Heuerleute als Schmuggler

Während der Kontinentalsperre durch Napoleon:

 Heuerleute als Schmuggler

image (2)

Diese Geschichten gehen auf Erzählungen und Forschungen von Theo Mönch – Tegeder und Dr. Andreas Eiynck zurück.

 Als in der napoleonischen Zeit durch die Kontinentalsperre sämtliche Waren aus England und seinen Kolonien vom europäischen Festland ferngehalten werden sollten, blühte der Warenschmuggel enorm auf.

 In der Dunkelheit der Nacht landeten englische Schiffe in den Flussmündungen von Ems, Weser und Elbe, wurden schnellstens entladen und die begehrten Waren wie Tabak, Kaffee und Tee gelangten als Schmuggelware durch das Land. Zur Bekämpfung dieser „Unsitte“ setzte Napoleon damals viele Zöllner ein, so genannte „Douaniers“. Als diese Maßnahme nicht den gewünschten Erfolg zeigten, wurde die Todesstrafe auf Schmuggelei eingeführt.

Und so hatten die französischen Aufpasser den nachgeborenen

Sohn des Bauern Otting aus Listrup bei Emsbüren

  – also einen wahrscheinlich angehenden Heuerling  – beim Schmuggeln erwischt.

 Die französischen Häscher waren nun mit ihm unterwegs in das holländische Groningen, wo er mit der Guillotine hingerichtet werden sollte.

Gegen Abend waren sie in Nordhorn angekommen.Der Todgeweihte sprach nun in seiner Verzweiflung: Hier ist alles Geld, was soll ich noch damit anfangen. Ich muss ja doch sterben, wir wollen alles vertrinken. Der Gendarm ließ sich das gefallen und trank so fleißig, dass er nicht mehr Herr seiner Sinne war. So entkam  Otting mit anderen Männern auf ein Schiff, wo man ihn in einer Tonne verbarg. Als der Gendarm in wieder zu sich gekommen war, vermisste  er natürlich seinen Häftling.  Er durchsuchte das nahe gelegene Schiff, fand aber den Vermissten nicht. So entging Eberhard Otting aus Listrup der sicheren Hinrichtung im holländischen Groningen.

 Es wird von einer Begebenheit berichtet, an der der

Heuermann Gerhard Klümper

 beteiligt gewesen ist.

Er war als Fuhrmann für den Bauern Tegeder mit einem Kollegen unterwegs gewesen, um für Papenburger Kaufleute zwei Fuhren Schmuggelgut von Emsbüren nach Schüttorf zu bringen.

Noch bei Emsbüren wurden sie von  Zollbeamten entdeckt. Sie sprangen schnell vom Wagen und versteckten sich  im angrenzenden Roggenfeld. Die französischen Söldner gaben zwar einige Schüsse ab, die aber hoch über ihre Köpfe hinweg zogen.

 Die kostbaren Fuhren wurden dann von den Franzosen im Triumph nach Papenburg zum Sammelplatz für Schmuggelwaren gebracht.

 Allerdings war  Klümper in Absprache mit seinem Auftraggeber schnellstens mit Verstärkung ebenfalls nach Papenburg aufgebrochen, um dort  Wagen und Fracht die Franzosen mit Gewalt wieder zu entreißen.

Der gefährliche Einsatz war jedoch erfolgre

Dafür  wurde das ganze Departement mit einer schweren Kontribution belegt.

Foto: Freigestellt von Wikimedia Commons

Heuerleute auf dem Hof Tieding

Ein großer Hof stellt seine Heuerleute vor:

Tieding in Brögbern

image (1)

Bei diesem Hof im nördlichen Altkreis Lingen handelt es sich um einen der größten Landwirtschaften im Verbreitungsgebiet, der nicht direkt  einem adeligen Gut gehörte.

Im Jahr 1846 waren dem Hof beachtliche 16 Heuerlingsfamilien zugeordnet.

Tieding

 Hier lassen sich mehrere interessante Details ablesen:

  • im Durchschnitt können die Heuerleute drei Kühe halten
  • die Hälfte von ihnen geht dennoch auf Zusatzverdienst nach Holland (6 Wochen = Grasmäher, 12 Wochen = Moorarbeit)
  • Man achte auf die Anzahl der Familienmitglieder: Die Kinderzahl fällt offensichtlich nicht so hoch aus, was aber auch den Schluss zulassen kann, dass es sich in der Mehrzahl um um jüngere Heuerfamilien handelt, die sich im Aufbau befinden.
  • Immerhin sechs Familien haben nur eine halbe Wohnung!
  • Das wird bedeutet haben, dass diese Familien sich eine Wohnung haben teilen müssen, eine für 1846 typische Erscheinung, die auch mit dazu geführt hat, dass genau in dieser Zeit die große Auswanderungswelle nach Nordamerika begann.
  • Sie verfügen im Durchschnitt über zwei Hektar Pachtfläche.
  • Der Pachtpreis fällt recht hoch aus und kann mit denEinkünften aus dem Hollandgang kaum bezahlt werden.

(in: Rosa Bunge, Max Weinert, Brögbern, Bauerschaft – Ort – Stadtteil, Brögbern 1998, S. 126)

 

 

Einige erfolgreiche Auswanderer aus Nordwestdeutschland

Die Marmetts aus Ostbevern wurden Reeder und Kapitäne auf dem Ohio und Mississippi.

