Dr. H. Meurer: Lage der Heuerleute

 

In diesem bedeutenden Zeitzeugnis beschreibt Dr. Meurer 1871 auch die wirtschaftliche und soziale Lage der Heuerleute:

EPSON MFP image

 Das Hollandsgehen mit besonderer Rücksicht auf die Lage der Heuerleute im Osnabrückischen

Von Dr. H. Meurer   1871

Abgeschrieben durch Franz F. Feldkamp, Falkenstraße 14, 49577 Ankum, im Jahre 2013.

Ein Original dieses Buches befindet sich in meinem Besitz.

Mein Freund Pfarrer i. R. Johannes Underbrink (Emsbüren) hat es mir zur Vorstellung des Heuerlingsbuches geschenkt.

 Die Heuerleute, ihre Lage.

In einem großen Teile der Landdrostei Osnabrück gelten auf dem Lande – denn dieses kommt bei unsrer Untersuchung einzig in Frage – die Verhältnisse, welche von Alters her dem Lande Westfalen eigentümlich waren. Noch jetzt leben daselbst, wie es uns schon Tacitus [6]) geschildert hat, die Landbewohner vorwiegend in einzelnen, getrennt liegenden Gehöften, von Äckern, Weisen und Wäldern umgeben. Eine größere oder geringere Anzahl solcher Gehöfte bildet zusammen eine Bauerschaft. Die verschiedenen Bauerschaften, oft auch einzelne Höfe waren vordem in der Regel durch Marken geschieden, das heißt durch nicht bebauten, aus Heiden, Mooren, Brüchen, Holzteilen und dergleichen bestehendem Boden, welcher als gemeinsamer Besitz aller Markberechtigten angesehen wurde.

Die Bewohner sind teils Colonen – so heißen die Hof- und Grundbesitzer – teils Heuerleute, wie die besitzlosen Bewohner auf den Höfen genannt werden, welche von den Colonen Wohnung und dazu gehöriges Land „heuern“, d. h. gegen entsprechende Leistungen in Pacht erhalten. In anderen Gegenden werden die Heuerleute wohl Häuslinge, Einlieger, bisweilen auch Kötter genannt, wiewohl der Name „Kötter“ meistens den Bewohnern von Kotten oder Köttereien, welche aus abgelösten Teilen eines Erbes entstanden sind, beigelegt wird. Neuerdings sind auf kultivierten Teilen der Mark Markkötter oder Neubauer entstanden.

Das ursprüngliche Verhältnis zwischen dem Colonen und seinen Heuerleuten war ein durchaus patriarchalisches, billiges und entsprechendes. Formell bestand zwar Zeitpacht, so dass die Pacht nach einem bestimmten Zeitraume erneuert wurde, indes waren die Fälle, dass ein solches Verhältnis gelöst wurde, sehr selten; in der Regel ging vielmehr die Heuer von den Eltern auf die Kinder über. Und wie der Colon die Wohlfahrt seiner Heuerleute zu fördern bestrebt war, so zeigten diese wieder das größte Interesse für die Blüte des Colonates. Der Pachtpreis war in der Regel sehr billig bemessen. Zwar wurde der Pächter daneben noch durch so genannte „unbestimmte Handdienste“ verpflichtet, diese Arbeitshilfe suchte aber der Colonus durch Gegenleistungen so auszugleichen, dass sie wenig drückte und den Heuerling nicht verhinderte, zu einem gewissen Grade von Wohlhabenheit und häuslichem Glück zu gelangen.

Im Laufe der Zeit hat sich dieses Verhältnis zum Nachteile der Heuerleute wesentlich anders gestaltet. Es ist dahin gekommen, dass die Zahl der besitzlosen Landbewohner die der besitzenden zu sehr übersteigt und dass ihre schlimme Lage längst die Aufmerksamkeit der Staatsbehörden, wie aller Menschenfreunde erregt und zur Abhilfe dringend aufgefordert hat. Nicht bloß sind die den Heuerleuten zugewiesenen Wohnungen oft zu klein, die Schlafstätten unrein, weil die frische Luft meistens abgeschlossen ist, die ganze Wohnung kalt, ungesund und zu wenig auf Befriedigung der Bedürfnisse des Körpers berechnet, sondern er reicht auch der gegenwärtig den Heuerleuten zugewiesene Fruchtboden meistens weder rücksichtlich seiner Größe, noch seiner Beschaffenheit für die wirklichen Bedürfnisse aus, zu geschweigen von den Pachtverhältnissen, welche in der Regel nicht zu Gunsten der Pächter geordnet sind; insbesondere aber sind es die „ungemessenen Handdienste“ oder die „Haushilfe“, welche den Heuermann leicht sehr arg belasten können, wie sie zu Missbräuchen so sehr Gelegenheit bieten.

Je größer die Zahl derjenigen wurde, welche eine Heuer suchten, desto mehr wuchs die Zahl der Heuerhäuser, desto kleiner wurde der den Einzelnen zugewiesene Raum an Wohnung und Land, desto höher stiegen die Anforderungen, welche an die einzelnen Pächter gestellt wurden. Der Acker – durchschnittlich rechnet man 10 – 15 Scheffelsaat zu einer Heuer – reichte kaum für die Bedürfnisse der eigenen Familie aus, so dass daraus kein bares Geld weiter gemacht werden konnte. Die Teilung der Marken verschlechterte die Lage der Heuerleute noch mehr. Es war ihnen unmöglich geworden, bei der allgemein geltenden Bewirtschaftung aus der Ackerwirtschaft die Lebensbedürfnisse zu bestreiten.

Was insbesondere die „Handdienste“ betrifft, so ist es begreiflich, wie leicht die Verpflichtung dazu missbraucht werden kann, und leider ist es nur zu gewiss, dass dieselbe sehr oft missbraucht worden ist. Die „Handdienste“ verpflichten den Heuermann, auf den Ruf seines Colonen zur Arbeit zu kommen, mögen die eigenen, noch so dringenden Arbeiten darüber auch versäumt werden. Mag nun auch der gut und billig denkende Colon eine solche Macht, die ihm über seinen Nebenmenschen in die Hände gegeben ist, nur mit billiger Rücksicht auf dessen Lage und Bedürfnisse zu seinem Vorteil verwenden, so ist es leider unleugbare Tatsache, dass unbarmherzige, wenig wohl denkende Colonen dieselbe für ihren Vorteil fleißig ausgenutzt haben.

Schon der Umstand, dass es notwendig geworden ist, die Heuerleute gegen den Missbrauch der Handdienste durch ein Gesetz zu schützen, beweist diese Tatsache. Im Gesetze vom 24. Oktober 1848 § 1 heißt es: „Der seinem Verpächter zur Arbeitshilfe verpflichtete Heuermann ist, mit Ausnahme der Erntezeit, zur Dienstleistung nur dann schuldig, wenn er tags zuvor vor Sonnenuntergang bestellt ist. In neu einzugehenden oder zu verlängernden Heuer-Verträgen dürfen ungemessene Dienste des Heuermanns bei Nichtigkeit nicht ausbedungen werden.“

Leider wird selbst dieses Gesetz allein die Heuerleute gegen selbstsüchtige, übel wollende Colonen zu schützen nicht im Stande sein, so lange diese Mittel in Händen haben, ihre Heuerleute trotz des Gesetzes ihrem Willen geneigt zu machen. Da gegenwärtig meistens nur kurze Heuern abgeschlossen werden, so ist ein widerwilliger Heuerling beständig mit Pachtkündigung bedroht und muss sich doch wohl oder übel fügen, da die Heuern trotz der unaufhörlich massenhaften Auswanderung nach Amerika immer noch so sehr gesucht sind.

Früher war es allgemein gültiger Gebrauch, dass der Colon für die zu leistende Haushilfe seinem Heuermann wieder mit Pferdehilfe zur Seite stand, auch in manchen andern Dingen aushalf, z. B. indem er dessen Brot in seinem Ofen mit backen ließ und dergleichen. Für den Heuermann waren solche Dienstleistungen von nicht geringem Werte, wenn sie regelmäßig, ordnungsgemäß und zur rechten Zeit geleistet wurden. Letzteres geschah oft aber nicht, der Colonus kam, wenn es ihm eben passte, ohne Rücksicht darauf, ob es die richtige Zeit war, ob der Heuermann davon Kenntnis hatte und Alles in Bereitschaft war, ob der Heuermann die Arbeit so oder so wünschte. Hat nun aber gegenwärtig auch diese Gegenleistung der Colonen meistens längst aufgehört, so sind doch die Heuerleute von ihren Verpflichtungen in nichts erleichtert worden, sie sollen vor wie nach gebunden sein, auf den Ruf des Colonen nicht bloß beim Gras- und Kornmähen und Ernten, beim Flachjäten, beim Pflanzen, Kartoffelausgraben, Waschen und allen ähnlichen Arbeiten zu erscheinen, auch dann, wenn die eigenen Arbeiten darum verschoben werden müssen, wenn dem eigenen Vorteil dadurch Gefahr droht; auch dann, wenn der Colon seine Arbeit ohne erkennbaren Nachteil leicht verschieben könnte.

