Das Schwängern von Abhängigen

Die allgemeine Struktur der Abhängigkeit zwischen Besitzenden und “Habenichtsen” bewirkte eine starke wirtschaftliche und auch persönlich-menschliche Abhängigkeit.

In diesem System konnten sich Unmenschlichkeiten entwickeln, die in der älteren Generation der ländlichen Bevölkerung des deutschsprachigen Bereichs durchweg bekannt sind.

Dennoch ist dieses besondere gesellschaftliche Problem – zumindest in einem solchen Kontext – kaum wirklich angesprochen worden.

Trotzdem – und gerade deshalb – soll hier nun versucht werden, anhand ausgesuchter Daten und Fakten, die schriftlich oder durch mündliche Aufzeichnungen belegt sind, diese besonderen Erscheinungen und die daraus entstandenen Verhaltensweisen für die Nachwelt zu erhalten – in und mit der gebotenen Vorsicht!

Betont werden soll dabei auch, dass dies sicher kein Phänomen ist, das allein die bäuerlichen Welt betrifft, sondern auch in anderen gesellschaftlichen Kreisen anzutreffen ist.

Es ist aber eben auch ein Teil gerade der landwirtschaftlich geprägten Vergangenheit.

Diese zwischenmenschlichen Problembereiche jener Jahre mit vereinzelten Ausläufern noch in unsere Zeit sind in allen Gegenden des Untersuchungsraumes anzutreffen.

Darüber soll nachfolgend nach und nach berichtet werden:

Zeichnung im Familienbesitz

In allen Regionen anzutreffen – unehelich geschwängerte Mägde

Ein Magdschicksal – in Bayern und anderswo!

http://www.heuerleute.de/1771-2/

Dieses Buch, das 1911 in Bayern als Privatdruck erschien und in dem sich obige Erzählung findet, geriet ins Visier der Polizeibehörden.

Im Heuerlingsgebiet Nordwestdeutschlands sind solche Geschichten fast in jedem Dorf passiert.

Sie wurden nur nicht aufgeschrieben…      Nachfolgend sollen mehrere solcher Vorkommnisse vorgestellt werden.

Aber auch aus anderen Regionen gibt es authentische Berichte!

Besitzlose Landbevölkerung in Schleswig-Holstein Teil 1

Das Gut Hagen in der Nähe von Kiel

Die historisch interessierte Forschungsgruppe Spurensucher Propsteierhagen hat mittlerweile mehrere Veröffentlichungen herausgebracht, die die  Geschichte der Region auch für Laien lesenswert und verständlich macht.

Ausführlicher Bericht dazu folgt...
Fotos: Archiv Robben

Die Trecker kamen – die Heuerleute gingen

Deshalb brauchte man keine Heuerleute mehr

Die Landmaschinenindustrie konnte sich nach dem 2. Weltkrieg insbesondere deshalb so enorm entwickeln, weil die nun zunehmend in größeren Stückzahlen auf den Markt kommenden Ackerschlepper Anbaumöglichkeiten z. B. für die Rüben -, Kartoffel- und Getreideernte boten.

Dazu kamen die Miststreuer und Ladewagen… und sie wurden nicht selten von ehemaligen Heuerleuten gebaut!

Dieses Buch  haben Marion Wilk und Ernst Matthiesen 2018 im Landwirtschaftsverlag GmbH Münster herausgegeben.

Foto: Archiv Robben

 

 

 

 

 

Hermann Dieck ist einer der drei Protagonisten mit landwirtschaftlichen Erfahrungen, die in diesem Buch zu Wort kommen.

 

Am 07. April 2019 hat er sich in einem Video – Interview im Museum Kiekeberg auch dazu geäußert. Das folgt später….

Foto: Privatbesitz Hermann Dieck

Holzdiebstahl mit dem Leben bezahlt

Ein Heuerling wird erschossen

Am 21. September 1849 wird nach Mitternacht der Amtmann Stoppenbrink von Gendarmen Woldmann, dem Polizeidiener Röseler und dem Rendanten Starke dem Schlaf geweckt mit der Meldung: ..Gestern abend gegen halb acht Uhr ist Heuerling Jacob Barelmeyer vom Lieneken Bach zu Westerbeck, verheiratet von sechs Kindern: im Liener Berg oberhalb Kolon Meyer erschossen und zu gleicherZeit der Tagelöhner Ernst Suhre zu Westerbeck durch einen Schuß mit Schrot am Bein verwundet worde“.