Der aus Lippe stammende Julius Vortriede gilt als Redakteur der neuen Verfassung des Staates New York   

Franz Arnold Hoffmann (1822-1903) aus Herford war Banker, Gouverneur, an der Journalist und PR – Lokomotive für Abraham Lincoln 

Hermann Krieger aus Lienen schrieb von New York City  Presse – Geschichte(n)

Im Strohsack bettelarm geflohen, in Oklahoma steinreich gestorben: Heinrich Heidehölter, der sich in Amerika Henry Heitholt nanntem

Peter Friedrich Tarke aus Löhne gründete eine riesengroße Farm am Feather River in Kalifornien

 Bauernsohn Heinrich Schlüter wurde zum Star –  Architekt der Weltausstellung in Chicago 1893 und St. Louis 1903

 Heinrich Theodor Canisius aus Allendorf: Redakteur, Verleger und Partner Lincolns

 Adrian Wever aus Harsewinkel entwickelte ein Baukastensystem für Kirchenbauten in den USA

 Franz Boas aus Minden: Bedeutendster Anthropologe seinerzeit auf der Welt

 Griesendick aus Strombergen brauten in St. Louis mehr Bier als der Urahn von Anheuser – Busch

 Deserteur Heinrich Lembeck aus Osterwick: Bierbrauer und Mäzen in New Jersey

 Heinrich Bockmeyer: In Amerika ein Kultur – „Hero“, zuhause ganz unbekannt

 C. S. G. Meyer aus Ilwede am Stemweder Berg: Vom Schäferjungen zum Pharma Millionär

Gerhard Lucas Meyer (1830-1916)

  Nachfahren von Heuerleuten: Gerhard Lucas Meyer (1830-1916)

G. Meyer

…er wurde in Holland geboren, weil sein Vater für 15 Jahre nach Holland gegangen war, um für die Heuerleute in seinem Dorf                                                                                                          Menslage dort Tuche (Wollaken) zu verkaufen.

Schon sein Nachname verrät es: Der Urgroßvater des später bedeutenden Industriellen Gerhard Lucas Meyer stammte vom Meyerhof in Menslage im Artland.

Und so war noch sein Großvater Heuermann auf Hinrichs Stelle im benachbarten Berge. Er selbst ist allerdings in Holland geboren, weil sein Vater Johann Gerhard als Tuchhändler in einem Dorf in der Nähe von Amsterdam sich niedergelassen hatte.

Dieser Johann Gerhard hatte mit seinen Halbbrüdern auf der Stelle eine Handweberei betrieben. Nun war es eine besondere Spezialität der Weber rund um den Ort Berge, Flachs und Wolle in jeweils längs – und Querfaden so zu verweben, dass daraus ein besonderer Stoff entstand: das so genannte Wulllaken.

Diese Tuche waren in den Niederlanden neben dem reinen Leinen, das mehr aus dem Osnabrücker –, der Tecklenburger – und Minden – Ravensberger Land stammte, aufgrund seiner besonderen Eigenschaften besonders begehrt.

Sie waren leichter und angenehmer zu tragen als Stoffe aus reiner Wolle.

Dennoch hatten sie gerade in der Seefahrt ähnliche Wasser abweisende Eigenschaften.

In ihrer Heimat in der Region Bersenbrück konnten die Meyers diese Stoffe kaum absetzen. In vielen Häusern stand hier ebenfalls ein Webstuhl.

Sie hatten es von den Hollandgänger erfahren: Wolllaken kann man insbesondere an der holländischen Küste in der Provinz Nordholland gut verkaufen. Auch die Bauern dort kauften gerne diese wind – und wetterfesten Wolllaken.

So waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts schon 30 Kaufleute – sicherlich durchweg ehemalige Heuerleute – in den Niederlanden unterwegs.

So galt das Dorf Berge damals mit seinen Tuchhändlern und auch Weber als wohlhabend in der weiteren Umgebung.

Noch heute kann man entlang der Hauptstraße gut erhaltene Kaufmannshäuser aus der damaligen Zeit sehen.

Im Gegensatz zu den deutschen Grasmähern und Moorarbeiter hatten auch die Tuchhändler aus dem Raum Berge – ebenso wie die Tödden – ein gutes Ansehen bei der niederländischen Bevölkerung.

So waren etliche Kaufleute in der Lage, sich Pferd und Wagen anzuschaffen, um so größere Mengen an Bargeld nach Holland zu transportieren, während sie in früheren Jahren lediglich mit einer Kiepe auf dem Rücken höchstens bis zu 35 Kilogramm zu Fuß transportieren konnten.

Während seine Brüder nun zuhause die Stoffe produzierten,

eröffnete Johann Gerhard Meyer in Burgerbrug, einem Ort ganz in der Nähe des großen Kanals, der von der See nach Amsterdam führte und der für die großen Seeschiffe hergestellt war. Diese wurden von Pferden entweder in den Hafen oder zum offenen Meer gezogen. Hier erlebte Gerhard Lucas Meyer als Kind schon ein Stück der großen weiten Welt.

Dort erhielt er eine ausgezeichnete Schulbildung bis 1841.

Dann zog seine Familie wieder nach Berge zurück, wo der Vater weiterhin erfolgreich in der Weberei  tätig war, er verlieh nun auch Webstühle an andere Heuerleute. Er war aber auch wieder in der Landwirtschaft auf seiner Heuerstelle im Einsatz.

Die Eltern hatten gemerkt, dass ihr Sohn Gerhard Lucas ganz besondere theoretischen Begabungen hatte deshalb schickten sie ihn auf das Polytechnikum nach Hannover.

Ausführlich wird das besondere Leben dieses späteren bedeutenden industriellen in dem Buch von Adolf Stöhr beschrieben.

Hier nur die wichtigsten Stationen: Webereibesitzer, Inhaber einer Chemiefabrik, Wirtschaftsberater, Kaufmann in Sachen Heideprodukte und schließlich Industrieunternehmer.

Und in dieser letzten Tätigkeit wurde er 1868 zum Generaldirektor der Ilseder  Hütte ernannt. Durch seine Ideen und seine Tatkraft konnten diese Betriebe in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Standorte in der deutschen Stahlindustrie ausgebaut werden.

(Lit: Adolf Stöhr, Gerhardt Lucas Meyer, Vater der Ilseder Hütte, Sutton, Erfurt 2008)

Der Besitz eines Heuerlings vor 200 Jahren

Von Dr. Christof Spannhoff

Im Gemeindearchiv Lienen findet sich unter der Signatur A 247 ein Dokument mit dem Titel: „Acta betreffend die Criminal-Untersuchung des Jacob Suhren zu Lienen wegen eines dem Kötter Hüttemann zu Westbeveren gestolenen und auf Gerder Marckt für sieben und dreysig und einen halben Reichsthaler an den Kötter Strohschneider verkauften Pferdes, Amts Lienen, Grafschaft Tecklenburg – 1806.“ Die amtliche Benennung diese Akte lässt auf den ersten Blick nicht erahnen, dass die in ihr enthaltenen Schriftstücke einen interessanten Einblick in den Haushalt einer Heuerlingsfamilie um 1800 geben. Doch muss zunächst einmal geklärt werden, was man unter einem „Heuerling“ oder „Heuermann“ zu verstehen hat und warum der Inhalt der Akte von so besonderem historischen Wert ist.