Ja, manchmal sind die Colonen selbst dann noch nicht befriedigt, sondern verlangen, dass neben der Haushilfe der Heuerling noch, so oft es ihnen dienlich scheint, für geringen Tagelohn zur Arbeitshilfe bereit sei. In der Tat ist es nicht zu verwundern, dass solche Rücksichtslosigkeit den Heuermann mit Bitterkeit erfüllen muss, abgesehen von dem vielfachen Nachteile, welcher ihm dadurch erwächst, und welcher solche Zustände nicht bloß unerträglich, sondern auf die Dauer auch unhaltbar macht.

Die vorgenommene „Teilung der Marken“ endlich hat gleichfalls nicht dazu beigetragen, die Lage der Heuerleute auf den Colonaten zu verbessern. Die Marken boten der Wirtschaft des Heuerlings mancherlei Vorteile, denn sie lieferten Weiden für das Vieh, Plagen (abgestochene Rasenstücke) zum Streuen und Düngen für Stall und Acker, nicht selten auch das nötige Brennmaterial für den Herd. Da das Vieh vom Frühjahr bis zum Spätherbst in den Marken genügende Weide fand, so ward es dem Heuerling möglich, nebenher bald ein Rind, bald ein Schwein oder eine Anzahl Gänse für den Verkauf zu mästen, oder in Heidegegenden eine Anzahl Schafe zu halten. Der freie Plaggenstich gab ihm die Mittel, seinen Acker zu verbessern und so eine größere Ernte zu erzielen. Wenn aber die Marken zugleich auch Schlagholz, Torf oder Soden zu freiem Brand lieferten, so war das ein neuer wesentlicher Vorteil für die Heuerlinge.

Die Teilung der Marken machte allen diesen Vergünstigungen ein Ende. Sind die Heuerlinge dafür in anderer Weise entschädigt worden? Und wenn es nicht geschehen ist, musste dann nicht dadurch ihre Lage wesentlich verschlechtert werden? Woher sollte schließlich, wenn ihm solche Vorteile geschmälert wurden, der Heuermann das Geld für den Pachtzins, für Kleidung, den Unterricht seiner Kinder und so viele andere laufenden Bedürfnisse nehmen, abgesehen von den mancherlei unvorhergesehenen Fällen, z. B. eintretenden Krankheiten, Unglück mit dem Vieh und dergl.

Aus dem Gesagten ist so viel einleuchtend, dass die Lage der Heuerleute unter solchen Umständen eine sehr bedenkliche werden musste und zu den ernstesten Erwägungen Veranlassung gibt. Waren sie bei den früheren patriarchalischen Verhältnissen ganz im Stande, aus ihrer Landwirtschaft ihre bescheidenen Ansprüche zu befriedigen, ja im günstigsten Falle und bei großer Sparsamkeit und guter Wirtschaft sogar für Notfälle noch ein kleines Vermögen zu erübrigen, dagegen nur in außerordentlichen Fällen, z. B. bei lang anhaltenden Kriegen, besondern Unglücksfällen u. dgl. In der Lage, zum Nebenerwerb ihre Zuflucht nehmen zu müssen, so ist es einleuchtend, dass unter den veränderten Verhältnissen der größere Teil derselben durch die Notwendigkeit auf einen Nebenverdienst angewiesen wurde, um den Ausfall zu decken.

Sind auch die Verhältnisse in den Grafschaften vielfach anders gestaltet, als in dem Fürstentume Osnabrück, so ist doch die Lage der besitzlosen Landbewohner davon nicht wesentlich verschieden, wenigstens keine günstigere, als hier. Es gilt also auch von diesen, was wir über Heuerleute im Allgemeinen sagen.

Eine Heuerfamilie, welche etwa aus Mann, Frau und drei Kindern besteht, wird außer demjenigen, was sie zu eigenem Bedarf aus ihrer Wirtschaft zieht, zur Bestreitung sonstiger Ausgaben an Miete, Kleidung, Schulgeld, Heu u. s. w., außerdem einer Summe von mindestens hundert Talern jährlich bedürfen. Ein Teil dieser Summe mag im besten Falle wohl aus dem Erlös von Butter, Eiern, einem gemästeten Stück Vieh, Flachs, Kartoffeln oder sonst der eigenen Wirtschaft irgend entzogen werden kann, gewonnen werden – wenngleich bei sehr vielen Heuerleuten auch dieser Fall nicht anzunehmen ist – immerhin aber bleibt noch eine bedeutende Summe übrig, für deren Deckung zu sorgen ist.

Einzelne Heuerleute fanden früher, wie jetzt, als Handwerker, z. B. als Schneider, Schuster, Maurer, Zimmerleute e. t. c. ein gutes Auskommen. In denjenigen Gegenden, wo der Boden sich besonders für Flachsbau eignet, namentlich in den südlichen Ämtern des Fürstentums und an der untern Hase gaben Spinnen und Weben manchen Heuerleuten einen guten Verdienst; in jenen war die Leinenfabrikation bedeutend, in der untern Hase wurde nur Garn gesponnen und so in Handel gebracht. Wie beträchtlich die Summen waren, welche dadurch in`s Land kamen, wird begreiflich, wenn wir erfahren, dass z. B. im Jahre 1799 allein aus Badbergen für 23.000 Taler Garn, welches hier gesponnen war, nach Enschede versandt wurde. [7])

Seitdem aber die Maschinenspinnerei und Weberei allgemein geworden und das Leinen durch die weit billigere Baumwolle vielfach verdrängt ist, wird für das Handgespinnst nur mehr ein so niedriger Lohn gezahlt, dass derselbe der Mühe und dem Aufwande an Zeit nicht entspricht. Wenn ein guter Spinner täglich 2 – 2 ½ Stück Garn spinnt, so beträgt sein Verdienst 1 ¼, höchstens 1 ½ Sgr. Bei solchem Verdienste ist es begreiflich, wie das Spinnen und wie die Leinwandbereitung im Großen im frühern Maßstabe und der frühern Weise in unserer Gegend fast gänzlich aufgehört hat.

Die nördlich von Osnabrück gelegenen Länder des Landdrosteibezirks sind vermöge der Beschaffenheit des Bodens hauptsächlich auf Ackerwirtschaft angewiesen. Auch die Heuerleute müssen sich auf ihren Ackerbau stützen; als Nebenbeschäftigung wird einzeln Wollarbeit betrieben, da auf den unfruchtbaren Heidestrecken zahlreiche Schafherden unterhalten werden. Wiewohl nun die Bevölkerung hier verhältnismäßig eine weit geringere und die Lage der Heuerleute insofern eine weit günstigere ist, als nicht Gewerbetätigkeit, sondern Ackerbau ihre Hauptbeschäftigung ausmacht und ihnen außerdem mancherlei Gelegenheit geboten wird, auf den zahlreichen Mooren, Brüchen und Heiden allerlei besondere Vorteile sich zu verschaffen, so gilt doch auch hier, dass die Zahl der Heuerleute zu sehr zugenommen hat und dass bei der immer noch geltenden Weise, den Acker zu bewirtschaften – dieses nämlich legen wir überall zu Grunde – in der Regel der zu ihrer Pacht gehörige Acker für den Betrieb einer Nutzen bringenden Ackerwirtschaft nicht ausreicht.

Aber was denn nun? Und was für eine Aushilfe fanden die Heuerleute da, wo der Boden sich für Flachsbau nicht eignete?

Wir können diese Fragen beantworten aus demjenigen, was im Anfange dieser Schrift über die Gewohnheit des Hollandgehens gesagt ist. Die Eigentümlichkeit des Bodens und der Beschäftigung der Bewohner in den Niederlanden erforderten einen großen Aufwand von Arbeitskraft. Soweit das Land selbst diese Kraft nicht aufzubringen vermochte, wurde sie gern aus den Grenzländern, welche daran Überfluss hatten, herbeigezogen, und von diesen eben so gern geleistet, weil ihre besitzlosen Bewohner dadurch Gelegenheit zu einem Verdienste fanden, welcher ihnen so nötig war, aber in der Heimat nicht geboten wurde.

