründungsmitglied der Forschungsgemeinschaft zur Geschichte des Nordmünsterlandes e.V. Seit 2016 ist er zudem ordentliches Mitglied der Volkskundlichen Kommission für Westfalen. Für seine „bürgernahe Heimat- und Geschichtsarbeit“ wurde er 2019 mit dem LWL-Preis für westfälische Landeskunde ausgezeichnet.
ist ein engagierter ostfriesischer Heimatkundler u. a. als Vorsitzender der Gesellschaft zur Erhaltung ostfriesischer Kultur und Baudenkmale (ANNO) und auch als Leiter der Ländliche Akademie Krummhörn-Hinte e. V.
Im Bereich des regionalen Theaters ist er insbesondere im Bereich der Krummhörn tätig. Dort werden auch zeitkritische Themen aufgegriffen. So sollten im Jahr 2019 in einer Art Krimi die zwischenmenschlichen Verhältnisse der ländlichen Bevölkerung in der Marschgegend der Krummhörner bis in die Sechzigerjahre des 20. Jahrhunderts aufgearbeitet werden. Schon die erste Pressemeldung zum geplanten Theaterprojekt löste Aufregung und Protest unter den Landwirten in dieser ostfriesischen Region aus.
Hero-Georg Boomgaarden berichtet dazu in einem Telefon-Interview:
Etliche katholische Geistliche stammten und stammen von (größeren) Bauernhöfen.
Bis kurz vor 1960 mussten die Eltern für den Schulbesuch ihrer Kinder auf einer höheren Lehranstalt Schulgeld bezahlen. Dazu kam dann noch die Kosten für Bus oder Bahn.
Allein der Kosten wegen war dieser Bildungsweg fast allen Heuerlingskindern verschlossen.
In einigen Fällen ermöglichten Dorfgeistliche durch ein Stipendium für besonders begabte Jungen den Besuch eines katholischen Internats, um so insbesondere den Priesternachwuchs zu fördern.
Pfarrer Heinz Withake (heute Münster) wurde 1941 als Heuerlingssohn in Hopsten geboren. 1944 starb sein Vater im Krieg.
Nachfolgend berichtet er in verdichteter Form über sein Leben und die besonderen Leistungen seiner Mutter:
“De Hürmannske kann dat Geld wall schieten!” so hörte seine Oma zufällig das Urteil über seine Mutter aus dem Munde von Landwirten in einer Facharztpraxis in Rheine.
Der katholische Geistliche Heinz Withake war zwei Jahrzehnte Rektor und geistlicher Rat bei den Canisianer-Brüdern in Münster. Zeitgleich leitete er bis zu seinem 65. Lebensjahr die Abteilung Schüler, Lehrer, Eltern in der Hauptabteilung Schule und Erziehung im Bischöflichen Generalvikariat. Im Jahr 2015 legte er sein zusätzliches Amt als Geistlicher Beirat der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED) nieder.
Foto: kirche-mswest
… und hier in Textform:
In späteren Jahren hat Heinz Withake mit diesem Buchtitel an eine Begebenheit aus der Jugendzeit angeknüpft, die sein priesterliches Leben ganz offensichtlich geprägt hat:
Auf dem Buchrücken erfährt die Leserschaft die interessanten Hintergründe dazu:
Zur Verfügung gestellt von Herbert Warnking vom Heimatverein Lohne/ Medienarchiv
Dieser Teilbeitrag 4 hat folgenden Vorlauf:
Anfallende Arbeiten auf dem Bauernhof:
Vorbemerkung: Gerade dem Jahr 1953 kommt eine besondere Bedeutung in der (land)wirtschaftlichen Entwicklung zu:
Der Hunger in den Ballungszentren ist weitgehend überwunden, die “Hamsterfahrten” haben aufgehört. Nun muss die nordwestdeutsche Landwirtschaft die Bevölkerung des Ruhrgebietes insbesondere mit Kartoffeln versorgen. Der stark anlaufende Steinkohleabbau dort verlangt nach Grubenholz – aber auch nach Arbeitskräften.