Die ländliche Gesellschaft um 1800 in Nordwestdeutschland bestand aus keiner einheitlichen sozialen Schicht, sondern war in mehrere Gruppen gegliedert. Bedingt durch eine in der frühen Neuzeit stetig wachsende Bevölkerung und das im nordwestdeutschen Raum vorherrschende Anerbenrecht, das nur einen Nachkommen zum Gesamterben berechtigte, so dass sich die übrigen Abkömmlinge einen anderen Lebensunterhalt suchen mussten, bildete sich neben den größeren und mittleren Bauern und Köttern, den Knechten und Mägden auf den Höfen, den Tagelöhnern und den Bewohnern des Kirchdorfes die große unterbäuerliche Schicht der sogenannten „Heuerlinge“ oder „Heuerleute“ heraus.

Diese Heuerlinge und ihre Familien bewohnten sogenannte „Heuerhäuser“, kleine Gebäude, die zu den Bauernhöfen gehörten und von diesen Hofstellen auch ein paar Ackerflächen zugewiesen bekamen. Im Gegenzug für die „geheuerte“ – also gemietete – Wohnung und das zur Verfügung gestellte Land zahlten die Heuerlinge Pacht und waren zur unentgeltlichen Hilfeleistung auf dem Hof verpflichtet. Die Heuerlinge gehörten also zu den unteren Schichten der ländlichen Gesellschaft. Doch wie lebten diese Menschen damals? – Einen Einblick in die Lebenswelt der Menschen früherer Zeit vermögen Auflistungen ihrer mobilen Habe zu geben. Derartige Inventare des Mobiliars für den ländlichen Bereich wurden zumeist bei Todesfall eines eigenhörigen, als einem Herrn persönlich eigenen Bauern aufgenommen, um die fällige Abgabe für den bei Tod des Eigenhörigen an den Herrn zu zahlenden sogenannten „Sterbfall“ zu errechnen. Für die historische Sozialschicht der Heuerleute sind solche Aufstellungen hingegen sehr selten. Sie lebten zwar in sehr bescheidenen Verhältnissen, waren aber meistens persönlich frei, weshalb also keine grund- und leibherrlichen Abgaben zu entrichten waren und somit auch kein „Sterbfall“ an einen Herrn gezahlt werden musste. Deshalb bestand in der Vielzahl der Fälle gar nicht die Notwendigkeit, Nachlassinventare von verstorbenen Heuerlingen aufzunehmen.[1]

Über die alltägliche Lebenswelt der Heuerleute, der „kleinen Leute“ in der ländlichen Gesellschaft, um 1800 ist deshalb nur wenig bekannt. Dies ist auf der einen Seite ein Problem mangelnder Quellen, auf der anderen Seite aber auch dem andere Schwerpunkte setzenden, bisherigen Forschungsinteresse geschuldet.[2] Zwar haben sich die Geschichtswissenschaft und die Volkskunde von Anfang an mit dem Bauernstand beschäftigt, sich aber erst spät der übrigen Landbevölkerung, den sogenannten unterbäuerlichen Schichten, zugewandt. Zunächst standen bei den Untersuchungen zur ländlichen Gesellschaft die rechtlichen Beziehungen, z.B. zwischen Bauer und Grundherr, und die daraus resultierenden Abgaben und Dienste oder das bäuerliche Erbrecht im Fokus des Interesses. [3] Zentrale Bereiche wie Arbeit und Wirtschaft wurden erst verstärkt in den letzten 30 Jahren in den Blick genommen.[4] Auch die Erforschung des bäuerlichen Alltags ist eine Fragestellung der letzten Dekaden.[5] Somit ist auch die Forschungslage zur Gruppe der sogenannten „Heuerlinge“ oder „Heuerleute“ recht überschaubar. Auch hier wurden zunächst Fragen nach den Voraussetzungen der Entstehung dieser Sozialschicht oder nach dem wechselseitigen Verhältnis zu den Bauern gestellt. [6] Ihre gesellschaftliche Stellung wurde erst in neueren Mikrostudien untersucht.[7] Das alltägliche Leben dieser zur ländlichen Unterschicht gehörenden Familien ist allerdings noch nicht hinreichend betrachtet worden. [8]

Ein glücklicher Überlieferungsfall ist daher der Katalog des Haushaltsinventars, der von den Besitztümern des Heuerlings Jacob Suhre aus Lienen aufgenommen wurde und in der oben erwähnten Akte enthalten ist.[9] Suhre wurde im Sommer 1806 wegen eines Pferdediebstahls arrestiert und verurteilt. Da bei ihm keine Barschaft vorhanden war, wurde, um die Amts- und Gerichtsgebühren begleichen zu können, seine sämtliche bewegliche Habe meistbietend versteigert. Doch was war geschehen, dass Suhre überhaupt in diese Situation geriet?

Am 28. August 1806 erschien der Kötter [10] Johann Henrich Hüttemann aus Westbevern auf dem Lienener Gut Kirstapel, dem Sitz des damaligen Amtmanns Johann Leonhard Arendt[11], und zeigte an, dass er im Monat Juli des Jahres ein Pferd auf die Gemeinheitsweide gebracht hatte.

Als er es wieder zurück holen wollte, konnte er es aber auch nach langem Suchen nicht finden. Hüttemann vermutete, dass ihm das Pferd gestohlen worden sei, weswegen er die Viehhändler der Umgebung befragte, ob sie auf sein Pferd aufmerksam geworden seien. Am 20. August 1806 wurde er dann von einem der befragten Viehhändler informiert, dass sein Pferd auf dem Markt in Gehrde (heute Samtgemeinde Bersenbrück) an den Kötter Strohschneider aus Bramsche, Bauerschaft Pente, verkauft worden sei. Auf diesen Hinweis hin begab sich der Kötter Hüttemann nach Bramsche und suchte den vermeintlichen Käufer seines Pferdes, Kötter Strohschneider, auf. Tatsächlich fand er bei diesem sein Pferd im Stall vor: ein fuchsiger Wallach mit einer weißen Blesse.