Nahm das Hollandsgehen seinen Anfang vielleicht in einer Zeit besonderer Not, so hat es seine Fortsetzung und Ausdehnung doch offenbar durch die missliche Lage gefunden, in welche die Heuerleute im Laufe der Zeit allmählich gelangt waren. Die ersten Arbeiter zogen wohl andere nach, bis die Sitte des Hollandgehens, wie früher bereits mitgeteilt wurde, nicht bloß in den holländischen Grenzländern, den Grafschaften Bentheim und Lingen, und dem so genannten Niederstift Münster, sondern durch das ganze Fürstentum Osnabrück, den nördlichen und westlichen Teil des Münsterschen Hochstifts, die Grafschaften Diepholz und Hoya, also beinahe durch sämtliche Teile Niedersachsens zwischen den Niederlanden und der Weser, ja über dieselbe hinaus verbreitet war. Je schlechter die Verhältnisse der Arbeiter, sei es durch besondere Unfälle, sei es durch die wachsende Zahl der Arbeiter und das Ungenügende der ihnen gebotenen nächsten Erwerbsquellen, sei es durch die höhern an sie gestellten Anforderungen und von ihnen geforderten Leistungen, sich gestalteten, und je weniger ihnen die Heimat Gelegenheit zu ausreichendem Nebenverdienst bot, desto mehr nahm das Hollandsgehen zu und verbreitete sich in immer weiterem Kreise.

Man war froh, in der Fremde zu finden, was die Heimat versagte, Arbeit und Brot. Veränderte sich dann auch, wie erzählt, im Laufe der Zeit das Ziel der Arbeiterwanderungen, so ist doch das Wesen geblieben, und wenn auch allmählich in einzelnen Gegenden, wie namentlich auch in der südlichen Hälfte des Fürstentums Osnabrück die Gewohnheit der jährlichen Arbeiterwanderung gänzlich aufgehört, in andern sich sehr vermindert hat – die Ursachen davon sind an verschiedenen Orten verschieden – so hat die Zahl der Auswanderer dagegen in andern bedeutend zugenommen.

Da zieht mit dem Vater der kaum in die Jünglingsjahre getretene Sohn in die Fremde hinaus, und junge Leute, welche bei den Colonen als Knechte in Dienst treten, bedingen sich einige Monate des Frühlings zur Arbeit in der Fremde aus, um den guten Verdienst mitzunehmen, welchen sie ihm für seine Arbeitshilfe bietet, die Einen, durch die Not der Verhältnisse getrieben, die Andern dagegen von dem Verlangen, sich günstigere Verhältnisse zu schaffen. Ob sie die Gefahren nicht kennen, denen sie entgegen gehen, die nachteiligen Wirkungen nicht, welche fast immer unausbleiblich sind? Oder ob sie glauben, über dieselben hinwegsehen zu müssen, da es für sie keinen andern Ausweg gibt?

 

 

[1] Man berechnet die Zahl der in der Fremde lebenden Schweizer auf beiläufig 55 – 66.000 Seelen, und zwar an 20.000 in Amerika, 16.000 in Frankreich, mehr als 10.000 in Italien, bis 15.000 in Deutschland und Österreich. Schweizer bildeten an den Höfen von Frankreich, Neapel, Rom etc. früher häufiger, als jetzt, eine beliebte Garde.

[2] Die meisten Arbeiter nehmen Nahrungsmittel von zu Hause mit, so dass in der Fremde nur das Notwendigste gekauft wird. An einzelnen Arbeitsstellen wird auch wohl die Kost verabreicht. – Als Schlafstätten dienen häufig Scheunen oder auf dem Moore aufgeschlagene Hütten, ein wenig Heu vertritt die Stelle des Bettes. Die vormaligen anstrengenden und verderblichen Reisen zu Fuß, werden jetzt meistens auf der Eisenbahn gemacht. Verschiedene Bahnen befördern die Arbeiter unter gewissen Umständen um einen billigeren Preis, als den gewöhnlichen.

[3] Früher war der Verdienst 10 – 20 Gulden höher.

[4] Herr Pastor Behnes zu Messingen teilt mir folgendes spezielle Beispiel mit: Zwei Arbeiter aus dem Bersenbrück`schen verdienten in Mecklenburg während drei Monaten des Sommers 1868 zusammen 207 Taler. Nachdem für Beköstigung etc. jeder etwa 35 Taler, an Reisekosten 14 Taler verausgabt hatte, brachte der Jüngere etwa 49 Taler, der Ältere 60 Taler heim. – Sie hatten 618 ( ) Ruthen Torf, 7 Zoll dick, angefertigt, also für die Ruthe 10 gr. und täglich etwa 2 ½ Taler verdient.

[5] Durchschnittlich kommen in Deutschland 3.600, in Hannover 2.750 Seelen auf 1 Q.-M.

[6] Vgl. Tacitus Germania XVI.

[7] Enschede ist ein holländischer Ort an der westfälischen Grenze, welcher bedeutende Leinwand-Fabrikation treibt.

[8] „Patriotische Phantasien“ Th. 1. XV.

[9] Steinhard, Deutschland und sein Volk. Teil II. S. 682.

[10] Im Jahre 1862 starben z.. B. aus der Gemeinde Merzen von den Arbeitern im Auslande fünf, 1862 waren gegen Pfingsten schon drei gestorben. Ähnlich geht`s überall.

[11] Solche, welche mit den Verhältnissen näher bekannt sind, wollen behaupten, dass im Fürstentume Osnabrück vorzugsweise viele, ja fast ausschließlich Katholiken sich bei der Arbeiterwanderung beteiligen. Pastor Kerle, welcher die Verhältnisse genau kennen kann, da er viele Jahre lang im Amte Bersenbrück tätig war, schreibt darüber: „Aus Bauerschaften mit gemischter Bevölkerung ziehen oft fast sämtliche katholische Heuerleute ins Ausland, während von den dortigen Akatholiken kaum einer fortgeht.“ Woher diese Erscheinung?

[12] Der mehr erwähnte P. Gildehaus erhebt auch dieses Bedenken gegen das Hollandsgehen. „Der Mann sagt er, schnürt seinen Bündel, er geht und lässt der Frau den trostreichen Segen: „Siehe zu, wie du mit Acker, Vieh, Haushaltung und Kindern fertig wirst.“ Die Einwände, welche Möser diesem Bedenken entgegen stellt, dass ja der Mann auch in der Heimat um Tagelohn arbeiten müsse, kann als zutreffend nicht angesehen werden. Man mag zugeben können, dass es im Fürstentume Osnabrück und seinen Grenzländern zu einer Zeit, wo schreckliche Kriege das Mark des Landes verzehrt und viele Bewohner in die Unmöglichkeit versetzt hatten, die aufzubringenden Steuern zu bezahlen, in der Tat als Wohltat angesehen werden musste, wenn Manche Gelegenheit fanden, im Auslande ein gutes Stück baren Geldes zu verdienen, aber offenbar haben die Verhältnisse sich längst ganz anders gestaltet. Was damals und unter jenen Verhältnissen wünschenswert sein konnte, kann unter veränderten Verhältnissen höchst nachteilig sein und ist es in diesem Falle ohne allen Zweifel. Außerdem arbeitet der Tagelöhner im Sommer nur von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr, so dass er seiner Familie und seinem Acker nie ganz entzogen wird.

[13] Pfeil in seinem „Archiv für Landeskunde im Königreiche Preußen“ Bd. I.

[14] Eben während wir dieses schreiben, sind französische Gefangene herangezogen, um beim Kanalbau in der Nähe von Lingen und Papenburg beschäftigt zu werden. Hoffen wir, dass die Arbeit nicht bloß angefangen, sondern auch vollendet werde! Die Arbeitskräfte fehlen uns auch ohne die Franzosen nicht.

[15] Schon Cäsar berichtet: „Die Ubier bereiteten ihr Land künstlich zu, indem sie es drei Fuß tief aufgruben;“ und: „Auch ist es nicht erlaubt, länger als ein Jahr denselben Acker zu bestellen;“ und Tacitus: „Sie (die deutschen) verändern jährlich die Bestellung der Felder, ein Teil des Ackerlandes aber bleibt übrig.“

[16] Abscheulich ist es, wie mit dem kostbaren Dünger manchmal umgegangen wird. Überall auf den Dorfschaften und den Höfen kann man sehen, wie Jauche fortläuft und die Düngungskraft durch Sonne und Luft dem Dünger entzogen wird. Wann soll das besser beachtet werden?

