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Uneheliche Tochter einer Magd

Teilweise entstanden im 18. und 19. Jahrhundert bis zu 30 Prozent der Geburten aus unehelichen Verhältnissen – vor allem unter den Landlosen.

Sie erhielten vornehmlich in süddeutschen Gegenden wegen Mittellosigkeit keine Heiratserlaubnis.

Nach den Gesindeordnungen hatten die schwangeren Mägde den Hof zu verlassen, ihre Eltern nahmen sie in aller Regel nicht mehr auf wegen der „Schande“.

Sie konnten aber in einigen Gegenden ihr Neugeborenes abgeben in eine Pflegefamilie. Dafür hatte die ehelose Magd aber zu zahlen – zumeist die gesamten Arbeitseinkünfte aus ihrer Tätigkeit als Magd.

Das soll in einem gesonderten Kapitel noch genauer belegt werden.