Strohschneider erzählte dem bestohlenen Westbeverner Bauern, dass er das Pferd auf dem Gehrder Markt von einem Verkäufer, der sich als Kibbe aus Lienen ausgab, für 37 ½ Reichstaler gekauft hatte. Als der Kauf abgeschlossen war, kamen die Pferdehändler Kolon Ahlemeyer aus Lotte und Kolon Jost aus Atter zu Strohschneider und berichteten im Gespräch über den Kauf des neuen Pferdes, dass der ihnen bekannte Kibbe aus Lienen an besagtem Tag gar nicht auf dem Gehrder Markt anwesend gewesen sei. Als Strohschneider diese Aussage vernahm, ahnte er, dass bei seinem Kauf etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein konnte. Er suchte also den Verkäufer des Pferdes und führte ihn unter dem Vorwand, dass er sich bei der Bezahlung geirrt habe, zum gekauften Pferd zurück, wo noch die beiden Pferdehändler warteten und so den Verkäufer des Tieres in Augenschein nehmen konnten. Die Pferdehändler identifizierten den Verkäufer, der sich als „Kibbe“ ausgegeben hatte, als den Heuerling Jacob Suhre aus Lienen, der oft auf Märkten handele.

 

Aufgrund der Informationen, die er von Kötter Strohschneider erhalten hatte, begab sich Kötter Hüttemann zusammen mit Strohschneider als Zeugen am 28. August 1806 zum Amtmann nach Lienen. Auf beider Aussage hin beauftragte der Lienener Amtmann den Kirchspielsführer (Polizeiführer), besagten Suhre in Gewahrsam zu nehmen. Als man dem Heuerling Suhre den gegen ihn gerichteten Vorwurf mitteilte, behauptete dieser, nie in Gehrde gewesen zu sein. Jedoch wurde Suhre durch Gegenüberstellung mit dem Zeugen überführt. Noch am gleichen Tage wurde Jacob Suhre durch die Lienener kammerfreien Einwohner [12] Tigges und Christoffer, die wohl zu den dem Polizeiführer unterstehenden Schützen gehörten, nach Tecklenburg ins Gefängnis überführt. Später gestand Suhre die Tat. Soweit die Informationen, die sich den Dokumenten zum Tathergang entnehmen lassen. Über Jacob Suhres weiteres Schicksal gibt die Akte keine Auskunft.

Zum Pferdediebstahl in Westfalen gibt es derzeit nur die Arbeit von Arnold Beuke, die sich mit Pferdediebstahl und Beschaffungskriminalität vor und während des Dreißigjährigen Krieges im Münsterland befasst.[13] Doch auch der rund 150 Jahre später agierende Heuerling Suhre passt sich gut in das von Arnold Beuke erstellte Schema des „typischen“ Pferdediebes ein. So wie viele Pferdediebe stammte Suhre aus ungesicherten sozialen Verhältnissen und legte sich eine falsche bzw. fremde Identität zu (eben die des Lienener Einwohners Kibbe). Zudem glitt vermutlich auch Suhre in die Kriminalität ab, weil er sich durch legale Arbeit nicht ernähren konnte. Typisch ist zudem die große räumliche Distanz zwischen Tat- und Absatzort sowie die Wahl des Geschädigten (größtenteils Bauern oder Gastwirte, wo eben „etwas zu holen war“) und der Tathergang selbst (heimliches Vorgehen im Gegensatz zum Raub). Untypisch ist hingegen der Umstand, dass Suhre durch die von ihm gewählte falsche Identität einen Rückschluss auf seinen Wohnort zuließ, vor allem, da der gewählte Kibbe als Viehhändler überregional bekannt war und Suhre damit Gefahr lief, enttarnt zu werden, was letztendlich auch geschah. Jacob Suhre hatte vermutlich gemeint, dass, wenn er ein Pferd in Westbevern entwendete und es im gut 100 km entfernten Gehrde wieder veräußerte, ihm niemand auf die Schliche kommen würde – doch hatte er das regionale soziale Netzwerk der Viehhändler unterschätzt, das ihm zum Verhängnis wurde. Suhre wurde also verhaftet, verurteilt und gepfändet. Sein Hausrat sollte zur Begleichung der Amts- und Gerichtsgebühren versteigert werden. Die Versteigerung fand, nach vorangegangener Bekanntmachung von der Kanzel, am 16. September 1806 statt. Im Vorfeld der Versteigerung war eine Liste des kompletten Inventars erstellt worden, die heute als wertvolle Quelle dafür dient, welche Gegenstände zum Haushalt eines Heuerlings um 1800 gehörten:

  1. ein Brotschrank (1 Reichstaler [im Folgenden: Rt.] 8 guten Groschen [im Folgenden: ggr.]; dieser wurde zur Deckung der Amtskosten benutzt), 2. zwei Stühle (à 6 ggr.), 3. ein Tisch (12 ggr.), 4. eine alte Bettstelle mit zwei Türen an der Seite (1 Rt.), 5. ein „Pottofen mit Röhren“ (5 Rt., 12 ggr.; der Kaufmann Krümpel behauptete, dass dieser Ofen ihm gehöre, und protestierte gegen die Taxation), 6. ein eisernes Töpfchen („Pöttgen“) mit Deckel („Stülpe“; 8 ggr.), 7. eine Pfannkuchenpfanne (10 ggr.), 8. ein Oberbett mit Überzug (5 Rt., 12 ggr.), 9. ein Unterbett (2 Rt., 12 ggr.), 10. ein „Pföhl“ (= Federbett, Federkissen; 16 ggr.), 11. ein Kissen mit zwei Überzügen (16 ggr.; Kaufmann Staggemeier als „emonitor“ – Ausmahner, Wirtschaftsbeauftragter – der minderjährigen Erben des Ernst Hollenberg merkte zur den Punkten 8 bis 11 [zusammen taxiert auf 9 Rt., 8 ggr.] an, dass der Heuerling Suhre noch die Miete vom Hause schuldig sei, wofür der Suhre diese Sachen als Hypothek angeboten habe) 12. zwei Bettlaken (8 ggr.), 13. einen Sack zur Aufbewahrung der Betten (4 ggr.), 14. eine alte Bettstelle (12 ggr.), 15. ein Paar alte Stiefel (4 ggr.), 16. eine Kiste (2 Rt.), 17. zwei blecherne Schalen (2 ggr.), 18. vierzehn Stück Garn, „so etwas weis“ (à 6 ggr.), 19. zwanzig Spulen mit „Schiergarn“ (Garn aus reinem Hanf; 3 Rt., 8 ggr.), 20. ein „catunen Frauens Kammisal“ – ein baumwollenes Frauenkamisol (also eine Schoßjacke; 12 ggr.), 21. eine „Knipwage“ – Taschenwaage – aus Messing (16 ggr.; die Waage wurde ebenfalls zur Deckung der Amtskosten verwendet), 22. zehn, teilweise beschädigte Männerhemden (2 Rt, 12 ggr.), 23. ein Kaffee-Brenner (6 ggr.).