[17] „Das deutsche Land etc.“ 2. Ausgabe. Bd. II. S. 367. Die angeführte Stelle ist aus W. Peters` Preisschrift: Die Heid-

flächen Norddeutschlands wörtlich abgeschrieben.

[18] Nach amtlichen Mitteilungen von 1864 waren im Königreich Hannover 2430 Morgen Landes mit Tabak bepflanzt. Im Durchschnitt wurde der Ertrag pr. Morgen auf 8 Ctr. a 10 Taler berechnet – sicher ein befriedigendes Resultat! Versuche eines Sachkenners in Osnabrück fielen vollkommen zufriedenstellend aus.

[19] Im Jahre 1867 wurden in Stadt und Amt Lingen 3696, im Amt Freren 2103, Bentheim 1775, Neuenhaus 4788, im Amte Aschendorf 3797, Haselünne 1765, Hümmling 5020, Meppen 4950 Bienenstöcke gezählt.

[20] Nach einem offiziellen Berichte wurden i. J. 1867 für ppr. 20.000 Thlr. Hühnereier über Holland nach England ausgeführt.

[21] Nach den Mitteilungen über den Leggenverkehr im Fürstentum Osnabrück ist nicht bloß die Produktion selbst wieder sehr im Steigen, sondern auch der Preis, welcher dafür gezahlt wird. Es ist das durch Zahlen nachzuweisen. Der durch E. C. Boye in unserer Gegend verbreiteten s. g. belgischen Methode des Flachsbaues wird von erfahrenen Landwirten ein großer Vorzug eingeräumt; der Flachs soll besser und der Ertrag größer sein. Dahingegen kann das Flachsspinnen und Weben nach den Erträgen, welche möglich sind, nicht mehr als lohnender Erwerbszweig empfohlen werden.

[22] Es wird bedauert, dass die auf einer Strecke der Westbahn versuchte Heizung der Lokomotiven mit Torf wieder aufgegeben worden ist.

[23] Hr. P. Kerle teilt den Pachtkontrakt, welchen ein Grundbesitzer der Gemeinde Ankum in einer Versammlung des landwirtschaftlichen Vereins daselbst vorgelegt hat, mit dem Bemerken mit, dass die Heuerleute dieses Grundbesitzers, mit denen ein ähnlicher Kontrakt geschlossen war, seit 15 Jahren schon nicht mehr ins Ausland auf Arbeit ziehen, und sämtlich solide, fleißig und verhältnismäßig wohlhabend sind. Der Colon verpachtet hiernach dem Heuermann auf 8 Jahre Haus und Garten zu 15 Rthlr. Pr. Jahr, dazu 10 Morgen d. i. 30 Scheffelsaat Ackerland zu 4 Rthlr. pr. Morgen; dagegen verpflichtet sich der Heuermann zu jährlich 100 Tagen Haushilfe gegen einen Tagelohn von 10 gr. Pr. Tag.

Bei einer Familie von 6 Personen berechnet der Ökonom, angenommen, dass der Garten und 18 Scheffelsaaat Acker für den eigenen Bedarf ausreichen, Einnahme und Ausgabe also:

Einnahme:

100 Tage Haushilfe                                                                                                                    33 Rhtlr.  10 gr.

Aus dem Haushalt an Vieh, Butter, Milch, Eiern u. dgl. wöchentlich 15 gr. =                         26 Rhtlr.  — gr.

Früchte von 12 Scheffelsaat Land a 8 Rhtlr.                                                     =                       96 Rhtlr.  — gr.

155 Rhtlr.  10 gr.

Ausgabe:

Wohnhaus und Garten                                                                                                                 15 Rhtlr.

10 Morgen Ackerland                                                                                                                  40 Rhtlr.

Haushalt, Kleidung, Feuerung u. dergl. wöchentlich 1 ½ Rhtlr.                       =                        78 Rhtlr.

133 Rhtlr.

Also Überschuss =                                                  22 Rhtlr. 10 gr.

 

[24] Stieglitz, Hermann: Handbuch des Bistums Osnabrück 1991, 2. Völlig neubearbeitete Auflage 1991, herausgegeben vom Bischöflichen Generalvikariat Osnabrück.

Meurer, Heinrich: Das Hollandsgehen in besonderer Rücksicht auf die Lage der Heuerleute im Osnabrückischen. Osnabrück 1871, Seite 12 f

Das Wirtschaftswunder

Das Wirtschaftswunder kam – das Heuerlingswesen ging

Mit dem Aufkommen des Wirtschaftswunders verschwand das Heuerlingswesen innerhalb von rund zehn Jahren (1950-1960) nahezu völlig. Als nämlich die Stundenlöhne in der neu entstehenden oder stark wachsenden Industrie auf über eine Deutsche Mark kletterten, konnte der Heuermann sich nicht mehr mit etwas mehr als zehn Pfennig pro Stunde für sein Arbeiten beim Bauern zufriedengeben. Allerdings waren die Bauern nicht in der Lage, die in diesen Jahren stetig steigenden Löhne in der Industrie zu zahlen.
Nachdem die unmittelbare Nahrungsmittelnot nach dem Kriegsende überwunden war, wurde schnell deutlich, dass die geringe Landausstattung der Heuerleute eine gewinnbringende Bewirtschaftung nicht mehr zuließ. Der zunehmende Einsatz von Maschinen lohnte sich nicht auf dem kleinen Landbesitz, zumal das aufzubringende Kapital etwa für Traktoren bei dem einsetzenden Preisverfall landwirtschaftlicher Produkte nur bei entsprechender Auslastung, also bei großen Flächen, sinnvoll eingesetzt war (Westerhoff, S. 193).

Auch für die Bauern selbst galt immer mehr das Motto: „Wachsen oder Weichen“. Viele Bauern benötigen infolge der Mechanisierung die Arbeit ihrer Heuerleute nicht mehr, während diese andererseits weiterhin unzufrieden waren mit den ungeregelten Arbeitszeiten und ihrer Unterordnung unter den Bauern (Ameskamp, S. 171).

Entwicklung der kleinbäuerlichen Schichten der Heuerlinge und Neubauern

Entwicklung der kleinbäuerlichen Schichten der Heuerlinge und Neubauern

von Dr. Herbert F. Bäumer

 

Dieser Aufsatz ist erschienen in:

 

Nach Abschluss der Besiedlung durch Markkötter im ausgehenden 16. Jahrhundert entstand eine neue Gruppe der Landbevölkerung, die Heuerlinge. Zu dieser zahlenmäßig größten Bevölkerungsgruppe zählte der Heuerling mit seiner Großfamilie sowie Mägde und Knechte aus Heuerlingsfamilien auf Höfen der groß- und mittelbäuerlichen Schicht.

Grundlage der Heuerlingswirtschaft waren Kontrakte zwischen Bauern und Heuerlingen über ein bis sieben Jahre, die die Pacht einer Wohnung und eines Stückes Land beinhalteten. Für die Dauer der Pachtung war die Düngung maßgebend. Mit Stalldung betrug die Dauer drei bis vier Jahre, bei der Düngung mit Plaggen in der Regel nur ein Jahr. Heuerlinge hatten als Gegenleistung geringe Geldmiete zu zahlen und stetige Arbeitsbereitschaft vorzuhalten. Eine allgemeine zeitgenössische Formulierung besagt, dass der Heuerling und seine Ehefrau auf Wink oder Pfiff des Bauern zur Arbeit erscheinen mussten. Als Nebenerwerb boten sich Heuerlingen verschiedene Tätigkeiten wie Spinnen, Weben, als Handwerker oder Wald- und Straßenarbeiter. Im 19. Jahrhundert konnten Heuerlinge selten von Diensten beim Bauern und von Erträgen des Pachtlandes existieren, eine Entwicklung zum Wohlstand war fast unmöglich. Unvorhergesehener Unglücksfall, Krankheit in der Familie oder Verlust einer Kuh brachte dem Heuerling Verfall und Armut, oftmals mit der Folge von Moralverlust, Diebstahl oder Trunksucht. Als Gegenmaßnahme schlug Möser im 18. Jahrhundert vor, eine Ansiedlung von Heuerlingen auf eigenem Grund und Boden vorzunehmen.