Noch wirtschaftet man in der Landwirtschaft weitgehend auf dem Niveau der Vorkriegszeit.
Aber innerhalb weniger Jahre verändert sich diese Lage grundlegend:
Innerhalb weniger Jahre setzt eine enorme Mechanisierung in der Agrarwelt ein. Arbeitskräfte (Heuerleute, Knechte und Mägde) werden dort nicht mehr gebraucht. Viele von ihnen finden in der sich rasch entwickelnden (Landmaschen-) Industrie einen neuen und deutlich besser bezahlten Arbeitsplatz.
Diese Arbeitsbereiche werden in Kürze hier nach und nach dargestellt
Kartoffelernte
Bis in das 20. Jahrhundert wurde die Kartoffel mühevoll mit der Forke ausgemacht und geerntet.
Foto: Dirks
So war der von Pferden gezogene Schleuderroder schon ein wichtiger Erntehelfer. Aber die Kartoffeln mussten immer noch mühsam mit der Hand gesammelt werden.
Foto: HV Emlichheim
Das erledigten im Herbst hauptsächlich die Schulkinder. Dafür waren damals die sogenannten Kartoffelferien für 3 Wochen eingerichtet.
Foto: HV Emlichheim
Wenige Jahre später brachte insbesondere Lanz den sogenannten zweireihigen Vorratsroder auf den Markt. Jetzt konnte man die Kartoffeln erheblich leichter aufsammeln. Aber auch in der Kartoffelernte sind die Maschinen größer geworden und es wurden sogenannte Vollernter entwickelt.
Fotos: Archiv Robben
Jetzt konnte sehr viel bequemer und schneller gesammelt werden.
Foto: Hermann Dieck
Auf diesem Landmaschinensektor ist die Firma Grimme in Damme mittlerweile Weltmarktführer.
Die Bedeutung des Kohlanbau(e)s zur menschlichen und tierischen Ernährung war regional unterschiedlich. Diese Kulturen lohnten sich in den 50er Jahre kaum noch – auch weil die Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft abwanderten.
Düngen mit Mist und Kunstdünger
Schon das tägliche Ausmisten der Stallungen bedeutete harte Arbeit. Das Beladen der Ackerwagen mit dem mittlerweile (durch weitere Zersetzung) „verbrannten“ Mist war Schwerstarbeit.
Fotos: HV Emlichheim
Auf dem Acker musste der Mist mühsam vom Wagen abgezogen und dann von Hand verstreut werden. Dieses Arbeitspensum konnte nur mit Unterstützung der Heuerleute geschehen.
Eine technische Weiterentwicklung zur nötigen Arbeitsersparnis war der Miststreuer.
Foto:Archiv Robben
Der flüssige Mist – Jauche genannt – wurde in einer separaten Grube aufgefangen und aufs Feld gefahren.
Foto: Mönnich
Seit mehreren Jahrzehnten werden Kot und Urin der Nutztiere gemeinsam in Güllebassins gelagert und in immer größeren Tankwagen auf die Felder und Wiesen gebracht.
Foto: Archov Robben
Dreschen (wird noch bearbeitet)
Zusammenfassung:
Insbesondere mit Beginn der Wirtschaftswunderjahre ab Mitte der fünfziger Jahre setzten enorme Veränderungen auch in der Landwirtschaft ein.
Auch wechselseitig bedingten sich bisher nie gekannte Fortschritte in der Mechanisierung des Agrarsektors und eine große Nachfrage nach Arbeitskräften außerhalb der Landwirtschaft.
Erkenntnis: Von 1800 bis 1914 halbiert sich fast die Beschäftigtenzahl in der Landwirtschaft.
Noch krasser entwickelt sich dieser Trend ab 1950:
So ernährte 1950 ein Landwirt 10 Menschenund im Jahre 2016 135 Personen. Diese Zahlen stammen ebenfalls aus dem oben erwähnten Situationsbericht des Dt. Bauernverbandes.