Kein direkter Hinweis auf „Heuerleute“ in umfangreicher Schulbibliothek im Emsland

Der frühere Schulleiter des Gymnasiums Georginanum in Lingen, Oberstudiendirektor i. R. Heinz Buss, stellte „seine“ Schulbibliothek vor, die er seit seiner Pensionierung intensiv betreut.

 

Auf die Frage, ob es in dieser aus der ehemaligen Universität in Lingen hervorgegangenen wissenschaftlichen Bibliothek auch Hinweise auf das Heuerlingswesen gebe,  zeigte Heinz Buss den nachfolgenden Text aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg, der zumindest etwas aussagt über damaligen Umweltbedingungen der ländlichen Bevölkerung in diesem Raum:

Ich bin in einer als ganz reizlos verschrieenen Gegend  geboren und aufgewachsen, im sogenannten „Muffrika“ – das ist ein den meisten Lesern wohl unbekannter geographischer Begriff. Dieser Landstrich liegt an der mittleren Ems und erstreckt sich im Westen bis an die holländische Grenze. Meppen, in dessen Nähe Krupp einen großen Schießplatz eingerichtet hat, und Lingen an der Ems, mein lieber Heimatort, sind seine beiden Städte. Der Dortmund-Ems-Kanal führt jetzt, mancherlei Segen spendend, hindurch. Weitausgedehnte Heiden und Moore wechseln dort mit magerem Sandboden und dürftigen Kieferbeständen ab. […]

Ich bin meinem lieben Vater, einem echten Wandersmann, aus tiefstem Herzensgrunde  dankbar, daß er uns, seine vier Söhne, schon als Knaben immer mit hinaus nahm auf die täglichen Spaziergänge und größeren Wanderfahrten und uns die Reize der unendlichen Heide, die unheimliche Schönheit des unter den Schritten bebenden Moores und den winterlichen Zauber des schneebedeckten Tannenwaldes erkennen lehrte. Wie belebten sich im Sommer die weiten Flächen, wenn sie mit den rosa schimmerden Blütenrispen der Heide (Calluna vulgaris) bedeckt waren, wie freuten uns die tausend und abertausend Glöckchen der schöneren Glockenheide (Erica tetralix), und wie wimmelte es unter und in ihnen, wenn man nur genauer  hinschaute, von schimmernden, raschen Cincidelen  und anderen Laufkäfern, von schlängelnden Eidechsen und summenden Bienen! Wie labte sich der Blick an der Unendlichkeit der Ebene, die nur einzeln von einer Schar magerer Heidschnucken oder der einsamen Hütte eines Imkers unterbrochen wurde!

Über den Autor:

Hermann Raydt (*1851-1914* ) war u.a. Gründungsmitglied des deutschen Fußballbundes , der Enkel des Juraprofessors an der Lingener Universität Theodor Christian Friederich Raydt  (*1767-1833*) und  Sohn des Konrektors am Gymnasium  Johann Carl Wilhelm Raydt (*1806-1877*)

Seinem  Bruder Dr. Wilhelm Raydt ist es zu verdanken, dass  das Bier in den Gaststätten mittels CO² aus dem Zapfhahn kommt: Er erfand 1880 das „Verfahren und Apparate um mittels tropfbarer flüssiger Kohlensäure Wasser zu imprägnieren, zu heben und zu werfen“. Seit 1881 befasste er sich in Hannover auch mit Erfolg der Konstruktion von CO²-Maschinen.

Foto: Archiv Bernd Robben

Ab 1850 wurden zunehmend Landmaschinenfabriken gegründet

Auch noch  in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden in Deutschland die landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte von den Dorfhandwerkern – dem Schmied und dem Stellmacher – auf Bestellung gebaut.

 

Diese wichtigen Gebrauchsgegenstände wurden fast ausschließlich aus Holz gebaut und waren von daher wenig belastbar.

 

Als nun ab 1850 zunehmend Landmaschinenfabriken gegründet wurden, veränderte das auch die Aufgabenstellung und die Arbeitsweise der Heuerleute, der Knechte und auch der Mägde.

Die früheren  und durch neue Maschinen veränderten Arbeitsweisen sollen nachfolgend dokumentiert werden.

     1. Bodenbearbeitung

  • Pflügen
  • Eggen
  • Walzen

        2. Sä- und Pflanztechnik

  • Drillmaschinen,
  • Pflanzmaschinen,
  • Kartoffellegemaschinen

 3. Pflanzenpflege und Pflanzenschutz

  • Hackgeräte,
  • Spritzen

      4. Erntetechnik

  • Getreide von der Sense über die Mähmachine, den Bindemäher zum Mähdrescher
  • Gras/Heu
  • Kartoffeln
  • Rüben
  • Flachs

5. Erntelagerung

  • Einmieten
  • Silieren
  • Dämpfen
  • Trocknen

 

Foto 1 und 2: Archiv Hubert Hölscher, Foto 3: Böckenhoff Grewing

 

Handdrusch mit Dreschflegeln

Bis zum Aufkommen erster Dreschmaschinen (Stiftendrescher) mussten die eingelagerten Getreidegarben mühsam mit einem Dreschflegel ausgedroschen werden. Das geschah zumeist im Viererverbund. Dabei musste ein gemeinsamer Takt und eine vorgegebene Schlagrichtung eingehalten werden, damit auch alle Ähren „erwischt“ wurden. Mehrere Durchgänge mit jeweiligem Auflockern der Getreidehalme waren dabei nötig.

