Die Gründung des „Vereins Christlicher Heuerleute“

von Dr. Helmut Lensing

Die Konstituierung des „Vereins Christlicher Heuerleute“ (VCH) war eine Folge der politischen Umwälzung vom November 1918. Mit dem Sturz der Monarchie und der Etablierung der demokratischen Republik von Weimar wurde auf allen Ebenen das gleiche, geheime, allgemeine, direkte und freie Wahlrecht für Männer und Frauen eingeführt. Dies galt auch für die kommunalen Wahlen, bei denen bislang insbesondere Minderbemittelten durch ein Zensusrecht jede politische Mitwirkung verwehrt gewesen war. In vielen Gemeinden des Emslands wurden dennoch Einheitslisten aufgestellt. Die Vertreter verschiedener dörflicher Interessengruppen und sozialer Schichten einigten sich im Vorfeld auf einen Schlüssel zur Verteilung der Sitze. Dabei kamen erstmals Heuerleute, denen die Kriegserfahrung den Horizont erweitert und das Selbstbewusstsein gestärkt hatte, in die Kommunalparlamente. In Handrup bei Freren gelang jedoch kein friedliches Einvernehmen. Hier standen sich bei der ersten demokratischen Wahl der Gemeindevertretung im März 1919 zwei Listen gegenüber. Die Einheitsliste war gescheitert, weil die 34 Bauern des Dorfes darin für sich neun Vertreter beanspruchten, den 65 Heuerleuten und Pächtern jedoch nur sechs Abgeordnete zugestehen wollten. Wie das „Frerener Volksblatt“ berichtete, spielten sich im Ort vor dem Urnengang „stürmische Szenen“ ab. Die starken Auseinandersetzungen in Handrup drohten sogar „in Tätlichkeiten auszuarten[i]. Die Heuerleute gewannen die Kommunalwahl und vermochten erstmals die Geschicke der Gemeinde zu bestimmen[ii]. Die durch diese Auseinandersetzung selbstbewusst gewordenen Handruper Heuerleute und Pächter ließen den erlebten Konflikt mit den Bauern nicht auf sich beruhen. Für Christi Himmelfahrt, den 1. Juni 1919, riefen sie eine Heuerleute-Versammlung nach Lengerich ein. Die Leitung übernahm der Pächter Blömer aus Handrup, Redner war der dortige Haussohn Josef Deters (1887-1958). Laut „Frerener Volksblatt“ beleuchtete er „in ruhiger, wenngleich etwas einseitiger Weise die Stellung des Heuermanns in der Gemeinde, im Kreis und zum Grundherrn“. Deters beklagte, dass die Heuerleute bei der Wahl des Kreistags übergangen worden wären und im einflussreichen Kreisausschuss überhaupt nicht vertreten seien, obgleich sie ein Drittel der Bevölkerung des Kreises Lingen stellten. Ferner forderte Deters ein Pachtgesetz, um die mündlichen Heuerverträge auf eine sichere rechtliche Grundlage zu stellen, sowie einen Schlichtungsausschuss für Streitigkeiten. Die Lengericher Heuerleute-Versammlung beschloss die Gründung eines Vereins auf christlicher Grundlage. Er solle mit dem sozialistischen „Nordwestdeutschen Heuerlings-Verband“, der sich kurz zuvor im benachbarten Kreis Bersenbrück unter Leitung des späteren SPD-Reichstagsabgeordneten Wilhelm Helling (1881-1925) konstituiert hatte, nichts zu tun haben und sich möglichst einer größeren christlichen Organisation anschließen. Die Gründung des „Vereins Christlicher Heuerleute“ weiterlesen

Verein Christlicher Heuerleute

Der „Verein Christlicher Heuerleute“ 1919 bis 1933

Eine bedeutende Interessenorganisation ländlicher Unterschichten im deutschen Nordwesten

 

von Helmut Lensing

Einleitung

 

Heuerleute waren eine regionale Besonderheit der ländlichen Gesellschaft Nordwestdeutschlands. Mehrere Jahrhunderte stellten sie im Kerngebiet ihrer Verbreitung, dem heutigen Emsland, der Grafschaft Bentheim, dem nördlichen Westfalen, dem Osnabrücker Land und dem Oldenburger Münsterland, einen beachtlichen Teil der Bevölkerung. Der Gegensatz zwischen Heuerleuten und Bauern prägte lange das dörfliche Leben, bis diese Schicht schließlich infolge Auswanderung, Abwanderung in die Industrie und letztlich durch den agrarischen Strukturwandel in den 1960-Jahren ausstarb[i].