Konnten Heuerleute vor Teilung der Marken deren Gründe ohne rechtliche Grundlage mitnutzen, so war dieses nach Teilung aufgrund klarer Abgrenzung gegenüber der groß- und mittelbäuerlichen Schicht nicht mehr gegeben. Die Viehhaltung für Heuerleute war stark eingeschränkt bzw. nicht mehr möglich, wodurch sich die wirtschaftliche Stellung des Heuerlings grundlegend veränderte.[1]. In den meisten Fällen stand Heuerleuten geringes Pachtland bis maximal 1,5 ha in kleinen Einheiten zur Verfügung. Der Anteil der besitzlosen kleinbäuerlichen Schicht nahm extrem zu, da sich bei hoher Kinderzahl kaum andere Arbeitsmöglichkeiten boten, als später wieder eine Heuerlingsstelle anzunehmen beziehungsweise als Magd oder Knecht auf Höfen der Groß- und Mittelbauern zu arbeiten. Andere Arbeitsplätze standen im ländlichen Raum nur im Handwerk und bedingt im Leinengewerbe zur Verfügung.

Das Verhältnis der groß- und mittelbäuerlichen Schicht zu Heuerlingsstellen lag 1806 im Allgemeinen bei circa 1 zu 3. Vorschläge der Regierung im Jahre 1816 zielten durch Regulierung der Pachtverhältnisse auf Verbesserungen. Umfangreiche Domizil- und Trauscheinordnungen von 1827 sollten die Ausdehnung der Heuerleute verhindern, ein weiterer Gesetzentwurf aus dem Jahre 1830 modifiziert die Heuerkontrakte (siehe auch Dokumentensaal). In den Folgejahren blieben Anträge der Stände seitens der Regierung ohne Bescheid. Die Landdrostei schloss sich dem Ruf nach Reformen an, stellte wichtige Punkte zusammen, um auf die schlechte Lage der Heuerlinge hinzuweisen.

„Das Sinken der Garn- und Leinenpreise; den ungünstigen Einfluß der Markenteilungen auf die Lage der Heuerlinge; den Mangel schriftlicher Heuerverträge; die ungemessene Zahl der Dienste des Heuerlings, ihre Unentgeltlichkeit und die Art der Bestellung zu diesen Diensten; den mangelhaften Zustand der Heuerwohnungen; die häufigen Prozesse zwischen Heuerling und Verpächter über die Heuer und Gegenleistungen; den geringen, zur Ernährung einer Familie nicht genügenden Umfang der Heuer; die oft schlechte Beschaffenheit der verheuerten Ländereien; die kurze Dauer der Pachtzeit.“[2]

In verschiedenen Schriftstücken an die Regierung wurde von Ämtern die Notwendigkeit bescheinigt, Heuerleute verstärkt einem landwirtschaftlichen Eigenbetrieb zuzuführen. Eine Statistik des Jahres 1847 über die Anzahl der Heuerlingsstellen im Amt Melle zeigt, dass Landbesitz der Heuerleute nicht zum Lebensunterhalt reichte und Zupachtung meist von kleinen bzw. abgelegenen Landstücken möglich war. Versorgungsprobleme bei Heuerleuten wurden in den Misserntejahren 1846/47 verstärkt, sodass die Regierung Lebensmittel verteilen musste, Branntweinbrennereien stilllegte, um Getreide zur Nahrungsmittelgrundversorgung zu verwenden. Der Anteil der Heuerlinge mit gleichzeitig geringen Pachtlandanteil war in einigen Gemeinden besonders hoch mit der Folge, dass Not und Armut in diesen Kirchspielen besonders hervortrat. Unruhen der obengenannten Notjahre wurden erst gemildert, nachdem das „Gesetz betreffend die Verhältnisse der Heuerleute“ für das Fürstentum Osnabrück vom 24. Oktober 1848 umgesetzt wurde. Danach konnten nur dann Erbpachten und Neubauereien angelegt werden, wenn die Kommissionen, bestehend zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Grundbesitzer und Heuerlinge, diesem Vorhaben zustimmten. Grundbesitzer mussten den Heuerlingen entgegenkommen und ihnen Pachtland zur Verfügung stellen, wenn ihnen an Heuerlingen gelegen war. Als Alternative nutzten diese sonst die Gelegenheit zur Auswanderung, um sich wirtschaftlich zu verbessern oder dem Militärdienst zu entgehen. Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Heuerleute in den Gemeinden sollte 1848 von der Regierung den Heuerleuten ein Stimmrecht in der Gemeinde eingeräumt werden. Zur Umsetzung gelangte diese Regelung erst im Zuge der Landgemeindeordnung des Jahres 1895.

Ende des 19. Jahrhunderts veränderte die industrielle Entwicklung das Arbeitsplatzangebot, sodass Heuerleute in Industriezentren zogen, ihre Heuerlingsstellen teilweise nicht mehr besetzt waren und somit durch den Grundbesitzer zum Verkauf anstanden. Im Raum Osnabrück nutzten Heuerleute Möglichkeiten zur Auswanderung beziehungsweise in Ansätzen auch Abwanderungen in nahegelegene Industriegebiete der Städte nach Melle, Bramsche, Bersenbrück, Osnabrück und teilweise auch nach Bielefeld.

 

Entwicklung der Neubauern als neue Form der kleinbäuerlichen Schicht

Zum Ende des 18. Jahrhunderts siedelten nachweislich erste Neubauern im Fürstentum Osnabrück. Herzog[3] nennt für sein Untersuchungsgebiet um 1806 bereits 400 Neubauern, die sich überwiegend als Handwerker in Kirchorten niedergelassen hatten. Belege für Erstnennung von Neubauern und Neusiedlern sind nicht vorhanden. Herzog rechnet auch Handwerker, die sich im Kirchdorf ein neues Haus bauten, zu dieser Klasse. In der Vogtei Riemsloh-Hoyel ist zum Beispiel von einem Schuster Johann Dirk Möller die Rede, der 1734 einen Bauplatz vom Pastorat der Kirchengemeinde Riemsloh-Hoyel kaufte und die Rechte eines Neubauern beanspruchte. Rechte und Pflichten bestanden im Beispiel des Schusters Johann Dirk Möller in einem Anerkennungsgeld von 18 Pfennig an den Erbgrundherrn und einem jährlichen Handdienst. Sein Haus wurde mit einem Reichstaler für den Rauchschatz angesetzt, außerdem stand ihm das Recht zu, von den Reihelasten befreit zu sein. 1767 wird von einem Neubauern aus Glandorf berichtet, der Markenland gekauft und diesen neuen Besitz erst 1796 zur Hälfte kultiviert hatte. In den dicht bevölkerten Kirchspielen des Amtes Grönenberg kam es zur Ansiedlung von Neubauern, die laut Herzog „nicht gut im Stande waren“. Neubauern lebten zu Beginn des 19. Jahrhundert im eigenen Haus vom Tagelohn beim Bauern oder sonstigem Nebenerwerb. Ihre teilweise geringe Anbaufläche reichte als Existenz nicht aus, folglich blieben sie abhängig und arm wie Heuerlinge. Um ca. 1800 wurden im Grönegau schon erste Klagen darüber laut, dass Neubauern, aufgrund ihrer mangelnden Kenntnisse in der Ackerbaukultivierung und wegen geringer Anbauflächen, von Erfolglosigkeit gekennzeichnet waren. Die Bewirtschaftung des geringen Eigenlandes mit eigenen Zugtieren bzw. Maschinen konnte kaum geleistet werden. Heuerlinge konnten dagegen bei Bewirtschaftung ihres Pachtlandes auf Hilfeleistung „ihres Bauern“ vertrauen, der ihnen als Gegenleistung Maschinen und Geräte überließ. Trotz widriger Umstände suchte die kleinbäuerliche Schicht weiterhin die Übernahme von Hofstellen mit Eigenland beziehungsweise mit Zupachtung. Der sich neu entwickelnde Neubauerstand rekrutierte sich in erster Linie aus Heuerlingen, Söhnen der Heuerlinge und abgehenden Söhnen der groß- beziehungsweise mittelbäuerlichen Schicht.