Die Tat wurde durch den aus Beckerode gebürtigen Kohlenbrenner Heinrich Schmidt verübt. Er war bei dem Hüttenbesitzer Meyer in Hagen beschäftigt und bei dem Kolon Christoffer in Holperdorp in Kost und Logis. Schmidt beaufsichtigte zusammen mit dem Kohlenbrenner Fischer das Holz, das der Hüttenbesitzer Meyer von Christoffer gekauft hatte, von dem immer wieder größere Mengen entwendet worden waren. Das Holz wurde bei Tage in den Büschen versteckt und bei anbrechender Dunkelheit weggeschafft.

Bei einem solchen versteckten Holzhaufen hat Schmidt aufgepaßt. Als Barelmeyer und Suhre damit beschäftigt waren, das Holz auf Schiebkarren zu laden, hat Barelmeyer in gebückter Stellung den Schuß bekommen, in dessen Folge er nach einer Viertelstunde verstarb. Der Leichnam wurde in das vom Berghüter Schowe bewohnte Berghaus des Kolon Lieneke gebracht. Die Kohlenbrenner Schmidt und Fischer waren dabei behilflich, entfernten sich jedoch darauf.

Der Amtmann reagierte auf der Stelle mit drei Weisungen: der Täter sei festzunehmen, umgehende Anzeige beim Kreisgericht in Tecklenburg und beim Staatsanwalt in Steinfurt zu erstatten. Das geschah durch Boten. Der Amtmann begab sich mit dem Gendarm und dem Polizeidiener umgehend zu Christoffers Haus Holperdorp 2. Sie trafen dort jedoch Schmidt nicht an. So wurden Gendarm und Polizeidiener angewiesen, sich nach Hagen zu begeben und unter Mitwirkung der dortigen Behör-den den Schmidt nach Möglichkeit zu verhaften. Tatsächlich konnte der Haftbefehl umgesetzt werden. Schmidt wurde an das Amt lburg abgeliefert und dort nach abgeschlossener Ermittlung zu sechs Monaten Arbeitshaus verurteilt.

Die nötigen Ermittlungen wurden schon damals peinlich genau durchgeführt. Die bei Christoffer sichergestellte Tatwaffe wurde untersucht. Ein Lauf war noch mit Schrot geladen. Die Waffe wurde dem Amt Iburg überstellt. Auch kam es am Nachmittag des 22. September 1849 im Hause Schowe zur Sektion und gerichtlichen Untersuchung des Leichnams. Die Leiche blieb bis zur Beerdigung im Haus. Das war durchaus üblich. Eine Leichenhalle gab es ja noch nicht. Vom Pfarrer und vom Amtmann wurde auch ein Leumundszeugnis angefordert. Darin wird gesagt. daß Barelmeyer bisher nicht auffällig geworden sei, daß er Frau und sechs Kinder im Alter von drei bis vierundzwanzig Jahren hinterlasse und die Familie ..in großer Dürftigkeit“ lebe. Die Familie Barelmeyer stand darin nicht allein. So manche Heuerfamilie lebte damals in Armut und Not. Nicht umsonst wanderten so viele Menschen nach Amerika aus. Der Schuß auf Barelmeyer war umso verwerflicher, weil er und Suhre bereits in Verdacht standen,Holz zu entwenden. Denn sie waren als Tagelöhner im Holz beschäftigt. So brauchte man sie nur auf frischer Tat zu ertappen.