Was waren nun aber Heuerlinge oder Heuerleute? Das Heuerlingswesen unterschied sich in seinem Verbreitungsgebiet stark und war in seiner genauen Ausprägung ganz von den lokalen und regionalen Gegebenheiten abhängig. Ganz grob lässt sich ein Heuerling definieren als „Inhaber einer – meist unselbständigen – landwirtschaftlichen Stelle, die er von einem landwirtschaftlichen Arbeitgeber gepachtet hat und mit seiner Familie für eigene Rechnung bewirtschaftet“, bzw. als jemand, der „seine Pacht in bar und Arbeitshilfe bezahlt[ii]. Dabei war es nicht selten, dass Heuerleute selbst Kleinstgrundbesitzer waren, aber zum Überleben hinzupachten mussten. Folglich waren Heuerlinge häufig weder reine Pächter noch reine Landarbeiter, sondern sie nahmen in der dörflichen Hierarchie eine Mittelstellung zwischen diesen und den Bauern ein. Das Heuerhaus war bei reinen Pächtern zumeist Eigentum des Bauern, das Inventar hatte der Heuermann zu stellen. Als Gegenleistung für das Wohnrecht und die Pachtfläche, in vielen Regionen überdies für bäuerliche Hilfsleistungen wie die Stellung von Gespannen oder die Mitbenutzung des hofeigenen Backhauses, musste der Heuerling nicht selten mitsamt seiner Familie dem Verpächter Arbeitshilfe leisten.

Hans-Jürgen Seraphim unterscheidet vier Gruppen von Heuerlingen:

  1. Den Landarbeiterheuerling, der eine Pachtfläche von eins bis drei Hektar besitzt und eine große Arbeitsverpflichtung zu leisten hat.
  2. Den Pächterheuerling mit einer größeren Pachtfläche und einer geringeren Arbeitsverpflichtung.
  3. Den Industrieheuerling, der nur eine geringe landwirtschaftliche Arbeitshilfe leistet.
  4. Den Landarbeiterkleinheuerling, der aber im Regierungsbezirk Osnabrück nicht vorkam[iii].

 

Im Emsland dürften vornehmlich die Landarbeiter- und Pächterheuerlinge vorzufinden gewesen sein, wobei hier laut Heinrich Kuhr (1892-1971) die Pächterheuerlinge überwogen[iv]. Im Osnabrücker Raum hingegen dominierten laut Johannes Drees (1894-1944) die Industrieheuerlinge[v]. Die Heuerlinge verdienten sich nicht nur durch Arbeitshilfe beim Bauern etwas hinzu, sondern je nach örtlicher Gegebenheit betätigten sie sich nebenbei, eher hauptberuflich oder je nach saisonalem Angebot als Industriearbeiter, Holzschuhmacher, Korbflechter, Hausschlachter, Kanal-, Straßen-, Land- oder Forstarbeiter[vi]. Die Zahl der Heuerleute nahm im Emsland von Süden nach Norden hin ab.

 

Tab. 1: Die Zahl der Heuerlinge im Emsland und in der Grafschaft Bentheim 1927[vii]

Landkreis  Heuerlingsstellen Anteil an allen landw. Betrieben in Prozent

Aschendorf                  95                                4,5

Hümmling                   485                              15,2

Meppen                       717                              28,4

Lingen                         1311                            36,6

Bentheim                    799                              22,5

Gesamt           3407                22,8

 

Während die Institution des Heuermanns im Emsland noch weithin bekannt ist, gilt dies nicht für deren Interessenorganisation, einem mitgliederstarken und politisch einflussreichem Verband, der in zahlreichen Dörfern im deutschen Nordwesten präsent war.