Ferner wurde notiert: „Es wird noch bemerckt das etwas Flachs mit den Saamen auch ein klein Stückgen Erd Äpfel worin ohngefehr 2 Scheffel Erd Äpfel sich befinden können da ist. Da nun der Sure das Land worauf dieses alles gewachsen ist nach den gerichtlichen Protocoll der vermieteten Minorennen [= minderjährigen Nachkommen; C.S.] Jürgen Henrich Mertens Ländereien mehrstbietend gemietet hat, und die Miete annoch schuldig ist, so bestand der Emonitor [= Ausmahner, Wirtschaftsbeauftragter; C.S. ] H. Meiners darauf das diese Sachen unter besonderer Aufsicht genommen würden, weil nach dem gerichtlichen Protocoll die Früchte für die Miethe verhaftet sein müßen, der H. Meiners hat sich auch übernommen den annoch daraußen liegenden Hanpf ein nehmen zu laßen und am 3ten Nov[ember]. hinzulegen und zum mehrstbietenden Verkauf bringen zu laßen.“

Was geht nun aus dieser Auflistung hervor? Der Haushalt des Heuerlings Jacob Suhre war relativ bescheiden. Das Inventar lässt erschließen, dass seine alltägliche Nahrung zum großen Teil aus Brot (Brotschrank), Kartoffeln, wie der Anbau von „Erd Äpfel[n]“ auf seinem gemieteten Land vermuten lässt, Pfannkuchen (Pfannkuchenpfanne) sowie Eintopfgerichten und Breien (eisernes Töpfchen) bestand. Auch Kaffee, der vermutlich aus Zichorienwurzel oder Getreide (Gerste) mittels Kaffeebrenner gebrannt wurde, verzehrte Suhre. Der „Pottofen“, der zum Kochen und zur Heizung diente, war anscheinend nur geliehen, was auf die Mittellosigkeit Suhres hinweist. Neben der Kleidung, die Suhre bei seiner Verhaftung trug und die nicht aufgeführt wird, werden – neben dem Frauenkamisol – nur Hemden und Stiefel genannt. Die Taschenwaage aus Messing diente Suhre vermutlich zu Zwecken des Handels, da er ja von den Pferdehändlern Ahlemeyer und Jost wegen seiner Handelstätigkeit identifiziert wurde. Auch das gehäufte Vorkommen von Garnen in seinem Haushalt, die aus Hanf gefertigt wurden, zeigen, dass Suhre zum Bestreiten seines Lebensunterhalts – wie auch viele andere Heuerlinge – zudem in der häuslichen Textilherstellung („Hausleinengewerbe“) tätig war. [14] Seine landwirtschaftliche Produktion richtete sich deshalb auf den Anbau von Flachs und Hanf zur Weiterverarbeitung und auf die Anpflanzung von Kartoffeln für den eigenen Verzehr. Auf Viehhaltung gibt das Inventar keinen Hinweis. Besondere Stellung nimmt in Suhres Mobiliar die Bettstelle samt Zubehör ein, deren einzelne Teile in der Inventarliste genau beschrieben werden.[15]

Das alltägliche Leben des Jacob Suhre auf der Quellengrundlage des Katalogs seines Hausrats stellt sich also im Vergleich zum Inventar größerer Höfe als äußerst bescheiden dar.[16] Sein Auskommen suchte er durch bescheidenen Ackerbau, Textilproduktion und Handel zu erhalten. Doch scheint diese dreiteilige Erwerbsgrundlage nicht ausgereicht zu haben. Seine schlechte wirtschaftliche Situation, die er gewiss mit vielen Vertretern seiner Sozialschicht teilte, führte ihn deshalb sogar in die Kriminalität. Doch verdanken wir heute Jacob Suhres Schicksal diese seltene Quelle und durch sie diesen aufschlussreichen historischen Einblick in den Alltag eines Heuerlings vor 200 Jahren.

[1]Vgl. den rechts- und soziohistorischen Hintergrund dieser Quellengattung „Sterbfallinventar“ bei: Denkler, Markus, Sterbfallinventare. Text- und variablenlinguistische Untersuchungen zum Schreibsprachenwechsel in Westfalen (1500 – 1800), Köln u.a. 2006, S. 21-40. Siehe ferner: Löffler, Peter, Inventare. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 23 (1977), S. 120-131; Müller, Helmut, Die Ausstattung der Höfe des Sand- und Kleimünsterlandes von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis um 1800, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 23 (1977), S. 132-141; Homoet, Christiane; Sauermann, Dietmar; Schepers, Joachim, Sterbfallinventare des Stifts Quernheim (1525-1808), Münster 1982. Hier auch weiterführende Literatur. Zur Thematik „Eigenbehörigkeit und Freiheit“ siehe stellvertretend mit weiterführender Literatur: Spannhoff, Christof, „in Gnaden erlaßen und in völlige Freyheit gesetzet“. Freibriefe für Lienener Einwohner als genealogische und sozialhistorische Quelle, Norderstedt 2009, S. 21-64.

[2] Zur Quellenproblematik für die unteren sozialen Schichten in der ländlichen Gesellschaft vgl.: Jarren, Volker, Hiltruper Höfe und Familien im Mittelalter und in der frühen Neuzeit. Besiedlung, Bevölkerung und Landwirtschaft im Münsterland, Bielefeld 1999, S. 148-150.

[3] Vgl. stellvertretend zum anfänglichen Interesse der älteren Forschung den Sammelband: Beiträge zur Geschichte des westfälischen Bauernstandes, hrsg. v. Engelbert v. Kerckerinck zur Borg, Berlin 1912, Faksimile-Druck mit einer Einführung von Hans-Joachim Behr, Münster 1988.