Eberhard Jacob Barelmeyer (Bardelrner) war der Sohn des Eberhard Jörgen Domann. der in I. Ehe Anna Cathanna Bardelmeyer (1814) in Westerbeck Nr. 20 heiratete und in 2. Ehe Cathanna Sophie Brockmann. Eberhard Jacob Bardelmeyer stammt aus der zweiten Ehe. Er heiratete 1824 Anna Mono Horstmeyer. Die Hochzeit wurde auf der Bardelmeyer-Stätte gefeiert. Doch dann waren die beiden jungen Leute in ein ärmliches Leben entlassen. Denn Erbin des Hofes war die Tochter aus erster Ehe.

aus: Wilhelm Wilkens, Lienen - Das Dorf und seine Bauerschaften Von der Sachsenzeit bis zur Gegenwart. Norderstedt 2004   Seite 214 - 216

 

Kotten im Bereich Horstmar konnte erhalten werden

Kotten im Bereich Horstmar sollte (musste) abgerissen werden

Alt und Neu noch nebeneinander – bald nicht mehr?

Unter diesem Titel wurde im Buch Heuerhäuser im Wandel nachfolgender Beitrag auf Seite 172 abgedruckt:

Im Münsterland spricht man von einem Kotten, wenn ein Heuerhaus gemeint ist. Ein solches Anwesen ha­ben sich Kristin und Markus Voß vor acht Jahren in Horstmar gekauft, allerdings nicht mit dem Ziel, das weit über hundert Jahre alte Gebäude vollständig zu restaurieren, sondern um nebenan ein neues Fach­werkhaus zu errichten. Der Neubau besteht nicht aus Kalksandstein mit einer Fachwerkhülle als äußeres Schmuckwerk, sondern hier handelt es sich um tragen­des massives Eichenfachwerk nach alter Bauart. Die Gefache des Neubaus wurden aufwändig mit Stampflehm gefüllt und die Innenwände sind mit Lehm ver­putzt – ökologisch und mit bestem Wohnklima. Doch gemäß den Vorgaben des zuständigen Bauamtes muss das Ehepaar Voß das alte Haus abreißen. Noch können bei der Betrachtung „Heuerhäuser im Wandel“ Alt und Neu auf einem Grundstück dokumentiert werden. Es stellt sich jedoch an dieser Stelle die Frage, ob nicht beide Gebäude nebeneinander als Zeugnis für Wohn­kultur in früherer und heutiger Zeit dienen könnten.

Hier folgt ein schriftliches Kurzinterview mit Herrn Voß vom Januar 2019:

Baujahr:

Dazu gibt es keine Unterlagen mehr.  Man geht von ca. 1850 bis 1900 aus.

 Kauf:

Oktober 2008

 Renovierung:

November 2008 – März 2009.

Zuerst wurden diverse Wände herausgebrochen, Türstürze und Decken erhöht, ein neuer Bodenbelag verlegt, alle Stromleitungen erneuert und geprüft. Auch neue Türen wurden eingebaut.  Dabei wurde der Umbau möglichst günstig gestaltet, da wir von Anfang an davon ausgingen, nach einem möglichen Neubau das alte Haus abreißen zu müssen. Aber es wurde durchaus so ordentlich renoviert, dass wir ein paar Jahre gut darin wohnen konnten.

 Bezug:

März 2009

 Grund für die Entscheidung zu einem sehr viel größeren Fachwerkhaus:

Da wir schon sehr lange über ein Fachwerkhaus nachgedacht und uns auch des Öfteren darüber informiert hatten, hielten wir, nachdem wir den alten Kotten gekauft hatten, erst recht an dem Plan eines Neubaus  fest!

 Das anschließende Genehmigungverfahren:

Nach einem ersten Entwurf  durch unseren Architekten wurde eine Bauvoranfrage gestellt. Danach  dauerte es von der endgültigen Beantragung  ca. 4 Monate bis zur Genehmigung.

 Neubaubeginn:

Im August 2013 starteten wir mit dem Entfernen des Gartenzaunes, dem Fällen einiger  Bäume und dem Ausschachten der Fundamente. Das neue Haus wurde überwiegend in Eigenleistung erbaut und Ende März 2017 bezogen.

 Komplikationen mit den beteiligten Behörden:

Mit den Behörden gab es eigentlich keine Komplikation, nachdem alle Unterlagen – und das waren nicht wenige – vorlagen!