 

Kriterien für Veränderungen zum Neubauerstand

Die Entwicklung einer bäuerlichen Schicht, die, wie in früheren Epochen nach Eigenbesitz strebte, vollzog sich durch Ansiedlung der Neubauern beziehungsweise Neusiedler, die überwiegend im 19. Jahrhundert die Zahl der Gehöfte in jeder Gemeinde beziehungsweise Bauerschaft ansteigen ließen. Diese Neubesiedlung wurde vor allem aus dem Heuerlingsstand[4] durchgeführt, die sich in den Anfangsjahren, je nach Teilung der entsprechenden Marken, sehr schleppend verbreitete. Auffällig ist, dass zum Teil schon 1785 ein Teil der Marken geteilt waren. Neuansiedlungen durch selbstständige Neubauern auf eigenem Grund und Boden oder als Erbpächter auf gepachtetem Land waren mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Neubauern mussten ein Haus bauen, oft erst nur eine Plaggenhütte, beim Bauern Tagelohn leisten, durch Arbeiten wie Spinnen, Weben, Hilfsarbeiten im Forst oder Steinbruch und durch andere Tätigkeiten für den täglichen Broterwerb sorgen. Herzog [5] spricht davon, dass zwischen Heuerlingen und Neubauern im wirtschaftlichen Bereich kaum Unterschiede bestanden, teilweise war die Lage der Neusiedler noch ungünstiger. Durch Erwerb von Eigentum stieg der ehemalige Heuerling durch diese Veränderung zum Neubauern sozial auf, verbunden mit Stimmrecht in der Gemeinde.[6]

Neue Eigentümer hatten Grund- und Gebäudesteuer sowie Feuerversicherungsprämien für ihre Häuser zu zahlen und auf Instandhaltung der Gebäude zu achten. Bei Heuerlingen entfielen Steuern, Versicherungsprämien und Instandhaltungskosten für den jeweiligen Kotten. Pacht für ein Landstück war für Heuerlinge oft günstiger als Schuldzins beim Kauf der gleichen Größe Ackerland.[7] Nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten konnte Eigenbesitz wesentlich intensiver bewirtschaftet werden als Pachtbesitz, da unter anderem langfristige Bodenbearbeitung durch Düngung vorgenommen werden konnte.

Nach den Markenteilungen überwiegend im 19. Jahrhundert festigte sich die wirtschaftliche Lage der Großbauern, sodass nur noch vereinzelt abgelegene Flächen zum Verkauf standen. In fruchtbaren Gebieten war Bau- bzw. Siedelland nicht verfügbar. Zum Erwerb von Eigentum blieben Neubauern nur Randstücke von Wald-, Waldheide oder Moorgebieten, um so Markengrund in Kulturland umzuwandeln. Standen solche Flächen nicht zur Verfügung, blieben abgehenden Söhnen eines Hofes oder Heuerlingen nur Möglichkeiten zur Aus- beziehungsweise Abwanderung. Als Existenzsicherung versuchten junge Menschen im gewerblichen Bereich oder Arbeit in der Industrie zu finden. Um Kontinuität in der Entwicklung der kleinbäuerlichen Schicht zu sichern, förderten der Staat und die Gemeinden den Ausbau der Siedlungen, um die Einwohnerschaft auf dem Lande zu halten.[8] In der Entstehungszeit der kleinbäuerlichen Schicht war „Eigenbesitz“ für Neubauern Abgrenzungskriterium gegenüber Heuerlingen, wirtschaftliche Veränderungen jedoch waren kaum sichtbar. Die gesellschaftliche Stellung der Neubauern wurde mit dem Begriff Colon (Kolon) [9] verdeutlicht, der dadurch eine Angleichung an Erb- und Markkötter erfuhr.

Heuerling Neubauer
besitzlose kleinbäuerliche Schicht besitzende kleinbäuerliche Schicht
Abhängigkeit vom Haupthof völlige Unabhängigkeit
vom Hof zur Verfügung gestellter Wohnraum gegen Entgelt eigenes Haus, anfangs Stall oder Hütte auf eigenem oder gepachtetem Land
Hausgröße durch Heuerlingsstelle vorgegeben Hausgröße bestimmt nach Finanzkraft
Hauserweiterung nicht möglich Hauserweiterung und An- oder Umbauten möglich
zur Hilfe auf dem Hof verpflichtet kann als Tagelöhner auf dem Hof mitarbeiten
Pachtland gegen Gebühr Eigenland und/oder Pachtland gegen Gebühr
Erweiterung durch zusätzliches Pachtland Erweiterung durch zusätzliches Pachtland oder durch Zukauf
bei Räumung bzw. Ablauf der Pacht evtl. mittellos bei Abgabe Erlös durch Verkaufspreis

Unterscheidungsmerkmale von Heuerlingen und Neubauern [10]

 

Ausnahmen bildeten einige Neusiedler/Neubauern, die als Kaufleute oder Gewerbetreibende teilweise im dörflichen Leben hohes Ansehen erlangten und ihren landwirtschaftlichen Betrieb nur als kleinen Nebenerwerb ansahen. Heuerlinge behielten weiterhin die Bezeichnung die landläufige Bezeichnung „Kötter“.

 

[1] Wrasmann 1922, S. 7.

[2] Wrasmann 1922, S. 95.

[3] 1938, S. 66f.

[4] Herzog 1938, S. 132.

[5] Herzog 1934, S. 133.

[6] Bäumer 1999, S.

[7] Wrasmann 1922, S. 153.

[8] Westerfeld 1934, S. 38f.

[9] Heyse 1948, S. 160, Colonus (lat.) – Feldbauer, Ackerbauer, Acker- oder Landknechte, insbesondere Inhaber eines Colonates (Bauernstand).

[10] Bäumer 1999, S. 67 ff.

 

Literatur

Ahrens, H. Neubauten von Bauernhöfen der Gründerzeit und dessen näherer Umgebung, Hannover 1990.

Bäumer, Herbert F.: Neubauern als raumprägender Faktor – dargestellt an der Vogtei/Samtgemeinde Riemsloh-Hoyel – Untersuchungen zu Veränderungen einer Siedlungslandschaft im 19. Jh., Melle 1999.

Fredemann, W.: Vom Werden und Wachsen der Bauernhöfe im Grönegau, in: Grönenberger Heimathefte, Heft 2, Melle 1956.

Henning, F,-W.: Die Industrialisierung in Deutschland 1800-1914, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Bd. 2, UTB für Wissenschaft, Schöningh Verlag, Paderborn 1989.

Herzog, F.: Das Osnabrücker Land im 18. und 19.Jh., Wirtschaftswissenschaftliche Gesellschaft zum Studium Niedersachsen e. V., Reihe A, Stalling Verlag, Oldenburg 1938.

Westerfeld, H.: Beiträge zur Geschichte und Volkskunde des Osnabrücker Landes, Haltern, Landkreis Osnabrück 1934.

Wrasmann, A.: Das Heuerlingswesen im Fürstentum Osnabrück, in: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Landeskunde, Teil I, S. 53-171, Teil II, S. 1-154, Bd. 42 u. 44, Osnabrück 1920/22.

 

Bäumer,Herbert F.: Entwicklung der kleinbäuerlichen Schichten der Heuerlinge und Neubauern, in:Heimat-Jahrbuch Osnabrücker Land 2015, Seite 10 - 15

mit dem Heimatverein Langen

 

Heimatverein Langen e. V. gegründet 1994

Dieser Heimatverein hat schon vergleichsweise früh damit begonnen, das Leben der Heuerleute vor Ort zu dokumentieren.

Besonders eingesetzt hat sich dafür Vorstandsmitglied Josef Tegeder, der gerade heute verstorben ist (05.01. 2012).

Diese Aktivitäten zum Thema Heuerleute werden auf der Internetplattform des Vereins so beschrieben

Ausbau des Museums für eine Dauerausstellung zum Heuerlingswesen.

Mit finanziellen Mitteln des Landkreises Emsland, der Gemeinde Langen und des Heimatvereins, sowie tatkräftigem Einsatz der Mitglieder, wurde am 02.Mai 2010 der weitere Ausbau des Gemeindehauses als neues Museumsteil für eine Dauerausstellung zum Heuerlingswesen vollendet und für die Öffentlichkeit geöffnet.

Auf einer Fläche von rund 50 qm wurde der alte Dachboden renoviert, die Balken und Sparren frei gelegt und somit Platz für die dafür vorgesehene Ausstellung geschaffen.

Von einem früheren Heuerhaus, welches noch als Ruine an der Straße “Zum Brink” steht, und der Familie Determann gehört, hat unser Mitglied Tischlermeister Gregor Schwerdt ein Modell im Masstab 1 : 75 gefertigt, welches in allen Einzelheiten dem oben genannten Haus nachgebaut ist.
Es dient als einzigartigen Blickfang in diesem Raum und zeigt dem Besucher, die einfachen und beengtenten Gegebenheiten für die damaligen Bewohner.

Dazu wurde in mühevoller Kleinarbeit eine Auflistung der Heuerstellen gemacht, bei der über 100 Familien in Langen eine solche Stelle inne hatten. Zumindest jede letzte Heuerlingsfamilie, die auf eine der Stellen war, konnte aufgeführt werden. Oftmals auch noch Familien, die Generationen vorher so eine Stelle inne hatten.