[4] Sauermann, Dietmar, Das Verhältnis von Bauernfamilie und Gesinde in Westfalen, in: Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte 50 (1978), S. 27-44; Ders., Volkskundliche Forschung in Westfalen 1770 – 1970. Geschichte der Volkskundlichen Kommission und ihrer Vorläufer, 2 Bde., Münster 1986.

[5] Stellvertretend hier mit umfangreicher Literatur zum Thema: Troßbach, Werner; Zimmermann, Clemens, Die Geschichte des Dorfes. Von den Anfängen im Frankenreich zur bundesdeutschen Gegenwart, Stuttgart 2006.

[6] Wrasmann, Adolph, Das Heuerlingswesen im Fürstenthume Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück 42 (1919), S. 53-172; Seraphim, Hans-Jürgen, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland, Münster 1948; Neueren Datums: Bölsker-Schlicht, Franz, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40 (1990), S. 223-250.

[7] Schlumbohm, Jürgen, Lebensläufe, Familien, Höfe. Die Bauern und Heuerleute des osnabrückischen Kirchspiels Belm in proto-industrieller Zeit 1650 – 1860, Göttingen 1994; Bölsker-Schlicht, Franz, Bevölkerung und soziale Schichtung im nördlichen Emsland vom 17. bis zum 19. Jahrhundert. Versuch einer Quantifizierung im Vergleich dreier Jahrhunderte, Sögel 1994; Reinders-Düselder, Christoph, Ländliche Bevölkerung vor der Industrialisierung. Geburt, Heirat und Tod in Steinfeld, Damme und Neuenkirchen 1650 bis 1850, Cloppenburg 1995; Ders., Das Artland. Demographische, soziale und politisch-herrschaftliche Entwicklungen zwischen 1650 und 1850 in einer Region des Osnabrücker Nordlandes, Cloppenburg 2000.

[8] Erfreulich hier die Untersuchungen von Eva-Maria Ameskamp zu räumlicher und sozialer Mobilität und Besitzstreben am Beispiel des Oldenburger Münsterlandes: Ameskamp, Eva-Maria,Mobilität und Besitzstreben von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland, Univ. Münster, Magisterarb. 2003; Dies., „Man wollte ja was Eigenes haben“. Mobilität und Besitzstreben von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland; Dies., „Und wir waren im Heuerlingssystem das niedrige Volk sozusagen“. Die wirtschaftliche und soziale Situation von Heuerleuten im Oldenburger Münsterland im 19. und 20. Jahrhundert, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 2007, S. 170-188. Hier auch ein neuerer Literaturüberblick zum Thema „Heuerleute“, der in diesem Rahmen nicht gegeben werden kann.

[9] Gemeindearchiv Lienen, A 247.

[10] Bei einem „Kötter“ handelte es sich um den Besitzer eines „Kotten“. Johann Aegidius Rosemann genannt Klöntrup definiert 1799 einen „Kötter“ folgendermaßen: „Das Wort Kotte [!] […] bedeutet hiesiges Landes bald ein Bauergut [!] der geringeren Art (z.B. ein Erb- oder Markkotte, dahingegen die größeren Bauerngüter: Höfe oder Erbe genannt werden) bald ein bloßes zur Wohnung für Heuerleute eingerichtetes Nebenhaus. So ist Kötter entweder ein Erb- und Markkötter der seine Wohnung eigenthümlich besitzt, und der anderwerts Kossate oder Kothsasse genannt wird, oder der Heuersmann eines anderen Bauern, ein Heuerling oder Hüsselte.“ Rosemann genannt Klöntrup, Alphabetisches Handbuch der besonderen Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück mit Rücksicht auf die benachbarten Provinzen. Faksimiledruck nach der Ausgabe 1798-1800 mit Nachträgen, Osnabrück 2004, Bd. 2, S. 228-229. Für den hier in Frage stehenden „Kötter“ Hüttemann aus Westbevern ist die erste Definition Klöntrups für „Kötter“ als Besitzer eines geringeren Bauerngutes anzusetzen. Vgl. dazu auch: Schütte, Leopold, Wörter und Sachen aus Westfalen 800 bis 1800, Münster 2007, S. 389-391.

[11] Zur Geschichte des Gutes Kirstapel und zur Biographie Arendts vgl.: Hunsche, Friedrich Ernst, Lienen am Teutoburger Wald. 1000 Jahre Gemarkung Lienen, hrsg. v. d. Gemeinde Lienen, Lienen 1965, S. 179-189 u. S. 354.

[12] „Kammerfreie“ waren freie, nicht an einen Grundherrn gebundene Personen, die nur Abgaben an die landesherrliche Kasse zu entrichten hatten. Siehe: Schütte, Wörter (wie Anm. 10), S. 373. In diesem Zusammenhang verweist diese Kennzeichnung als „kammerfrei“ zudem darauf, dass es sich um Bewohner des Kirchdorfes Lienen handelte, da nur hier kammerfreie Personen ansässig waren.

[13] Beuke, Arnold, Diebe im Münsterland. Pferdediebstahl und andere Beschaffungskriminalität vor und während des Dreißigjährigen Krieges, in: Westfälische Forschungen 54 (2004), S. 57-98. Hier auch weiterführende Literatur.

[14] Vgl. dazu die Studie von: Küpker, Markus, Weber, Hausierer, Hollandgänger. Demografischer und wirtschaftlicher Wandel im ländlichen Raum: Das Tecklenburger Land 1750-1870, Frankfurt/Main u.a. 2008, S. 74-159.

[15] Vgl. dazu: Sauermann, Dietmar, Brautschatzverschreibungen als Quelle für die Veränderungen der bäuerlichen Kultur im 18. Jahrhundert. Das Beispiel Lienen, in: Westfälische Forschungen 29 (1978/79), S. 199-222; Jarren, Höfe (wie Anm. 2), S. 162.

[16] Vgl.: Roth, Klaus, Ein münsterländischer Bauernhof nach einem Inventar aus dem Jahre1728, in: Rheinisch-Westfälische Zeitschrift für Volkskunde 18/19 (1972), S. 331-339; Müller, Ausstattung (wie Anm. 1); Jarren, Höfe (wie Anm. 2), S. 155-164.