[i] Siehe dazu näher: Franz Bölsker-Schlicht, Bevölkerungsgeschichte von 1800 bis 1945, in: Werner Franke/Josef Grave/Heiner Schüpp/Gerd Steinwascher (Hrsg.), Der Landkreis Emsland, Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Hrsg. im Auftrag des Landkreises Emsland, Meppen 2002 (weiterhin Bölsker-Schlicht), S. 431-440, Franz Bölsker-Schlicht, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40/1990, Münster 1990, S. 223-250. Zur Entstehung der Heuerleuteschicht und deren Ausgestaltung vgl.: (Adolf) Wrasmann, Das Heuerlingswesen im Fürstentum Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, Teil I Bd. 42/1919, Osnabrück 1920, S. 52-171, und Teil II in Bd. 44/1921, Osnabrück 1922, S. 1-154. Zur Ausgestaltung im Emsland siehe auch: Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht?, in: Lingener Volksbote (weiterhin LVB) Nr. 9 vom 11.01.1929.

[ii] Zitiert nach: Christof Haverkamp, Die Heuerleutebewegung im 20. Jahrhundert im Regierungsbezirk Osnabrück, in: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte (Hrsg.), Emsländische Geschichte Bd. 6, Dohren 1997 (die Reihe wird weiterhin zitiert als: EG mit Bandangabe), 89-107 (weiterhin Haverkamp), S. 90.

[iii] Hans-Jürgen Seraphim, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland (= Veröffentlichung des Provinizialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe I: Wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Arbeiten, Heft 5), Münster 1948, eigene Zusammenfassung nach S. 26-27.

[iv] Heinrich Kuhr, Das Heuerlingswesen im Emsland und in den Nachbargebieten, in: Jahrbuch des Emsländischen Heimatvereins Bd. 12/1965, (Meppen o.J.) (weiterhin Kuhr), 60-72, S. 60. Zu den Arbeitsverpflichtungen siehe: Ebd. S. 61.

[v] Johannes Drees, Arbeitsausgleich zwischen Industrie und Landwirtschaft dargestellt am Heuerlingswesen im Kreise Osnabrück, Diss. Göttingen 1924 (weiterhin Drees), S. 24.

[vi] Kuhr (wie Anm. 4), S. 62.

[vii] Von verschiedenen Autoren, zitiert nach: Haverkamp (wie Anm. 2), S. 90.

Verein Christlicher Heuerleute 1919 – 1933

Der „Verein Christlicher Heuerleute“ 1919 bis 1933 

Eine bedeutende Interessenorganisation ländlicher Unterschichten im deutschen Nordwesten

von Dr. Helmut Lensing

Heuerleute waren eine regionale Besonderheit der ländlichen Gesellschaft Nordwestdeutschlands. Mehrere Jahrhunderte stellten sie im Kerngebiet ihrer Verbreitung, dem heutigen Emsland, der Grafschaft Bentheim, dem nördlichen Westfalen, dem Osnabrücker Land und dem Oldenburger Münsterland, einen beachtlichen Teil der Bevölkerung. Der Gegensatz zwischen Heuerleuten und Bauern prägte lange das dörfliche Leben, bis diese Schicht schließlich infolge Auswanderung, Abwanderung in die Industrie und letztlich durch den agrarischen Strukturwandel in den 1960-Jahren ausstarb[i].