Besichtigungen bzw. Führungen durch das Museum werden von uns gern angeboten. Es zeigt, vor allem dem jungen Besucher, wie das Leben als Heuerling in dieser fast 500 Jahre andauernden Zeit ablief und mit welchen zusätzlichen Problemen das Landleben bewältigt werden mußte.

Ausstellung zum Heuerlingswesen im Museum des Heimatvereins Langen!
Nachbildung des Heuerhauses Determann an der Straße „Zum Brink“.
Angefertigt von unserem Mitglied Tischlermeister Gregor Schwerdt
im Jahre 2010.

 

                      Zum Tod von Josef Tegeder aus Langen(06. 01. 2015

Josef Tegeder war über Jahre ein wichtiger Gesprächspartner insbesondere  als genauer Kenner von dörflichen Strukturen, historischen Hintergründen und weiteren Wirkfaktoren der regionalen Geschichte insgesamt. In seiner ruhigen und sachlich kompetenten Art übernahm er über Jahre Verantwortung als Schriftführer beim Heimatverein Langen und im Dachverband der Heimatvereine im Lingener Land. Er war einer der ganz wenigen etablierten Heimatkundler, der von Anfang an einer möglichst objektiven Aufarbeitung des Heuerlingswesens nicht nur interessiert war, sondern auch etwas Konkretes auf den Weg gebracht hat. Die Ausstellung zu diesem Thema im Heimatshaus Langen zeugt davon. Seine private Sammlung zu einer Fülle an historischen Fakten aus dem Großraum Freren – Lengerich und teilweise auch darüber hinaus war auch für mich bei meinen Recherchen von enormem Vorteil. Gerade zu den Problembereichen des Heuerlingswesens hatte er eine klare Meinung, die sich an seinen persönlichen Erfahrungen sowohl im familiären Umfeld als auch an Informationen aus dem dörflichen Umfeld orientierte. Er kannte menschliche Verfehlungen, die vornehmlich ihre Ursache in dieser Sozialisationsform hatten, und er hat sie mir auch in mehreren Interviews mitgeteilt. So stammte sein Vater von einem eher „adeligen“ Bauernhof, der Name Tegeder bezeugt, dass seine Vorfahren für den Landesherrn die „Tenter“ waren, die in ihrem dörflichen Umfeld den zehnten Teil der bäuerlichen Erzeugnisse an den Bischof von Münster abzuliefern hatten und somit vor Ort eine Sonderstellung einnahmen. Gerade dazu hat er mir aus der Familiengeschichte interessante Erkenntnisse seinerseits berichtet, die er dann entsprechend abstrahieren konnte. Wir beide hatten gemeinsam noch einiges vor, nun ist er nach längerem Leiden gestorben. Sein Rat und sein Wissen werden mir fehlen.

                                   

Krelages Tulpen 2

ERNST KRELAGE (1786-1855)  und seine Tulpen.

EINE  BILDERBUCHGESCHICHTE.

 

von Jos Kaldenbach, Alkmaar in den Niederlanden

 

Die Lebensbeschreibung von Ernst Heinrich Krelage betrifft eine moderne und sehr erfolgreiche, weltberühmte Blumenzüchterfamilie, die es schaffte, nicht nur Spitzenqualität zu hohen Preisen an den Adel und die Patrizier zu liefern, sondern auch Blumenzwiebeln, Stauden und Pflanzen guter Qualität zu erschwinglichen Preisen en masse zu verkaufen. Die Mittelklasse nahm ja in ganz Westeuropa enorm zu im 19. Jahrhundert. Trotz der hohen Transport- und Aufenthaltskosten blieb nach  33 Jahren Aufenthalt vom September bis Dezember  in Frankfurt unterm Strich jedes Jahr genug Geld übrig. Anfangs aber, wenn Ernst Krelage wieder einige Gärten in Haarlem kaufen wollte, lieh er sich bei der Schwiegerfamilie  Fresenius Geld, was ihm nach biblischer Tradition ohne Zinsen von den Verwandten zur Verfügung gestellt werden sollte.

 

EINIGE BEISPIELE IHRER  DURCHLAUCHTEN KLIENTEL

 

Am 16.10.1895 zahlte der Kaiserlich- und Königliche Oberhofmeister Tieffenthal  f. 52, 10 Gulden wegen gelieferter Hyacinthen   u.v.a.  für den Angarten, die Hofburg und Schloss Schönbrunn in Wien, wie seine Kollegen schon Dutzende Jahre machten.

Aus Hamburg und Berlin kamen ehrenvolle Anfragen der Botanischen Gärten.

Am 9.7.1852 bestellte Johann Bosse, Groβherzoglicher Hofgärtner in Oldenburg, Mitglied der Naturforschenden Gesellschaft in Leipzig und vieler Garten-botanischer und öconomischer Gesellschaften, auf Anraten seines Vetters, des Hofgärtners Frerich in Rastede,  Hunderte Treibhyacinthe, ‘wenn sie wenigstens preiswert sind’…

1826 bestellte Lustgärtner J.W. Bitter eine Masse Zwiebeln für den Karlsruher Adel.

1821 schrieb der Königliche, vormals Wallmodensche Gartenmeister und Hof-Garten-  Inspector Georg Christian Bayer aus Linden vor Hannover  betreffs der Hyacinthen, und verwies dabei auf seinen Besuch 1818 in Haarlem bei Ernst Heinrich Krelages Blumisterey. Mehrere Briefe enthalten eine Bitte, den Katalog mit den Verzeichnissen  der Stauden, Gehölz- und Ziersträucher zuzusenden. Andere wollen Informationen und einige Musterzwiebeln wegen wissenschaftlicher Arbeiten oder Vorträgen.

1820 bekam er einen Brief aus Cöln von L. Busch, Rektor im Elend, dass Betrüger aus Frankfurt versuchten Blumenzwiebeln in Krelages Namen zu verkaufen, ohne sie von ihm zu bestellen…

Dieses und vieles anderes  ist im ausführlichen Firmenarchiv und seiner “Lebensbeschreibung” im Noordhollands Archief in Haarlem unter der Signatur 1798 zu finden. Diese soll aber kritisch betrachtet werden, da sie eigens für seinen Sohn Jakob Heinrich bestimmt war, und er dabei manches ihm nicht Genehmes oder Schmeichelndes auslässt und anderes überbetont. So hat er die Hilfe des groβen lutherischen Kreises in Haarlem kaum genannt, und werden Lieferanten aus den zahllosen Auktionen, wo er in guten Jahren viele Blumenzwiebeln einkauft, überhaupt nicht erwähnt. Darunter muss auch die familie Schohaus gewesen sein.  250 Seiten aus diesem Archiv wurden von mir  abgeschrieben – obwohl der Sohn und der Enkel von einem “Monstrum von einer Handschrift“ sprachen- und bekommen Sie bald zu lesen.

 

DIE AUFBAUJAHRE

 

Der Gründer Ernst Heinrich war 1786 als jüngster von 7 Kindern im Kreylagehof zu Epe bei Bramsche im Osnabrücker Land geboren, und musste nach dem frühen Tode seines Vaters den Hof verlassen, da sein Halbbruder  Rudolph diesen übernehmen sollte, der dazu eilends aus Holland zurückkehren musste, wo er auch als “Hollandgänger” gearbeitet hatte.

 