 Termin für den Abriss des alten Hauses:

Wir hatten lediglich davon gehört, dass ein solches Haus ein halbes Jahr nach Umzug abgerissen sein müsse – aber dazu kam es ja erfreulicherweise nie!

 Anstoß für die Anfrage bei der Behörde gegen die Abrissverfügung:

Gespräche rund um die Recherchen zum Buchprojekt  „Heuerhäuser im Wandel“ und der nachfolgende Einsatz in dieser Angelegenheit  von Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernd Schulte

 Zeitraum der Verhandlungen in dieser Angelegenheit:

Am 27.07.2017 fand der Besichtigungstermin des alten Hauses statt. Ende 2017 empfahl der Landesverband Westfalen Lippe (LWL) der Stadt Horstmar den Erhalt des Hauses. Im April 2018 entschied der Rat der Stadt zu unseren Gunsten und unser Heuerhaus wurde am 12.04.2018 in die Denkmalliste eingetragen. Am 15.12.2018 erhielten wir das offizielle Schreiben über die Unterschutzstellung!

Begründung der Denkmaleigenschaft:

Das kleine Wohn- und Wirtschaftsgebäude gehört zu den Kleinsthäusern im bäuerlichen Bereich. Das Gebäude wurde in einem Plan von 1909 eingezeichnet. Als Entstehungszeit ist die 2. Hälfte d. 19. Jhd. anzunehmen. Der Hauskasten ist 7 Gefache (8 Ständer) lang und 4 Gefache hoch. Die Giebelseiten sind 6 Gefache breit. Die Giebeldreiecke sind neu verbrettert worden. Die Eckständer sind mit gebogenen Kopfstreben in den 2 oberen Gefachen ausgesteift. Das flach geneigte Satteldach ist mit rötlichen Falzziegeln gedeckt. Darunter befindet sich ein einfaches Kehlbalkendach aus grob behauenen Rundhölzern. Die Lage des ehemaligen Tennentores ist im Fachwerk zu erkennen. Im Wohnteil befinden sich kleine Zimmer, die um den Keller mit Upkammer gruppiert sind. Auf der gartenseitigen Traufseite lassen die Fensteröffnungen einen Rückschluss auf die dahinterliegenden Räume zu. Die kleinen Fenster im 2. und 3. Gefach von links geben Hinweise auf die Deckenhöhe bzw. auf das Vorhandensein von Lagerräumen. Im 4. Gefach befindet sich die Haustür aus der Zeit um 1920, sie wurde bei einem Umbau erworben. Danach kommen 2 große Wohnraumfenster.

Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte der Menschen und für Horstmar als Beleg für die Kleinsthäuser im bäuerlichen Bereich. Da bei diesen Gebäuden kaum hochwertige Baumaterialien eingesetzt wurden, sind sie selten gut überliefert. Das Gebäude ist bedeutend für den Beleg der Arbeits- und Produktionsverhältnisse im kleinbäuerlichen Bereich.

Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche Gründe für die Hausforschung vor. Grundriss, Materialwahl, Arbeitstechniken sind gut überliefert.

Ferienhausnutzung

Wir möchten das Heuerhaus zur Vermietung an Feriengäste nutzen, um es dauerhaft und denkmalgerecht erhalten zu können. Einen Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung nach

  • 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 Baugesetzbuch haben wir bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt.
Wie kam es zu dieser Entwicklung:

Im Rahmen der Buchrecherchen stießen wir (Fotograf und Layouter Martin Skibicki und Autor Bernd Robben) auf diese beiden interessanten Bauobjekte. Uns war sofort klar, dass dieser einmalige „Alt“kotten als Denkmal erhalten werden musste.

http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/01_archiv/2000/08_000406/index.php

Da auch der ehemalige Richter und Vorsitzende beim Oberverwaltungsgericht Münster mit zu den Coautoren des Buches gehörte, nahm er als besonderer Fachmann sich der Sache – nun als Rechtsanwalt –  an.

Insbesondere auch durch seine Herkunft ist sicherlich sein Engagement in dieser Angelegenheit zu verstehen:

http://www.watt-up-platt.de/dr-bernhard-schulte/