 

Heuerlingsvertrag aus Menslage

Lübbert zu Borg schickte im Juli 2013 diesen kommentierten Heuerlingsvertrag:

Der unten im Originaltext wiedergegebene Heuerlingsvertrag befindet sich bei den Akten der Familie Bremerkamp in Wasserhausen. Eine exakte Auswertung bzw. Ge­genüberstellung der Leistungen ist leider wegen fehlender Größenangaben für die Ländereien nicht möglich. Außergewöhnlich ist jedoch die genaue Festlegung der zu leistenden Hilfe und deren Bezahlung.

Die soziale Lage eines Heuermannes war insbesondere dann bedrückend, wenn seine Hilfeleistung willkürlich vom Hofbesitzer festgesetzt oder verlangt werden konnte. Im vorliegenden Vertrag war dieser Aspekt von vornherein geklärt und entsprach soweit der »Menslager Vereinbarung« von 1845 (siehe »Kirchspiel Menslage, Beiträge zur Geschichte« 1990, Seite  120), bzw.  dem  »Gesetz,  die  Verhältnisse der Heuerleute betreffend« von  1848, das für  das Fürstentum  Osnabrück galt.

Summiert man die unten vereinbarte Hilfe, so musste der Heuermann 91 volle Tage Hilfe leisten. Die Entlohnung summiert sich  auf rund 59 Reichsmark (nicht ganz exakt fest­stellbar wegen der unterschiedlichen Bezahlung in der Ernte). Dies entspricht  etwa einem Drittel der Gesamtpachtsumme. Der Heuermann musste also noch 120 Reichsmark und die notwendige Pferdehilfe aus seinem Betrieb  erwirtschaften.  Reparaturen  kamen als ungewisse Größe noch hinzu.

Interessant ist, dass zu der Zeit doch noch mit Plaggen gedüngt wurde, auf der anderen Seite  schon durchweg mit der Maschine gedroschen wurde und der Kartoffelanbau offensichtlich noch wenig ausgedehnt war.

Miethkontrakt

Zwischen dem Col. Va(ge)ding und den Heuermann W. Bremerkamp ist nachstehender Miethkontrakt verabredet und geschlossen  worden.

l.

Der Col. Vageding vermiethet das Leibzuchts Haus mit den angrenzenden hälften Wiesengrund mit ausnahme ohne Ufer und Graben, ohne die Pappel  und ohne Holz. Und den Garten sechs Stücke und drey Stücke auf den Kampe neben den Garten grenzend  und die Hälfte von den Weide und Wiesengrund auf  die Lage, grenzet an Wahlfelds grund  vom

  1. September 1885 bis l. September 1886.

2.

Die bezeichnete Miethe kann am 1. September 1885 nach Aberntung der Hauptfrucht angetreten werden und hat Miether im letzten Miethjahre die Miethe mit dem Wohnhause ebenfalls nach Aberntung   der Hauptfrucht  am  1. September wieder abzustehen.

3.

Miether zahlt jährlich für Hausmiethe 8 Thaler, für Land und wiesengrund 52 Thaler oder im ganzen 60 Thaler oder 180 reichsmark am l. September, spätestens Weihnachten  jedes Jahres. Ist die Zahlung nicht erfolgt, so ist die Miethe auf Verlangen von Vermiether als aufgehoben zubetrachten.

4.

Der  Miether übernimmt  alle kleine  Reparaturen  am Hause,  die Diele  auszubessern  und Klemmen  (Lehmwände ausbessern)  wozu ihn das Material  von  Vermiether  angeschaft  wird. Die  Fensterscheiben, welche  zerbrochen werden  auf  seine Kosten  wieder  eingesetzt,  auch übernimmt  der  Miether  die  Handlanger  Dienste beim  Dachdecken  unentgeldlich  und  sonstige Reparaturen  auf  seine eigene Kost.

5 .

über die gegenseitige  Hülfeleistung einigten  sich  die Unterzeichneten  Contrahente folgender maßen. Miether hat  Vermiether  an Hülfe  zu leisten jedes Jahr.

Beim Jäten eine Person                            8 halbe  Tage

Grasmähen bis  Mittag                              10 Morgen  (Vormittage)

Heuen und  einfahren                              12 halbe Tage

Roggen  mähen                                        5 Tage

Roggen binden                                        3 Tage

Einfahren  2 Mann                                   4 Tage

bei den übrigen Erntearbeiten Eine Person Eine Person binden Kohlpflanzen 2 Mann Dünger eine Person Kartoffelernte 2 Mann

Dreschmaschiene  1 Person

Rübenziehen 2 Mann beim Flachse 1 Person Waschen Kartoffelnpflanzen Säen

Grumen mähen Grippen reinigen bei Plagen Dünger Wurzeln (Möhren)

Noch sonst nicht näher bezeichnete Arbeit

 

6 Tage

3 Tage

1 Tag

4 Tage

4 halbe Tage

12 Tage

4 halbe Tage

2 Tage

4 Tage

  • Tag
  • Tage
  • halbe Tage
  • Tage

2 Tage

1 Tag

 

6 Tage

 

 

6.

Miether erhält für obige Arbeit 50 Pfennige pro Tag, in der Ernte für mähen und binden 75 Pfennige, für Grasmähen bis Mittag 50 Pfennige, dagegen verpflichtet sich Venniether den Miether zur bestellung seines Ackers auf Verlangen die nöthigen Pferdehülfe 8 Tage zu lei­ sten. Der Lohn wird festgesetzt Für die Hülfe erhält Vermiether per Tag 3 Mark 50 Pfennige. wenn kein Fuhrmann beigegeben 3 Mark jedoch soll es dem Vermiether überlassen bleiben. Wenn über die verabredete Hülfeleistung hin aus gegangen werden muß so hängt dafür der Preis von gegenseitiger Verabredung der beiden  Contrahenten  ab.

7.

Miether darf ohne Erlaubniß kein Holz fällen überhaupt keine Veränderungen an den Miethswesen vornehmen , Aftervermiethe (Untervermietung) sowohl das ganze Wesen, wie einzelne Theile desselben dürfen ohne Erlaubniß des Vermiethers nicht vor genommen werden .

8.

Miether verpflichtet sich die  Ländereien  ordentlich zu  düngen,  so viel  als  möglich  von  Un­ kraut frei zuhalten und überhaupt das ganze Miethswesen in gehöriger Düngung wieder abzu­ liefern.