Wie soviele Händler vor ihm – schon um 1600  wird ein Holländer Emmanuel Sweerts genannt, der zur Herbstmesse ging und dort 1612 in Frankfurt sein berühmtes Werk “Florilegum” veröffentlichte- versuchte Ernst, dort im Herbst seine Blumenzwiebeln zu verkaufen. Eine lange Reise folgte am 27.8.1811, er hatte sogar  Tabak mitgeschmuggelt, der entdeckt und beschlagnahmt wurde. Unterwegs überlieβ er mehrere Kisten mit Blumenzwiebeln einem Kommissionär, den er unterwegs getroffen hatte. Das  erste Jahr in Frankfurt sollte fast verhängnisvoll werden: er wurde schwerkrank, was im Hotel Amsterdam nicht einfach war. Der Arzt besuchte ihn mehrmals, und die Hilfe eines Bekannten seines Hoteliers, Herrn Fischer vom Haus mit den zwölf Himmelszeichen, gleich links vom Domturm,  kam sehr vonstatten. Er nahm ihn in seinem Haus auf, und er wurde verplegt von  einer Nachbarin, Dorothea Fresenius, aus der berühmten Frankfurter Patrizier-, Gelehrten-, Künstler-, Bankiersfamilie, Tochter des Pastors Ludwig Friedrich Wilhelm Fresenius, der ja Goethe noch getauft hatte! Da muss auf Dauer eine Liebschaft entstanden sein, denn nach einem Dutzend Besuchen in Frankfurt war nach 2 Jahren  “das Bürgerrechts- Gesuch vom 23.10.1813 bei der Heirath der hiesigen Bürgerstochter  Jacobea Dorothea Sophia Fresenius auf einen Detailhandel, besonders Samenhandel, und Krelages Gesuch  als Handelsmann und Blumenhändler vom 13.12.1813 eingereicht. Die Heirat war etwas später, die Franzosen brauchten mehr Zeit als in Friedenszeiten gebräuchlich war, aber nach der Proclamation vom 19.12.1813 fand die Copulation “mit Gott” am 6.1.1814 statt, wobei Ernst Nachname von Kraijlage in Krelage geändert wurde, und wurden  sie auch lutherisch vom (Schwieger)vater getraut. Dorothea zog mit ihm nach Haarlem, lebte dort nur noch sieben Jahre, als sie nach einem Nervenleiden 1821, nur 33 Jahre jung, in der Kleine Houtweg starb, wo die Hauptniederlassung war. Durch sein Bürgerrrecht war Ernsts bevorzugte Position in Frankfurt gesichert, mit Hilfe seines Korrespondenten Melitte/ Melletta verkaufte er das Jahr hindurch am Markt 44 im Steinernen Haus, und konnte er später auch niederländische Konkurrenten wie Kruijff  vom Frankfurter Markt drängen. Der gab nach 10 Jahren völlig auf. Seine Filiale, hielt er bis 1867 aufrecht, kurz nachdem Frankfurt preuβisch geworden war. Dann beantragte das Ehepaar auch ihre Entlassung aus dem  preuβischen Staatsverband, die auch genehmigt wurde.

Kurz nach Ernst zweiter Heirat am 26.1.1824 in Frankfur mit seiner Schwägerin Susanne Friederike Fresenius (‘Sannchen’ aus dem Tagebuch der Familie Finger), die erst nach langem Zögern zusagte,  wurde auch ein Kind geboren. Nachdem Susanne für die Entbindung nach Frankfurt zurückgereist war, wurde dort Jacob Heinrich am 1.11.1824 geboren, genannt nach Onkel Jacob Heinrich Fresenius.1839 Zieht auch Jacob Krelage nach Frankfurt um seine Studien zu  beenden. Auch er schreibt ein Tagebuch, aus dem sich zeigt, dass er lieber Jurist geworden wäre, aber der strenge Vater sieht in ihm den logischen Nachfolger. Er heiratet am 17.6.1850 eine entfernte Verwandte,  die Frankfurterin Christiane Henriette Plitt, Tochter der Maria Salome Fresenius.  Sie war eine ”liebenswürdige Erscheinung von hoher musikalischen Bildung aus der Mendelsohner Schule”, starb schon mit 27 nach langer Krankheit am 2.11.1857 in Haarlem. Im  Frankfurter Staats- und Adresshandelsbuch von 1852 kommen sowohl Jacob am Markt 44, und sein Vater, als Handelsmann in Haarlem, vor.  Dann ist die Gärtnerei Bloemhof  fast fertig, und schon berühmt.  Jacob wird u.a. 1874 Ehrenmitglied im Frankfurter Freien Deutschen Hochstift, schenkt dem im gleichen Gebäude am Groβen Hirschgraben 23 amtierenden Goethemuseum Dutzende eigene Publikationen und  Goethe-Ausgaben im Niederländischen. Daneben veröffentlicht Jakob hunderte Artikel, u.a. auch im Gartenbauverein Jena und Mainz, im Verein zur Beförderung des Gartenbaus in den königlichen preuβischen Staaten, in Antwerpen und Gent, Palermo, USA, usw. Korrespondierendes Mitglied wird er u.a. in Wien, Frankreich, London, Moskau, Sankt Petersburg und Stockholm.

Der Hortus Bloemhof wurde allmählich so berühmt, dass  auch Dutzende  ausländische Prinzen und Herzöge ihn besuchten, wie  Albert von Thurn und Taxis, Sophie von Sachsen Weimar, Philipp von Sachsen- Coburg,  Adolf Wilhelm von Nassau- Weilburg, Herzog von Nassau, der spätere Groβherzog von Luxemburg, der Erzherzog von Österreich, Pierre von Orléans, Amadeus von Savoyen, Anna Pawlowna und Wladimir von Russland,  der Kaiser von Brasilien, weitere  gekrönte Häupter aus Norwegen, Schweden, usw.

 

1867 Verheiratet er sich wieder mit der Albertina Dina Schneither, einer Holländerin mit deutschen Vorfahren, die ihm 1869 einen Sohn schenkt, Ernst Heinrich. Als Autor von Hunderten Artikeln kommt er auch in der Gartenzeitung, der Gärtnerzeitung, der Gartenflora und dem Handelsblatt für den deutschen Gartenbau vor.

Am 21. und 22. Mai 1885 besucht Jacob eine der vielen Blumenausstellungen nebst Kongress, wo er eine gerngesehener Gast und Jurymitglied war, diesmal in Paris. Auf der Rückreise schaute er sich die Tulpensammlung von Lenglart in Lille (Rijssel) an, die schon einige Zeit  zum Verkauf angeboten wurde, noch einmal an. Dann  wollte er sie kaufen, da es Lenglart – mit Hilfe seiner Vorgänger, Mönche, gelungen war, neue glänzende, hellfarbige Tulpen zu züchten, ganz anders als man es bisher gewohnt war. Es handelte sich um 1000 Varietäten, verteilt über 10.000 Tulpenzwiebeln, die er alle inklusive Kästen, Bücher, usw. erwarb. In geschlossenen Wagen wurden sie Anfang Juli 1885 nach Haarlem transportiert . Dies wurde von ihm auch ausführlich in der internationalen Fachpresse mitgeteilt. Daraus entwickelte Jacob die  nachher weltberühmten Darwin – und Rembrandttulpen. Für die Benutzung des Namens Darwin- er hatte Charles selber noch gekannt- bekam er die Genehmigung dessen Sohnes Francis.

 

Abb. 5: Jakob Heinrich Krelages auf seinem Sterbebett 1901 an dem Kleinen Houtweg, Zeichnung durch seinen Sohn Ernst. Die beliebten lelietjes-van- dalen/Lilien der Täler (Maiglöckchen) hält er in den Händen.

 

 

DIE DRITTE GENERATION: HÖHEPUNKT UND ENDE ALS RENTNERDie_Gartenwelt_(1902)_(20919565425)

 

Dieser Enkel Ernst  Heinrich Krelage (1869-1956) bekam die Chance zu studieren,  zuerst am Gymnasium und dann Botanik an der Uni Amsterdam bei Professor Hugo de Vries, einem entfernten Verwandten seiner Frau. Während sein Groβvater täglich  sehr lange arbeiten musste, um die Blumistereij aufzubauen, waren der Sohn und der Enkel eher zu anderen Tätigkeiten imstande:  Ernst reiste,  studierte, kreuzte viele Varietäten von Tulpen, Hyacinthen und anderen Gewächsen auf systematische, wissenschaftliche Weise, mit der Pinsel, wodurch   tausende neue Varietäten von allerhand Blumen entstanden. Er hatte durch sein Vermögen und die anderen Erzeugnisse keine Probleme 10 Jahre Geduld zu haben, bis eine neue Blume auf den Markt gebracht werden konnte, wie Narzissen, nach den Urenkelinnnen genannt. Ernst wurde damit in der internationalen Fachwelt geehrt, bekam viele Juryeinladungen, wie schon sein Groβvater 1835 in Frankfurt und wurde zum reichen Rentner, als die Stadt Haarlem ab 1900 bis 1915 jedes Jahr Teile seiner Bloemhof- Gärten zum Bau einer neuen Wohnsiedlung kaufte. Manche Straβennamen und Krelagehuizen zeugen noch immer von diesen Pionieren der Blumenzucht, die 1931 die Firma auflösten. Noch 76 von Krelages Original- Darwin und Rembrandttulpen sind noch jedes Frühjahr im Hortus Bulborum in Limmen nahe der Käsestadt Alkmaar zu bewundern. Dort werden jahrhundertealte Rassen, die nicht wirtschaftlich rentabel sind, sorgfältig weitergezüchtet, interessierten Züchtern geliefert und womöglich  auch privat verkauft. Die älteste der dortigen 4100 dortigen  Blumenzwiebeln ist eine Originaltulpe aus 1599

Foto: Wikimedia Commons

Jos.kaldenbach@tiscali.nl