Erst dann konnte das nun ausgedroschene Stroh aufgebunden und eingelagert werden zur späteren Einstreu in den Viehställen. Auch für Nachbesserungen am Strohdach wurde es gebraucht.

Die Heuerleute hatten neben etlichen Pflichttagen auf dem Hof „ihres“ Bauern zu dreschen – auch die eigenen Getreidegarben mussten mühsam aufgearbeitet werden.

Landlose in Niederbayern und Schleswig-Holstein: ein Nord-Süd Vergleich

 

 

Die Dokumentation der Wohnsituation der Landlosen wird auch – allerdings sehr vereinzelt – in den beteiligten Fachwissenschaften als Desiderat beschrieben.
Ich möchte mich dabei auf diese Veröffentlichung beziehen:

https://www.lwl.org/voko-download/BilderNEU/422_012Glaentzer.pdf

Die Kernaussage: Fast durchweg wird in der bescheidenen Fachliteratur von den angestammten Bauerngehöften berichtet in ihren regionalen Ausprägungen.
Diese sind insbesondere von ihren Grundlegungen und Aufbauten (Fachwerken) in der Mehrheit deutlich robuster ausgebaut als die Behausungen der Pächter (z.B. Häusler, Heuerleute, Inleute, Insten und auch Landarbeiter). Diese Gebäude waren nicht selten nicht nur in ihrer Holzkonstruktion aus Abbrüchen mehr provisorisch angelegt und damit weniger haltbar.

Eben deshalb sind sie auch heute nur noch selten erhalten.

Wohnformen der Unterschichten schlecht repräsentiert

Aus: Gläntzer, Volker: Ländliches Wohnen vor der Industrialisierung. In: Beiträge zur Volkskultur in Nordwestdeutschland, herausgegeben von der Volkskundlichen Kommission für Westfalen, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Heft 12, Münster 1980, Seite 92

In den umfangreicheren zeitgenössischen Quellen, vor allem in den landwirtschaftlichen Beschreibungen, wurde eine soziale Differenzierung zwar im bevölkerungsstatistischen Teil recht genau durchgeführt, im ethnographischen Teil aber nur selten und dann sehr vereinfacht wieder berücksichtig. Infolge dieser unterschiedlichen Differenzierung lassen sich meist keine genaueren Korrelationen zwischen einer sozialen Schicht und der zugehörigen Hausform bilden. Häufig wurden einfach die Häuser des “Landmanns” oder des “gemeinen Bauern”  beschrieben, eine freilich wenig aussagekräftige Einordnung. (…)

Aber auch wo genauer auf sozial bedingte Unterschiede im Wohnen hingewiesen wurde, wurde in der Regel nur die Hausform einer, und zwar der oberen der genannten Schichten ausführlicher beschrieben.

So wies Heineken zwar pauschal auf “kleine ärmliche Wohnungen, oft mehrere unter einem Dache, die selten mehr als ein kleines Zimmer und einen Stall enthalten, und Eigenthum des Bauern, auf dessen Grund und Boden sie stehen, sind” und die die “kleinem Besitzer, Köther, Brinksitzer, Häuslinge genannt” bewohnen, hin, beschrieb dann aber ausführlich nur die Häuser der “eigentlichen Bauern” (1836/bei Bremen).

Nur selten bezog sich die Darstellung ausdrücklich auf die “Einrichtung und Bauart der gewöhnlichen Bauerhäuser” und nicht auf die Häuser der “begüterten Bauern oder Meyer” und setzte dann – allerdings ebenfalls pauschal – die Hausform der reicheren Bauern davon ab (1793/Grafschaft Ravensberg).

Noch seltener schließlich wurden die Wohnverhältnisse zweier Sozialgruppen, wie bei Mussäus 1837 die der Bauern und Kätner Mecklenburg-Schwerins, mit gleicher Ausführlichkeit beschrieben.

 

 

 

Die Heuerfamilie Böckermann siedelte 1917 nach Westpreußen, musste das Anwesen nach dem 1. Weltkrieg wieder verlassen… eine Odyssee der besonderen Art

Franz – Josef Böckermann berichtet im Jahre 2016 über ein besonderes Familienschicksal:

Nachfolgendes Videointerview entstand 2016 im Hause von Franz-Josef Böckermann in Versen bei Meppen.

Im April des nachfolgenden Jahres verstarb Herr Böckermann.