9.

Beide Theile steht eine Kündigung dieses Contracktes frei, und muß solches ein Jahr vorher aufgekündigt  werden, und ist dann die Miethe das nächste Jahr am  1. September  aufgehoben

10.

Bei etwägige Aufgabe der Miethe, ist die Miethe das letzte Jahr schon am 1. July desselben Jahres zu zahlen, erfolgt die Zahlung alsdann nicht, so behält sich der Venniether das Eigen­ thumsrecht  an die Früchte des Mieters  vor.

11.

Miether verpflichtet sich bei Entnahme der Rasen (Plaggendüngung) nicht mehr wie jährlich den achten Theil zu nehmen , der niedrige Wiesengrund vor dem Hause, darf ohne Erlaubniß des Verpächters nicht geplaget werden, und muß der Miether bei entnahme der Rasen mit gehöriger Düngung dasselbe wieder in ordnung  bringen.

12.

Zur Sicherheit hat  Miether nebst Frau,  so wie  auch Venniether diesen Miethkontrackt,  zu unterschreiben, und bürgen Miether nebst Frau mit ihren sämtlichen Habe und Güter für die Ausführung  desselben.

 

(gez. Unterschriften)

Kurz vorweg…

Der jüngeren Generation ist der Begriff „Heuerlingswesen” vielfach schon gar nicht mehr geläufig. Dabei war diese Sozialisationsform bis etwa 1960 im ländlichen Bereich Nordwestdeutschlands stark verbreitet. ln einem Gebiet vom nördlichen Ruhrgebiet bis an Ostfriesland heran und von der niederländischen Grenze bis fast nach Hannover gab es Heuerleute, und in etlichen Orten stellten sie mehr als die Hälfte der Einwohnerschaft. Das Heuerlingswesen erfüllte eine wichtige gesellschaftliche Funktion, gab es doch den nachgeborenen – wenig erbenden Töchtern und Söhnen sowohl der Bauern als auch der Heuerleute für eine bestimmte geschichtliche Periode die Möglichkeit, zu heiraten und auf dieser Basis eine zumeist sehr bescheidene Existenz zu gründen.

Allerdings hat sich dann im Laufe der letzten vierhundert Jahre auch deutlich gezeigt, dass sich in diesem Zusammenleben von landbesitzenden und landlosen Menschen auf engem Raum zwischenmenschliche Probleme nahezu zwangsläufig entwickeln mussten. Wie problematisch sich auch bis heute noch dieses Thema darstellt, beschreibt eine emsländische Studentin in ihrer Examensarbeit aus dem Jahre 1997 an der Universität Münster so: ,,Bei den Untersuchungen zu dieser Arbeit, in Gesprächen mit den Nachfahren von Heuerleuten und Bauern und auch mit Leuten, die selber noch in einem Heuerverhältnis gestanden haben, war immer wieder zu spüren, dass es noch große Empfindlichkeiten auf beiden Seiten gibt. Zwar zeigten sich in aller Regel immer mehr die deutlichen Gegensätze. So ist dann auch nachzuweisen, dass die zweite Generation sich häufig schon eine Heuerstelle auf einem anderen Hof suchte. (Martin Greskamp, verheiratete Goegejohann, Bohmte) Mittlerweile hatte sich gezeigt, dass dieser Symbiose zwischen Heuern und Verheuern ein für die damalige Zeit wichtiges wirtschaftliches Element innewohnte. Die Bauern gingen dazu über, sich mehrere Heuerhäuser, häufig in der Nähe des Hofes, anzulegen.

So sahen sich die Bauern selbst

 

Es wurde von älteren Zeitzeugen immer wieder darüber berichtet, dass etliche Bauern sich im Bereich ihres Hofes nach  der Ablösung aus der Eigenhörigkeit im Laufe des 19. Jahrhunderts selbst wie  „kleine Fürsten“ vorgekommen seien. Und so sprachen sie auch sehr selbstbewusst mittlerweile bei ihren Knechten und Mägden und selbst bei ihren Heuerleuten von „use Lüe“, von „unseren Leuten“. Das ging in einigen Gegenden so weit, dass eine Magd oder ein Knecht bei der Anstellung auf einem Bauernhof den eigenen Familiennamen verlor: Wenn also Gertrud Müller auf dem Hof Meyer eine Arbeitsstelle annahm, so hieß sie fortan etwa Meyers  Gertrud. Gab es in der Familie Meyer selbst schon eine Gertrud, dann wurde auch der Vorname der Magd noch geändert. So konnte aus Gertrud Müller Meyers Katharina werden.

Gegenüber der Bevölkerung im benachbarten Kirchdorf war der besitzende Bauer in aller Regel in einer besseren gesellschaftlichen Position. Er konnte aus seiner landwirtschaftlichen Produktion zunehmend in das Dorf und darüber hinaus seine Erzeugnisse verkaufen. Damit war er für verschiedene dörfliche Berufszweige (wie z. B. Schmied, Kutsch- und Wagenbauer, Landmaschinenhersteller) der wichtigste Kundenkreis. Während der Großteil der Bewohner der Kirchdörfer als Handwerker und Kaufleute bis nach dem Zweiten Weltkrieg noch Ackerbürger waren und auf ihren im Vergleich zu den umliegenden Bauern kleinen landwirtschaftlichen Flächen sich  in weiten Teilen noch selbst versorgen mussten, leiteten die Ackerbauern ihr besonderes Selbstbewusstsein allein schon über ihren größeren Besitz ab. Auch gegenüber der städtischen Bevölkerung sahen sich viele Bauern in einer gesellschaftlich besseren Position, so sprach man eher abfällig von den „Städtkern“.

Mehrere ältere Bauern antworteten auf die Frage, warum denn nichterbende Söhne von Landwirten lieber das Los eines unverheirateten Onkels auf dem elterlichen Hof annahmen als in einen Handwerksberuf zu treten: „Datt was to minn!“ In der deutschen Fassung ausgedrückt heißt das, dass eine solche Lebensform unter dem gesellschaftlichen Niveau der bäuerlichen Abstammung lag. Dann übernahm der abgehende Bauernsohn doch lieber eine Heuerstelle als letzten Ausweg zu einer Familiengründung.