 

Was waren nun aber Heuerlinge oder Heuerleute? Das Heuerlingswesen unterschied sich in seinem Verbreitungsgebiet stark und war in seiner genauen Ausprägung ganz von den lokalen und regionalen Gegebenheiten abhängig. Ganz grob lässt sich ein Heuerling definieren als „Inhaber einer – meist unselbständigen – landwirtschaftlichen Stelle, die er von einem landwirtschaftlichen Arbeitgeber gepachtet hat und mit seiner Familie für eigene Rechnung bewirtschaftet“, bzw. als jemand, der „seine Pacht in bar und Arbeitshilfe bezahlt[ii]. Dabei war es nicht selten, dass Heuerleute selbst Kleinstgrundbesitzer waren, aber zum Überleben hinzupachten mussten. Folglich waren Heuerlinge häufig weder reine Pächter noch reine Landarbeiter, sondern sie nahmen in der dörflichen Hierarchie eine Mittelstellung zwischen diesen und den Bauern ein. Das Heuerhaus war bei reinen Pächtern zumeist Eigentum des Bauern, das Inventar hatte der Heuermann zu stellen. Als Gegenleistung für das Wohnrecht und die Pachtfläche, in vielen Regionen überdies für bäuerliche Hilfsleistungen wie die Stellung von Gespannen oder die Mitbenutzung des hofeigenen Backhauses, musste der Heuerling nicht selten mitsamt seiner Familie dem Verpächter Arbeitshilfe leisten.

Hans-Jürgen Seraphim unterscheidet vier Gruppen von Heuerlingen:

  1. Den Landarbeiterheuerling, der eine Pachtfläche von eins bis drei Hektar besitzt und eine große Arbeitsverpflichtung zu leisten hat.
  2. Den Pächterheuerling mit einer größeren Pachtfläche und einer geringeren Arbeitsverpflichtung.
  3. Den Industrieheuerling, der nur eine geringe landwirtschaftliche Arbeitshilfe leistet.
  4. Den Landarbeiterkleinheuerling, der aber im Regierungsbezirk Osnabrück nicht vorkam[iii].

 

Im Emsland dürften vornehmlich die Landarbeiter- und Pächterheuerlinge vorzufinden gewesen sein, wobei hier laut Heinrich Kuhr (1892-1971) die Pächterheuerlinge überwogen[iv]. Im Osnabrücker Raum hingegen dominierten laut Johannes Drees (1894-1944) die Industrieheuerlinge[v]. Die Heuerlinge verdienten sich nicht nur durch Arbeitshilfe beim Bauern etwas hinzu, sondern je nach örtlicher Gegebenheit betätigten sie sich nebenbei, eher hauptberuflich oder je nach saisonalem Angebot als Industriearbeiter, Holzschuhmacher, Korbflechter, Hausschlachter, Kanal-, Straßen-, Land- oder Forstarbeiter[vi]. Die Zahl der Heuerleute nahm im Emsland von Süden nach Norden hin ab.

Tab. 1: Die Zahl der Heuerlinge im Emsland und in der Grafschaft Bentheim 1927[vii]Landkreis                    Heuerlingsstellen         Anteil an allen landw. Betrieben in Prozent

Aschendorf                 95                                4,5

Hümmling                   485                              15,2

Meppen                       717                              28,4

Lingen                         1311                            36,6

Bentheim                     799                              22,5

Gesamt                        3407                            22,8

 

Während die Institution des Heuermanns im Emsland noch weithin bekannt ist, gilt dies nicht für deren Interessenorganisation, einem mitgliederstarken und politisch einflussreichem Verband, der in zahlreichen Dörfern im deutschen Nordwesten präsent war

[i] Siehe dazu näher: Franz Bölsker-Schlicht, Bevölkerungsgeschichte von 1800 bis 1945, in: Werner Franke/Josef Grave/Heiner Schüpp/Gerd Steinwascher (Hrsg.), Der Landkreis Emsland, Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Hrsg. im Auftrag des Landkreises Emsland, Meppen 2002 (weiterhin Bölsker-Schlicht), S. 431-440, Franz Bölsker-Schlicht, Sozialgeschichte des ländlichen Raumes im ehemaligen Regierungsbezirk Osnabrück im 19. und frühen 20. Jahrhundert unter besonderer Berücksichtigung des Heuerlingswesens und einzelner Nebengewerbe, in: Westfälische Forschungen 40/1990, Münster 1990, S. 223-250. Zur Entstehung der Heuerleuteschicht und deren Ausgestaltung vgl.: (Adolf) Wrasmann, Das Heuerlingswesen im Fürstentum Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde von Osnabrück, Teil I Bd. 42/1919, Osnabrück 1920, S. 52-171, und Teil II in Bd. 44/1921, Osnabrück 1922, S. 1-154. Zur Ausgestaltung im Emsland siehe auch: Heinrich Kuhr, Ist das Heuerlingswesen dem Untergang geweiht?, in: Lingener Volksbote (weiterhin LVB) Nr. 9 vom 11.01.1929.