Die Familiengeschichte der ursprünglichen Heuerlingsfamilie ist sehr komplex:

Stationen der Familie ab 1917

  1. Heuerling bis 1917 in Dümmerlohausen
  2. Siedlerhofeigner in Damerau (Westpreußen, nach dem 1. Weltkrieg polnisch)
  3. Ab 1927 neuer Siedlerhof im 50 Kilometer weiter westlich gelegenen Damerau (deutsches Gebiet)
  4. Flucht nach dem 2. Weltkrieg auf eine Siedlerstelle im Emsland
  5. Kauf eines landwirtschaftlichen Betriebes (ca. 500 Hektar) in Mecklenburg-Vorpommern)

Weitere Informationen folgen…..

Pachtverträge waren selten – hier einige Beispiele

Heuerlingsverträge und ihre Auswirkungen

aus: Das Heuerlingswesen in Norddeutschland von Jürgen Seraphim, Münster 1948, Seite 148

 

Beispiel 1

Kreis Herford, Gemeinde Westerenger.

Der Heuermann bewirtschaftet 2,66 Morgen Acker. Die Miete für den Kotten und die Pacht betragen zusammen jährlich RM. 60,—. Der Heuermann, der gleichzeitig Heimarbeiter in der Zigarrenindustrie ist, ist gegen einen Stundenlohn von RM. 0,20 zur Hilfeleistung auf dem bäuerlichen Hof verpflichtet, bis die Summe von RM. 60,— abverdient ist, d. h. rund 40 Tage im Jahr. Darüber hinaus besteht für ihn und seine Frau jederzeit die Möglichkeit, weitere Arbeit auf dem Hof zu finden. Jedoch besteht eine Arbeitsverpflichtung für die Frau nicht. Auf der Heuerlingswirtschaft werden 2-3 Ziegen, 1-2 Schweine und zirka 10-Hühner gehalten.

 

Beispiel 2.

Kreis Herford, Gemeinde Ennigloh

Der Heuerling erhält zu pachtweiser Nutzung 3 Morgen Land, die mit 12 Tagen (162 Stunden) Arbeit je Morgen zu entgelten sind. Insgesamt ergibt sich eine Arbeitsleistung ‚von 54 Tagen (486 Stunden). Da gemäß Vertrag die Stunde mit RM. 0,50 berechnet wird, beträgt der geldliche Gegenwert für die Landnutzung RM. 243,—. Die Miete des Kottens ist mit RM. 75,— festgesetzt, so,„ daß der Heuermann einen rechnerischen Gesamtbargeldaufwand von RM. ‚318,— aufzu­bringen hat. Es ist jedoch festzustellen, daß auch die Miete meist durch Arbeit abgegolten wird, obgleich hierzil eine vertragliche Verpflichtung nicht besteht. Der Heuermann ist hauptberuflich Industriearbeiter. Die Arbeitsverpflichtung wird infolgedessen in der Hauptsache, etwa zu 5/3, durch seine Frau erfüllt. Der Viehbesatz der Heuerlingsstelle besteht aus 2 Schweinen, 2 Ziegen, 1 Schaf, Kanin­chen und 10-15 Hühnern,

 

Beispiel 3

Kreis Tecklenburg, Gemeinde Lengerich

Der Heuerling bewirtschaftet 3 Morgen Land, zu denen er vom Bauern weitere 1,5 Morgen hinzugepachtet hat. Für das massive Einfamilienhaus und das Land zahlt er jährlich insgesamt RM. 280.— Miete und Pacht. Gespannhilfe wird vom bäuerlichen Hof aus- nicht geleistet. Als Arbeiter in der benachbarten Zement­industrie beschränkt sich die Pflichtarbeit. des Heuerlings auf dem bäuerlichen Hof auf 10 Tage im Jahr. Eine Vergütung für diese Pflichtarbeit wird nicht gewährt. Sonstige Arbeitshilfe wird mit RM. 4,— je Tag vergütet. Die unentgelt­liche Pflichtarbeit wird im Regelfall durch die Frau des Heuerlings abgegolten; nur zum Dreschen muß der Heuerling persönlich erscheinen.

Beispiel 4

Kreis Tecklenburg, Gemeinde Ibbenbüren

Der Heuerling erhält zur Nutzung 2 ha Ackerland. Für dieses sowie für den Kotten zahlt er monatlich RM. 20,— Pacht und Miete. Die Pferdehilfe des Ver­pächters wird derart berechnet, daß ein Gespann je Tag 4 Tagen Arbeitshilfe gleichgesetzt wird. Ein Arbeitstag wird dabei mit RM. 2,—, der Gespanntag dem­entsprechend mit RM. 8,— veranschlagt. Die Zahl der Pflichtarbeitstage des Heuerlings, der hauptberuflich als Bergmann tätig ist, beträgt 30. Die Arbeit des Heuerlings erfolgt im Regelfall stundenweise oder halbtägig und nimmt auf seine Beschäftigung im Bergwerk Rücksicht.