[ii] Zitiert nach: Christof Haverkamp, Die Heuerleutebewegung im 20. Jahrhundert im Regierungsbezirk Osnabrück, in: Studiengesellschaft für Emsländische Regionalgeschichte (Hrsg.), Emsländische Geschichte Bd. 6, Dohren 1997 (die Reihe wird weiterhin zitiert als: EG mit Bandangabe), 89-107 (weiterhin Haverkamp), S. 90.

[iii] Hans-Jürgen Seraphim, Das Heuerlingswesen in Nordwestdeutschland (= Veröffentlichung des Provinizialinstituts für westfälische Landes- und Volkskunde, Reihe I: Wirtschafts- und verkehrswissenschaftliche Arbeiten, Heft 5), Münster 1948, eigene Zusammenfassung nach S. 26-27.

[iv] Heinrich Kuhr, Das Heuerlingswesen im Emsland und in den Nachbargebieten, in: Jahrbuch des Emsländischen Heimatvereins Bd. 12/1965, (Meppen o.J.) (weiterhin Kuhr), 60-72, S. 60. Zu den Arbeitsverpflichtungen siehe: Ebd. S. 61.

[v] Johannes Drees, Arbeitsausgleich zwischen Industrie und Landwirtschaft dargestellt am Heuerlingswesen im Kreise Osnabrück, Diss. Göttingen 1924 (weiterhin Drees), S. 24.

[vi] Kuhr (wie Anm. 4), S. 62.

[vii] Von verschiedenen Autoren, zitiert nach: Haverkamp (wie Anm. 2), S. 90.

https://www.emslaendischer-heimatbund.de/medien/bilder/publikationen/Inhaltsverzeichnis/Emsland-Jahrbuch_Band_53_2007.pdf

Fragebögen zum Heuerlingswesen

Nachfolgender Fragebogen wurde gemeinsam in einem Arbeitskreis des KHB Diepholz unter Leitung von Wilfried Meyer aus Weyhe entwickelt.

Grundlage war der von mir entwickelte Fragebogen für das Emsland, die Grafschaft Bentheim und den Altkreis Bersenbrück.

Frage1

Frageb 2

Frageb3

frageb4

Frageb5

Bestandsaufnahmen und Forschungen

Seit über 20 Jahren recherchiere ich auf verschiedenen Ebenen und mit unterschiedlichen Techniken und Hilfsmitteln zum Heuerlingswesen.

Darüber soll hier nach und nach berichtet werden.

Dr. Andreas Eiynck

Dr. Andreas Eiynck stammt aus Coesfeld im Westmünsterland. Er studierte in Münster europäische Ethnologie und übernahm 1988 Mettingen_Andreas_Eiynck_02_bearbeitet-1die Leitung und Neugestaltung des Emslandmuseums in Lingen.

Durch verschiedene Veröffentlichungen vor allem zum ländlichen Bauen in Nordwestdeutschland wurde er nicht nur in Fachkreisen bekannt.

Gerade auch zum Thema Heuerlingswesen ist er ein profunder Kenner mit einem enormen Fundus u. a. an Fotos und Dokumenten.

So hat er auch den Heuerlingsvertrag Elting aus Vehs übersetzt.

Krankeiten der Moffen (H. Schaten)

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Hier stellt er nachfolgend in einem Aufsatz seine Recherchen zu erkrankten Hollandgängern vor, die während der Arbeitssaison auf der Rückreise im Westmünsterland auftauchten und versorgt werden mussten:

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